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Europarecht fristen form und zustaendigkeit

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Wenn es um Europarecht: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg in Subsumtions-Prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Europarecht: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Zuständigkeit im EU-Rechtsrahmen

Sachliche Zuständigkeit: EU-Gerichte vs. nationale Gerichte

StreitgegenstandZuständiges Gericht
Klage gegen EU-Organ (Nichtigkeitsklage)EuGH / EuG (Art. 263 AEUV)
Vorabentscheidung (Auslegungsfrage)EuGH auf Vorlage nationaler Gerichte (Art. 267 AEUV)
Vertragsverletzungsverfahren gegen MitgliedstaatEuGH (Art. 258–260 AEUV)
Privatrechtliche Streitigkeit mit EU-BezugNationale Gerichte (EuGVVO VO 1215/2012)
Arbeitnehmerrechte, DSGVO-DurchsetzungNationale Gerichte; Aufsichtsbehörden

Örtliche Zuständigkeit: EuGVVO (VO 1215/2012)

  • Allgemeiner Gerichtsstand: Wohnsitz des Beklagten (Art. 4 EuGVVO)
  • Besonderer Gerichtsstand Vertrag: Erfüllungsort (Art. 7 Nr. 1 EuGVVO); bei Kauf: Lieferort; bei Dienstleistung: Erbringungsort
  • Besonderer Gerichtsstand Delikt: Schadensort (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO); EuGH: Handlungs- oder Erfolgsort
  • Verbrauchergerichtsstand: Art. 17–19 EuGVVO; Verbraucher kann am Wohnsitz klagen
  • Ausschließliche Zuständigkeit: Grundstücke (Art. 24 Nr. 1), Gesellschaften (Art. 24 Nr. 2), Handelsregister (Art. 24 Nr. 3)

Fristen im EU-Rechtsrahmen

Vor dem EuGH (Verfahrensordnung EuGH)

VerfahrenFristGrundlage
Nichtigkeitsklage2 Monate ab Bekanntgabe (Art. 263 Abs. 6 AEUV)Ausschlussfrist
Untätigkeitsklage2 Monate nach Aufforderung und fehlendem Handeln (Art. 265 AEUV)Ausschlussfrist
Schadenersatzklage5 Jahre (Art. 46 EuGH-Satzung)Verjährung
VorabentscheidungKeine Frist; Dauer ca. 15–24 MonateVerfahrensdauer

Deutsche Gerichte bei EU-Bezug

  • DSGVO-Klage (Art. 79 DSGVO): Nationale Verjährungsfristen gelten (§§ 195 ff. BGB); Frist beginnt mit Kenntnis
  • EuGVVO-Klage: Zustellung nach EuZVO (VO 1393/2007) beachten; Fristbeginn ab ordnungsgemäßer Zustellung
  • Bußgeld nach EU-Wettbewerbsrecht: Verjährungsfrist nach Art. 25 VO 1/2003 (5 Jahre für Verstöße)

Formvorschriften

Klageschrift vor EuGH/EuG

  • Einreichung über das e-Curia-System (curia.europa.eu)
  • Anwaltszwang (Art. 19 EuGH-Satzung) außer bei Mitgliedstaaten und EU-Institutionen
  • Sprache: beliebige EU-Amtssprache (Verfahrenssprache muss gewählt werden)

Vorabentscheidungsersuchen durch nationales Gericht

  • Kein Formzwang, aber Empfehlung der ausführlichen Begründung (EuGH-Leitlinien für nationale Gerichte)
  • Elektronische Einreichung empfohlen; postalisch möglich
  • Aussetzung des Ausgangsverfahrens § 148 ZPO analog oder spezieller Aussetzungsgrund

Einstieg

Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

  1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
  2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
  3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
  4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
  5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

Arbeitsworkflow

  1. Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
  2. Rechtsrahmen setzen: EU-Zuständigkeit, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand prüfen.
  3. Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente trennen.
  4. Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und Alternativwegen ausgeben.
  5. Anschluss bauen: Passende weitere Skills vorschlagen (z. B. eu-vorabentscheidung-falsche-wiese, de-eu-recht-abgrenzung).

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