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Ziel und rechtsweg bestimmung

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/subsumtions-pruefer/skills/ziel-und-rechtsweg-bestimmung

Wenn es um Ziel- und Rechtsweg-Bestimmung in Subsumtions-Prüfer geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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Ziel- und Rechtsweg-Bestimmung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Triage zu Beginn — kläre vor der Rechtsweg-Bestimmung

  1. Was möchte der Nutzer erreichen?
  2. Wer ist Gegner? (Privatperson / Unternehmen / Behörde / Staat)
  3. Ist Behördenbeteiligung erkennbar? → Öffentliches Recht prüfen
  4. Besteht Dringlichkeit? → Eilverfahren parallel skizzieren
  5. Wurde ein Vorverfahren (Widerspruch, Einspruch) bereits durchgeführt?

Zentrale Normen zur Rechtswegsbestimmung

  • § 13 GVG — ordentliche Gerichtsbarkeit (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten)
  • § 40 VwGO — Verwaltungsrechtsweg (öffentlich-rechtliche Streitigkeiten)
  • § 51 SGG — Sozialgerichtsbarkeit (Sozialversicherung)
  • § 33 FGO — Finanzgerichtsbarkeit (Steuern und Abgaben)
  • § 2 ArbGG — Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsverhältnisse)
  • § 17 GVG — Rechtsweg-Verweisung; § 17a GVG — Rüge der Unzuständigkeit

Zielfragen

Was möchten Sie erreichen?

Nr.ZielTypischer Rechtsweg
1Anspruch durchsetzen (Zahlung, Unterlassung, Herausgabe)ZPO / ordentliche Gerichtsbarkeit
2Anspruch abwehren (Klageabweisung, Widerklage)ZPO
3Verwaltungsentscheidung anfechten (Bescheid)VwGO Anfechtungsklage § 42 Abs. 1 Alt. 1
4Verwaltungsentscheidung erzwingenVwGO Verpflichtungsklage § 42 Abs. 1 Alt. 2
5Sozialleistung durchsetzen oder anfechtenSGG
6Steuerbescheid anfechtenFGO (Einspruch → Klage)
7Strafanzeige erstattenStPO / Staatsanwaltschaft
8Verfassungsbeschwerde erhebenBVerfGG § 90 (Erschöpfung Rechtsweg)
9Einstweiligen Rechtsschutz§§ 935/940 ZPO / § 80 Abs. 5 VwGO
10Familiensache (Sorge, Unterhalt, Scheidung)FamFG
11Arbeitssache (Kündigung, Lohn)ArbGG
12EU-Recht durchsetzen / anwendenNationales Gericht + ggf. Vorabentscheidungsersuchen Art. 267 AEUV

Rechtsweg-Entscheidungsbaum

Ist eine Behörde beteiligt?
├─ Ja → Handlung hoheitlich?
│ ├─ Ja → VwGO / SGG / FGO (je nach Sachgebiet)
│ │ ├─ Sozialversicherung → SGG
│ │ ├─ Steuer → FGO
│ │ └─ sonst öffentl. Recht → VwGO
│ └─ Nein → ordentliche Gerichtsbarkeit (Fiskusprivileg ausnahmsweise)
└─ Nein → ZPO (ordentliche Gerichtsbarkeit)
 ├─ Schiedsklausel vorhanden? → §§ 1025 ff. ZPO
 ├─ Arbeitssache? → ArbGG
 └─ Familiensache? → FamFG

Vorverfahren und Fristen

RechtswegVorverfahrenFrist
VwGOWiderspruch (§ 70 VwGO)1 Monat ab VA-Bekanntgabe
VwGOKlage nach Widerspruchsbescheid1 Monat ab Zustellung WB (§ 74 VwGO)
SGGWiderspruch (§ 83 SGG)1 Monat
FGOEinspruch (§ 347 AO)1 Monat
ArbGGKündigungsschutzklage3 Wochen ab Zugang Kündigung (§ 4 KSchG)
ZPOkeine zwingenden VorverfahrenVerjährungsfristen (§§ 195 ff. BGB)

Zweifelsfälle und Warnungen

  • Doppelte Rechtswegmöglichkeit: Bei gemischten Sachverhalten (z. B. Amtshaftung § 839 BGB: ordentliche Gerichtsbarkeit; Hoheitsakt: VwGO) ist Trennungsprinzip zu beachten.
  • Rüge der Unzuständigkeit (§ 17a GVG): Rechtzeitig erheben; Verweisung an zuständiges Gericht möglich.
  • Unionsrecht: Nationales Gericht wendet EU-Recht an; bei Auslegungsfragen: Vorabentscheidungsersuchen (Art. 267 AEUV; → eu-vorabentscheidung-falsche-wiese).

Ausgabe

Rechtsweg-Bestimmung mit Entscheidungsbaum, Klageart, Zuständigkeit, Frist und Warnungen bei Zweifelsfällen. Empfehlung zur Folgeskill-Nutzung (z. B. verfahrensart-bestimmen-verjaehrung, workflow-fristen-und-risikoampel).


Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Qualitäts-Hardening

  • Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
  • Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern (dejure.org, bgh.de, bverfg.de).
  • Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt.
  • Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
  • Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
  • Normtext live prüfen: gesetze-im-internet.de (GVG §§ 13, 17, 17a; VwGO §§ 40, 70, 74; SGG § 51; FGO § 33; ArbGG § 2; KSchG § 4; BVerfGG § 90; ZPO §§ 935, 940, 1025 ff.).

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