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Rechtsberatung internationaler bezug und schnittstellen

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Wenn es um Rechtsberatung: Internationaler Bezug und Schnittstellen in Subsumtions-Prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Rechtsberatung: Internationaler Bezug und Schnittstellen

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Abgrenzung: Welches Recht gilt?

Kollisionsrecht — Schritt für Schritt

Schritt 1 — EU-Kollisionsrecht prüfen (Vorrang vor EGBGB)

SachverhaltAnwendbares Kollisionsrecht
Vertragliche SchuldverhältnisseRom I-VO (VO 593/2008)
Außervertragliche Schuldverhältnisse (Delikt, Bereicherung)Rom II-VO (VO 864/2007)
UnterhaltEuUntVO (VO 4/2009)
ErbrechtEuErbVO (VO 650/2012)
EhegüterrechtEuGüVO (VO 2016/1103)
InsolvenzEuInsVO (VO 2015/848)

Schritt 2 — EGBGB subsidiär

Wenn kein EU-Kollisionsrecht greift: EGBGB (Art. 3 ff.) für Personen- und Familienrecht, Sachenrecht, ggf. Deliktsrecht außerhalb Rom II-VO.

Anwendbares Recht nach Rom I-VO (Verträge)

  • Freie Rechtswahl (Art. 3 Rom I-VO): Parteien können anwendbares Recht wählen; Grenzen: zwingendes Recht des Aufenthaltsstaates (Art. 6 Rom I-VO für Verbraucher)
  • Ohne Rechtswahl (Art. 4 Rom I-VO): Recht des charakteristischen Leistungserbringers (z. B. Verkäufer, Dienstleister)
  • Verbraucherverträge (Art. 6 Rom I-VO): Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers; zwingende Mindeststandards

Internationale Zuständigkeit

EuGVVO (VO 1215/2012) — innerhalb EU/EWR

  • Allgemeiner Gerichtsstand: Wohnsitz des Beklagten (Art. 4)
  • Besonderer Gerichtsstand Vertragserfüllung (Art. 7 Nr. 1): Erfüllungsort
  • Verbraucherschutz (Art. 17–19): Verbraucher klagt am Wohnsitz
  • Ausschließliche Zuständigkeit (Art. 24): Grundstücke, Gesellschaften, Register

Drittstaaten (außerhalb EU)

  • Brüssel I nicht anwendbar; nationale ZPO-Regeln (§§ 12 ff. ZPO) oder Staatsverträge
  • Haager Übereinkommensrecht: HZÜ, HGÜ (Gerichtsstandsübereinkommen von 2005)
  • Schiedsgerichtsbarkeit: New Yorker Übereinkommen 1958 (Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche)

Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile

Innerhalb EU: EuGVVO

  • Art. 36 ff. EuGVVO: Automatische Anerkennung; keine gesonderte Anerkennung nötig
  • Art. 39 ff. EuGVVO: Vollstreckbarerklärung nach nationalem Recht

Außerhalb EU

  • §§ 328, 722, 723 ZPO: Anerkennung ausländischer Urteile; Verbürgung der Gegenseitigkeit; Ordre-public-Kontrolle
  • Vollstreckungsklage (§ 722 ZPO) vor deutschem Gericht

DSGVO-Schnittstellen (international)

  • Art. 3 DSGVO: Anwendungsbereich bei Niederlassung in der EU oder Angebot/Monitoring von EU-Bürgern
  • Art. 44 ff. DSGVO: Drittstaatenübermittlung; Angemessenheitsbeschluss, SCC (Standardvertragsklauseln)
  • Live-Check: Aktuellen Angemessenheitsbeschluss für das Zielland prüfen (edpb.europa.eu; datenschutz.de)

Einstieg

Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

  1. Welche Staatsangehörigkeiten, Wohnsitze oder Niederlassungen der Parteien sind beteiligt?
  2. Wo wurde der Vertrag abgeschlossen? Wo soll Leistung erbracht werden?
  3. Gibt es eine Rechtswahlklausel oder Schiedsklausel?
  4. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
  5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein oder Mandantenbrief?

Arbeitsworkflow

  1. Fallbild bilden: Parteien, Staatsangehörigkeiten, Wohnsitze, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
  2. Rechtsrahmen setzen: Kollisionsrecht, Zuständigkeit, Fristen, Formfragen prüfen.
  3. Prüfpunkte abarbeiten: Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vollstreckung, Drittstaatenproblematik trennen.
  4. Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und Alternativwegen.
  5. Anschluss bauen: Passende weitere Skills vorschlagen (z. B. eu-vorabentscheidung-falsche-wiese, spezial-europarecht-fristen-form-und-zuständigkeit).

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