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Spezial tagessatz livequellen und rechtsprechungscheck

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Wenn es um Tagessatz: Livequellen- und Rechtsprechungscheck in Strafzumessung geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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SKILL.md

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Tagessatz: Livequellen- und Rechtsprechungscheck

Aufgabe

Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für strafzumessung. Ausgangspunkt ist: Strafzumessung nach deutschem Strafrecht vom Strafbefehl bis zur grossen Strafkammer. § 46 StGB Strafzumessungstatsachen Tagessatz Geldstrafe Freiheitsstrafe Bewaehrung § 56 § 49 Regelbeispiele besonders schwerer Fall Verstaendigung § 257c StPO TOA § 46a Gesamtstrafe § 55 JGG.

Er führt durch Livequellen- und Rechtsprechungscheck im Themenfeld Tagessatz. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

Fachlicher Zuschnitt

  • Thema: Tagessatz.
  • Arbeitsfokus: Livequellen- und Rechtsprechungscheck.
  • Plugin-Rahmen: Strafzumessung nach deutschem Strafrecht vom Strafbefehl bis zur grossen Strafkammer. § 46 StGB Strafzumessungstatsachen Tagessatz Geldstrafe Freiheitss....
  • Qualitätsanspruch: Antworte nicht mit einer austauschbaren Standard-Checkliste. Nutze die Fachlogik dieses Plugins, benenne die konkret einschlägigen Normgruppen, Behörden, Register, Fristen, Dokumente oder Verfahrenshandlungen und trenne sichere Punkte von Live-Check-Bedarf.
  • Eloquenz und Nutzen: Führe die Nutzerin oder den Nutzer wie eine erfahrene Fachperson: kurze Orientierung, präzise Rückfragen, dann ein verwertbares Produkt mit Varianten, Gegenargumenten und nächstem Handgriff.

Kaltstart

Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

  1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
  2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
  3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
  4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
  5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

Arbeitsworkflow

  1. Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
  2. Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Tagessatz prüfen.
  3. Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
  4. Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
  5. Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

Output-Standard

  • Kurzlage: maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
  • Prüfmatrix: Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
  • Arbeitsprodukt: direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
  • Qualitätsgate: keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Quellenregel

  • Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
  • Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
  • Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.

Tagessatz-Livequellen Bausteine

  • Rechtsgrundlage Tagessatzsystem § 40 StGB:
    • Anzahl § 40 I StGB: 5-360 Tagessaetze (bei Gesamtstrafe § 54 StGB bis 720); Indikator fuer Tatschuld.
    • Hoehe § 40 II StGB: 1-30.000 EUR pro Tagessatz; Indikator fuer wirtschaftliche Verhaeltnisse.
    • Regel: Hoehe = 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens (BGH-Linie staendige Rspr.).
  • Berechnung Nettoeinkommen:
    • Arbeitnehmer: monatliches Brutto - Steuern - SV-Beitraege - Werbungskosten (Pauschale 1.230 EUR / Jahr) - Versicherungspauschale.
    • Selbststaendige: monatlicher Gewinn aus G+V / Steuerbescheid; ggf. Schaetzung § 40 III StGB.
    • Rentner: Bruttorente - Steuern (KV-Anteil als Sonderausgabe).
    • Buergergeld-Empfaenger: Regelbedarf + KdU als "Einkommen" - oft 1/30 = 30-50 EUR/TS (BGH-Linie zur Existenzminimum-Wahrung).
    • Selbststaendige mit schwankendem Einkommen: Durchschnitt letzter 12 Monate; § 40 III StGB Schaetzung bei fehlender Datenbasis.
  • Reduktionsbeleg-Strategie:
    • Lohnabrechnungen 3 Monate.
    • Steuerbescheid letztes Jahr.
    • BWA / G+V Selbststaendige.
    • Unterhaltspflichten (Titel oder Vereinbarung; abzugsfaehig vom Netto).
    • Krankheit / Kurzarbeit / ALG-Bezug.
  • Live-Pruefung bei spezial Konstellationen:
    • Hauseigentuemer ohne Hypothekenbelastung: fingiertes Mieteinkommen?
    • Vermoegen (Sparbuch / Wertpapiere): keine direkte Anrechnung, aber Indiz wirtschaftlicher Leistungsfaehigkeit (BGH).
    • Familienmitglieder: Unterhaltsverpflichtungen mindern Tagessatz.
  • Rechtsmittel: Bei zu hoher Tagessatzfestsetzung Berufung § 314 StPO oder Revision § 337 StPO wegen Verletzung § 40 II StGB.
  • Praxis-Tipp: Antrag Ratenzahlung § 42 StGB (bis 5 Jahre Ratenzahlung); ggf. gemeinnuetzige Arbeit § 43 StGB statt Ersatzfreiheitsstrafe.

Qualitätsanker: Strafrahmen, Schuldprinzip und Gesamtstrafe

  • Verifizierte Rechtsprechungsanker: BGH, Beschluss vom 14.05.2024 - 6 StR 502/23 zur Strafrahmenlogik/Sperrwirkung und gerechten Schuldstrafe; BGH, Beschluss vom 23.01.2024 - 3 StR 455/23 zum Doppelverwertungsverbot und Begründungsanforderungen; BGH, Beschluss vom 24.04.2024 - 5 StR 123/24 sowie BGH, Beschluss vom 03.06.2025 - 2 StR 333/24 zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung, Zäsurwirkung und Härteausgleich.
  • Prüfreihenfolge: Nie sofort ein „gefühltes Strafmaß“ bilden. Erst Tatbestand und anwendbares Recht, dann Strafrahmen, minder/ besonders schwerer Fall, vertypte Milderung, § 49 StGB, Doppelverwertungsverbot, § 46 StGB, Nebenfolgen, Bewährung, Gesamtstrafe.
  • § 55-StGB-Disziplin: Bei Vorverurteilungen immer Tatzeiten, Entscheidungsdaten, Rechtskraft, Vollstreckungsstand, erledigte/nicht erledigte Strafen und Zäsurwirkung als Tabelle verlangen. Unklare Gesamtstrafenlagen nicht glattbügeln, sondern als Risiko mit Alternativen ausgeben.
  • Output-Pflicht: Strafzumessungsmemo mit Strafrahmenbaum, Zumessungstatsachen pro/contra, Revisionsrisiken und nächstem taktischem Schritt; bei Aktenbezug zusätzlich BZRG-/Urteils-/Vollstreckungsdaten-Lückenliste.

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