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Einschlaegige normen vorschlagen eu

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Wenn es um Einschlägige Normen vorschlagen — Unionsrecht in Subsumtions-Prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Einschlägige Normen vorschlagen — Unionsrecht

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Triage zu Beginn

  1. Ist der Sachverhalt grenzüberschreitend oder EU-reguliert?
  2. Handelt es sich um eine Beziehung Bürger–Staat (vertikale Konstellation) oder Bürger–Bürger (horizontal)?
  3. Ist eine bestimmte Grundfreiheit oder ein Grundrecht der GRCh berührt?
  4. Ist bereits ein nationales Umsetzungsgesetz einschlägig?
  5. Liegt die fragliche Entscheidung nach dem Wissensstand des Systems? → Live-Check bei curia.europa.eu empfehlen

Primärrecht — AEUV, EUV, GRCh

Grundfreiheiten (AEUV)

GrundfreiheitPrimärnormenTypische Sachverhalte
WarenverkehrsfreiheitArt. 34–36 AEUVEinfuhrverbote, technische Normen, Kennzeichnungspflichten
ArbeitnehmerfreizügigkeitArt. 45–48 AEUVDiskriminierung bei Einstellung/Lohn, Sozialleistungen
NiederlassungsfreiheitArt. 49–55 AEUVZulassungsbeschränkungen für Berufe, Gesellschaftssitz
DienstleistungsfreiheitArt. 56–62 AEUVGrenzüberschreitende Dienstleistungen, Entsendung
Kapital- und ZahlungsverkehrsfreiheitArt. 63–66 AEUVKapitalverkehrskontrollen, Dividendenbesteuerung

Wettbewerbsrecht (AEUV)

BereichNormen
KartellverbotArt. 101 AEUV
MarktmachtmissbrauchArt. 102 AEUV
BeihilfenverbotArt. 107–109 AEUV

Grundrechtecharta (GRCh)

Anwendbar bei Durchführung von Unionsrecht durch Mitgliedstaaten (Art. 51 Abs. 1 GRCh). Einschlägige Artikel: Art. 7 (Privatleben), Art. 8 (Datenschutz), Art. 11 (Meinungsfreiheit), Art. 15 (Berufsfreiheit), Art. 17 (Eigentum), Art. 21 (Gleichbehandlung), Art. 47 (effektiver Rechtsschutz), Art. 48 (Unschuldsvermutung).

Sekundärrecht — Wichtige Verordnungen und Richtlinien

BereichRechtsaktFundstelle
DatenschutzDSGVO (VO 2016/679)eur-lex.europa.eu
ProdukthaftungRL 85/374/EWG; ab 2024: RL 2024/2853eur-lex.europa.eu
VerbraucherrechtVRRL (RL 2011/83/EU); Klausel-RL (RL 93/13/EWG)eur-lex.europa.eu
KI-RegulierungKI-VO (VO 2024/1689)eur-lex.europa.eu
VergaberechtRL 2014/24/EU; RL 2014/25/EUeur-lex.europa.eu
KartellVO 1/2003; VO 330/2010 (Vertikal-GVO)eur-lex.europa.eu
FinanzmarktMiFID II; CRR/CRD IVeur-lex.europa.eu

EuGH-Judikatur — Fundstellen

Das System verweist auf Leitentscheidungen des EuGH, die für die vorgeschlagene Norm relevant sind:

  • curia.europa.eu (amtliche Datenbank, Volltext, suchbar nach Rechtssache und Aktenzeichen)
  • eur-lex.europa.eu (Rechtsakttexte, konsolidierte Fassungen)

Wichtig: Für aktuelle Entscheidungen ist eine manuelle Suche in curia.europa.eu erforderlich, da der Wissensstand des Systems ein festes Enddatum hat. Das System markiert Entscheidungen, die nach dem Wissensstand unsicher sind, als Prüfpunkte.

Prüfung der unmittelbaren Wirkung

RechtssatzUnmittelbare Wirkung?Bedingungen
EU-VerordnungJa (Art. 288 Abs. 2 AEUV)Kein Umsetzungsakt nötig
Richtlinie (Umsetzungsfrist abgelaufen)Vertikal ja (Bürger gg. Staat)Norm muss unbedingt und hinreichend bestimmt sein
Richtlinie (horizontal)Nein (Grundsatz)Nur richtlinienkonforme Auslegung; Ausnahme: Francovich-Haftung
Primärrecht (Grundfreiheiten)Ja (vertikal und horizontal für Verbotsnormen)EuGH ständige Rechtsprechung

Ausgabe

Das System nennt:

  1. Einschlägige Primär- oder Sekundärrechtsnorm mit Artikelangabe
  2. Unmittelbare Wirkung (Verordnung: ja; Richtlinie: nur bei staatlichem Handeln nach Ablauf der Umsetzungsfrist)
  3. Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht
  4. Leitentscheidung des EuGH (als Prüfpunkt markiert; live zu prüfen unter curia.europa.eu)
  5. Empfehlung zur Rechtsprechungsrecherche

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

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