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Auslaenderbehoerde aufenthaltstitel einordnung

Skill markusbegerow/claude-fuer-oeffentliche-verwaltung/verwaltung-fachverfahren-kommune/skills/auslaenderbehoerde-aufenthaltstitel-einordnung

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für Digitalisierung, Fachverfahren und Organisation der deutschen öffentlichen Verwaltung (OZG, FIM, FIT-Connect, KI-Einsatz, eIDAS, BSI-IT-Grundschutz, DSGVO) – bitte testen, Issues/PRs willkommen! Keine Rechts-/Datenschutzberatung, keine verbindliche Behördenentscheidung. Keine Bürger-/Mitarbeiterdaten im Repo.

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Ordnet ein, welcher Aufenthaltstitel oder welches Verfahren bei der Auslaenderbehoerde nach den Grundzuegen des Aufenthaltsgesetzes grundsaetzlich einschlaegig sein kann. Methodik Sachverhaltsaufbereitung Einordnung Anforderungen Umsetzungsschritte Ergebnis. Output ausformulierte vorlaeufige Einordnung mit Hinweis auf Einzelfallpruefung.

SKILL.md

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Dieser Skill ersetzt keine rechtliche, datenschutzrechtliche oder IT-sicherheitsrechtliche Einzelfallpruefung durch die zustaendige Fachstelle (z. B. Rechtsamt/Justiziariat, Datenschutzbeauftragte, IT-Sicherheitsbeauftragte) und keine verbindliche Entscheidung der zustaendigen Behoerde. Die Ausgabe ist eine Arbeitshilfe ohne Gewaehr. Im Einzelfall ist die zustaendige Fachaufsicht, die bzw. der Datenschutzbeauftragte oder die Rechtsabteilung zu konsultieren.

Vorlaeufige Einordnung eines Aufenthaltstitels (AufenthG)

Zweck / Anwendungsfall

Strukturierte, vorlaeufige Einordnung, welcher Aufenthaltstitel oder welches Verfahren bei der zustaendigen Auslaenderbehoerde nach den Grundzuegen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) fuer einen geschilderten Sachverhalt grundsaetzlich in Betracht kommen kann (z. B. Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zu familiaeren Gruenden, zu Ausbildungszwecken, Niederlassungserlaubnis). Dieser Skill ersetzt keine asyl- oder aufenthaltsrechtliche Einzelfallentscheidung und keine Pruefung humanitaerer Aufenthaltsgruende; er dient ausschliesslich der ersten, vorlaeufigen Orientierung fuer Sachbearbeitung oder Buergerinnen und Buerger vor einem Termin bei der Auslaenderbehoerde.

Eingaben

  • Staatsangehoerigkeit der antragstellenden Person.
  • Aufenthaltszweck (z. B. Erwerbstaetigkeit, Studium, Ausbildung, Familiennachzug, Daueraufenthalt).
  • Bisheriger Aufenthaltsstatus (Visum, bestehender Aufenthaltstitel, visumfreie Einreise, kein bisheriger Aufenthalt in Deutschland).
  • Qualifikation bzw. Anlass (z. B. Arbeitsvertrag, Studienplatz, Eheschliessung mit in Deutschland lebender Person).
  • Dauer des angestrebten Aufenthalts.
  • Bereits vorliegende Unterlagen (z. B. Visum, Sprachzertifikate, Einkommensnachweise).

Ablauf / Checkliste

  1. Sachverhalt aufbereiten: Staatsangehoerigkeit, Aufenthaltszweck und bisherigen Status dokumentieren.
  2. Einordnen, ob ueberhaupt ein Aufenthaltstitel erforderlich ist oder ob visumfreier bzw. unionsrechtlich begruendeter Aufenthalt vorliegen koennte (z. B. Freizuegigkeit fuer Unionsbuerger nach dem Freizuegigkeitsgesetz/EU, das ausserhalb des AufenthG geregelt ist).
  3. Grobe Zuordnung zu einer Kategorie des AufenthG vornehmen: Aufenthalt zu Ausbildungszwecken, zu Erwerbszwecken, aus familiaeren Gruenden, oder Niederlassungserlaubnis/Daueraufenthalt-EU als langfristiger Titel.
  4. Pruefen, welche Grundvoraussetzungen fuer die in Betracht kommende Kategorie typischerweise erforderlich sind (z. B. Sicherung des Lebensunterhalts, Zustimmung der Bundesagentur fuer Arbeit bei bestimmten Erwerbszwecken, Vorrangpruefung-Ausnahmen, familiaere Bindung bei Familiennachzug).
  5. Pruefen, ob ein vorheriges Visumverfahren erforderlich war bzw. ist, und ob dieses eingehalten wurde.
  6. Pruefen, ob Besonderheiten vorliegen, die die Einordnung veraendern (z. B. Fachkraefte-Regelungen, Blaue Karte EU, Chancenkarte, Aufenthalt zu Studienzwecken mit anschliessendem Wechsel des Aufenthaltszwecks).
  7. Verfahrensschritte bei der zustaendigen Auslaenderbehoerde grob skizzieren (Antragstellung, vorzulegende Unterlagen, Terminbedarf), ohne eine verbindliche Aussage zur Erteilung zu treffen.
  8. Ergebnis formulieren: vorlaeufige Einordnung der in Betracht kommenden Titel/Kategorie, klarer Hinweis, dass die endgueltige Entscheidung ausschliesslich der zustaendigen Auslaenderbehoerde im Einzelfallverfahren vorbehalten ist.

Quellenpflicht

Verbindlich: ../../../references/zitierweise-verwaltung.md. Keine Blindzitate zu Paragrafen, Fristen oder Aktenzeichen — diese sind vom Nutzer zu verifizieren oder als pruefungsbeduerftig zu kennzeichnen.

Ausgabeformat

  • Vollstaendig ausformulierte Pruefung im Pruefberichtsstil, kein reines Stichpunkt-Endergebnis.
  • Stand-Datum angeben.
  • Klar abgegrenztes Ergebnis am Ende ("Ergebnis: ...").
  • Hinweis auf verbleibende Unsicherheiten und ausdruecklicher Hinweis, dass es sich um eine vorlaeufige Einordnung ohne Bindungswirkung handelt.

Beispiele

Beispiel (FIKTIV): Eine fiktive Person mit Staatsangehoerigkeit eines Drittstaats hat einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen in einer fiktiven Kommune und ist bisher mit einem nationalen Visum zu Erwerbszwecken eingereist. Ergebnis (fiktiv): Es kommt grundsaetzlich eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken nach den einschlaegigen Vorschriften des AufenthG in Betracht; die endgueltige Einordnung (z. B. Regelerwerbstitel oder Fachkraefteregelung) sowie die Pruefung weiterer Voraussetzungen (z. B. Zustimmung der Bundesagentur fuer Arbeit) obliegt ausschliesslich der zustaendigen Auslaenderbehoerde.

Normen und Standards

  • Aufenthaltsgesetz (AufenthG), insbesondere die Vorschriften zu Aufenthaltstiteln zu Erwerbs-, Ausbildungs- und familiaeren Zwecken sowie zur Niederlassungserlaubnis (Fundstelle vor Verwendung verifizieren).
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV).
  • Beschaeftigungsverordnung (BeschV), soweit erwerbsbezogene Titel betroffen sind.
  • Freizuegigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) zur Abgrenzung bei Unionsbuergerinnen und Unionsbuergern.
  • Hinweis: Zustaendigkeiten und ergaenzende Verwaltungsvorschriften koennen je Bundesland variieren — das jeweils einschlaegige Landesrecht und kommunale Zustaendigkeitsregelungen sind zu pruefen.

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