Kreditgefaehrdung minderjaehrige
Wenn es um Kreditgefährdung Paragraf 824 BGB in Strafanzeige-Vorbereiter geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill kreditgefaehrdung-minderjaehrigeAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
SKILL.md
2.3 KB, 637 tokens by cl100k_base, as published. Nobody here has run it
Kreditgefährdung § 824 BGB
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Norm- und Quellenanker
BGB § 824; StGB §§ 186, 187; UWG bei Wettbewerbern.
Normen & Rechtsprechung
Konkret zu prüfen:
- § 158 StPO (Strafanzeige, Strafantrag)
- § 152 Abs. 2 StPO (Anfangsverdacht)
- § 160 StPO (Erforschungspflicht)
- § 170 StPO (Anklage oder Einstellung)
Red Flags
- Bank/Kunden informiert
- Insolvenzbehauptung ungeprüft
- Wettbewerberkonflikt
Arbeitsstil
Erst bremsen, dann prüfen, dann schreiben: nur Tatsachen behaupten, Vermutungen als Vermutung kennzeichnen, entlastende Umstände nicht unterschlagen, Strafantragsfristen prüfen und Strafrecht nicht als unlauteres Druckmittel benutzen.
What ships with it
Read from the repository
Just SKILL.md. No reference files, no scripts.