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Beweisbedarf und belege erfassen

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/subsumtions-pruefer/skills/beweisbedarf-und-belege-erfassen

Wenn es um Beweisbedarf und Belege erfassen in Subsumtions-Prüfer geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.From its SKILL.md

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Beweisbedarf und Belege erfassen

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Triage zu Beginn — kläre vor der Beweiserfassung

  1. In welchem Verfahren wird Beweis geführt? (ZPO / VwGO / StPO / SGG / FamFG)
  2. Welche Partei trägt die Beweislast für das TBM? (Anspruchsteller oder Gegenseite)
  3. Ist die Tatsache streitig — oder unstreitig/offenkundig (§ 291 ZPO)?
  4. Liegt bereits ein Beweisbeschluss (§ 359 ZPO) vor?
  5. Besteht Gefahr im Verzug? → Antrag auf Sicherung des Beweises §§ 485-494a ZPO prüfen

Zentrale Normen

  • §§ 355-484 ZPO — Beweisaufnahme allgemein
  • § 286 ZPO — Freie Beweiswürdigung; volle richterliche Überzeugung erforderlich
  • § 287 ZPO — Schadensschätzung bei Ausschluss anderer Beweismittel
  • §§ 415 ff. ZPO — Urkundsbeweis (öffentliche und private Urkunden)
  • §§ 373 ff. ZPO — Zeugenbeweis
  • §§ 402 ff. ZPO — Sachverständigenbeweis
  • §§ 371 ff. ZPO — Augenschein und elektronische Dokumente
  • §§ 445-455 ZPO — Parteivernehmung (subsidiär)
  • §§ 485-494a ZPO — Selbständiges Beweisverfahren

Beweismittel-Katalog (ZPO)

Beweismittel§ ZPOTypische Nachweise
Urkundsbeweis§§ 415 ff. ZPOVertrag, Rechnung, E-Mail, Bescheid, Quittung, Protokoll
Zeugenbeweis§§ 373 ff. ZPOPersonen, die den TBM-relevanten Vorgang erlebt haben
Sachverständigenbeweis§§ 402 ff. ZPOTechnische, medizinische, buchhalterische Fragen
Augenschein§§ 371 ff. ZPOBesichtigung von Sachen, Orten, digitalen Inhalten
Parteivernehmung§§ 445 ff. ZPONur subsidiär; Nutzer als Partei
Elektronische Beweismittel§ 371 Abs. 1 S. 2 ZPOScreenshots, Metadaten, Logs — Echtheit muss dargelegt werden

Im Verwaltungs- und Strafverfahren gelten die jeweiligen Verfahrensordnungen (VwGO, StPO); das System passt den Katalog an.

Schritt-für-Schritt-Vorgehen pro TBM

Das System geht jedes TBM der Reihe nach durch und fragt:

  1. Tatsachenbehauptung: Was behauptet der Nutzer für dieses TBM? (Freitext-Eingabe)
  2. Beweislast: Wer muss beweisen? — Grundsatz: Wer einen Anspruch geltend macht, trägt die Beweislast für dessen Voraussetzungen; Gegenseite für Einwendungen/Einreden.
  3. Beleg vorhanden? Der Nutzer kann angeben:
  • (A) Beleg liegt vor (Dokument, Foto, Screenshot) → Hochladen oder Benennen
  • (B) Zeuge bekannt → Name und Erreichbarkeit notieren
  • (C) Tatsache behaupte ich; Beleg beschaffe ich später → Markierung "offen"
  • (D) Keine Tatsache vorhanden für dieses TBM → TBM als nicht erfüllt markieren
  1. Sekundäre Darlegungslast: Liegt ein Fall vor, in dem der Gegner näherliegende Informationen hat? → Verweis auf BGH-Rechtsprechung zur sekundären Darlegungslast
  2. Beweiswert-Hinweis: Das System gibt einen groben Hinweis auf den typischen Beweiswert des genannten Beweismittels (z.B. öffentliche Urkunde: voller Beweis § 415 ZPO; Privaturkunde: § 416 ZPO begrenzt).

Entscheidungsbaum Beweisführung

Ist die Tatsache streitig?
├─ Nein → unstreitig oder offenkundig → kein Beweismittel nötig
└─ Ja → Beweislast bestimmen
 ├─ Kläger trägt Last → Beweismittel aus Katalog wählen
 │ ├─ Urkunde verfügbar? → Urkundsbeweis §§ 415 ff. ZPO
 │ ├─ Zeuge vorhanden? → Zeugenbeweis §§ 373 ff. ZPO
 │ ├─ Technische Frage? → Sachverständiger §§ 402 ff. ZPO
 │ └─ Kein direktes Beweismittel? → Anscheinsbeweis prüfen
 └─ Beklagter trägt Last → Einwand/Einrede belegen

Besondere Konstellationen

Anscheinsbeweis (prima facie)

Bei typischem Geschehensablauf greift der Anscheinsbeweis (z.B. Auffahrunfall → Abstandsmangel). Der Gegner muss den typischen Ablauf erschüttern durch Darlegung atypischer Umstände.

Elektronische Dokumente

E-Mails, Screenshots und PDFs sind Beweismittel, aber ihre Echtheit kann bestritten werden. Das System empfiehlt:

  • Metadaten sichern (Datum, Absender, Header)
  • Zeitnahe Sicherung und Archivierung
  • Ggf. Datenschutz-Aspekte bei personenbezogenen Drittdaten beachten

Selbständiges Beweisverfahren (§§ 485-494a ZPO)

Vor Klageerhebung oder wenn Beweis zu sichern ist: Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens. Voraussetzung: Antragsteller hat rechtliches Interesse an Feststellung (z.B. drohender Beweismittelverlust, Verjährungsgefahr).

Zeugenbeweis

Das System fragt nach vollständigem Namen und Adresse des Zeugen. Es weist darauf hin, dass das Gericht den Zeugen selbst lädt.

Urkundsbeweis — Originale vs. Kopien

Das System weist darauf hin, dass Originale stets vorzuziehen sind. Kopien können bestritten werden (§ 420 ZPO).

Beweis-Tracking-Liste

Am Ende der Beweiserfassung erstellt das System eine tabellarische Übersicht:

TBMBehauptete TatsacheBeweismittelBeweislastStatus
[TBM 1][Nutzerangabe][Typ]Kläger/Beklagtervorhanden / offen / fehlt
[TBM 2]

"Offen" markierte TBM werden als Risikopositionen der Klage / des Antrags ausgewiesen.

Output-Template Beweisliste (Mandantenbrief-Auszug)

Adressat: Mandant — Tonfall verständlich-erklärend

Sehr geehrte/r Frau/Herr [NAME],

zur Vorbereitung des Verfahrens [AKTENZEICHEN] benötige ich folgende
Unterlagen und Informationen:

1. [Beweismittel zu TBM 1] — bitte bis [DATUM] einreichen
2. [Zeuge zu TBM 2] — Name und Anschrift: [...]
3. [Noch offen / wird durch Gegenseite beizubringen]

Bitte beachten Sie: Ohne diese Nachweise kann ich den Anspruch auf
[RECHTSVERLETZUNG] nicht mit der erforderlichen Sicherheit belegen.

Mit freundlichen Grüßen
[KANZLEI]

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.

Quellenkontrolle

Die Darlegungs- und Beweislast folgt aus der jeweils geprüften Anspruchsgrundlage, Einwendung oder Vermutung; es gibt keine universelle Fallliste für jede Subsumtion. Im Zivilprozess Paragraf 138, Paragraf 286 und Paragraf 292 ZPO fallbezogen prüfen. Rechtsprechung nur einem konkreten Tatbestandsmerkmal zuordnen und mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage sowie Quelle belegen.

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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