Fristenbuch steuerrecht onboarding fristen uebersicht
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Fristenbuch Steuerrecht in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Fristenbuch Steuerrecht Onboarding Fristen Uebersicht; Arbeitsfeld: Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte.
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Fristenbuch Steuerrecht
Arbeitsbereich
Fristenbuch für steuerrechtliche Verfahren pflegen und Fristen berechnen. Anwendungsfall neue Bescheide oder Entscheidungen eingegangen Fristen müssen sofort eingetragen und ueberwacht werden. Standardfristen Einspruch § 355 AO ein Monat fehlende Belehrung § 356 AO ein Jahr FG-Klage § 47 FGO ein Monat Nichtzulassungsbeschwerde § 116 FGO ein Monat Revisionsbegründung § 120 FGO zwei Monate. Berechnung Fristbeginn § 122 Abs. 2 AO Vier-Tages-Fiktion seit 01.01.2025 PostModG Fristberechnung § 108 AO. Vorfristen fuenf Tage vor Hauptfrist. Output strukturierte Fristentabelle mit Haupt- und Vorfristen. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: AO §§ 38, 42, 90, 93, 153, 162, 164, 169-171, 173, 233a, 370-378, UStG, EStG, KStG, GewStG, GrEStG, ErbStG, FGO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Steuerrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Fristenbuch Steuerrechtund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen.
- Outputpflicht: Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Triage — Sofortprüfung bei jedem neuen Mandat
- Liegt ein Steuerbescheid vor? → Einspruchsfrist ein Monat (§ 355 Abs. 1 AO) sofort eintragen
- Liegt eine Einspruchsentscheidung vor? → Klagefrist ein Monat (§ 47 Abs. 1 FGO) sofort eintragen
- Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft? → Jahresfrist (§ 356 AO), aber nicht warten — so früh wie möglich handeln
- Liegt bereits Fristversäumnis vor? → Wiedereinsetzung § 110 AO prüfen (Frist ein Monat nach Wegfall des Hindernisses)
- Besteht Festsetzungsverjährungs-Problematik (§ 169 AO)? → Ablaufhemmung prüfen (§ 171 AO)
Zentralablage
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- mandat-az: ST-2026-0042
mandant: Mueller GmbH
vorgang: USt-Bescheid 2024 vom 12.03.2026
fristart: einspruchsfrist
rechtsgrundlage: "§ 355 Abs. 1 AO"
fristbeginn: 2026-03-15
hauptfrist: 2026-04-15
vorfrist-tage: 5
vorfrist: 2026-04-10
zuständig: RA Mueller
status: offen
bemerkung: AdV-Antrag separat einreichen
Standardfristen
AO
| Frist | Norm | Dauer |
|---|---|---|
| Einspruchsfrist | § 355 Abs. 1 AO | ein Monat ab Bekanntgabe; ein Jahr bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung § 356 AO |
| Antragsfrist auf schlichte Änderung | § 172 Abs. 1 Nr. 2 AO | ein Monat |
| Festsetzungsverjährung regelmäßig | § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO | vier Jahre |
| Festsetzungsverjährung bei Hinterziehung | § 169 Abs. 2 Satz 2 AO | zehn Jahre |
| Festsetzungsverjährung bei Leichtfertigkeit | § 169 Abs. 2 Satz 2 AO | fünf Jahre |
| Antrag auf Stundung / Erlass | §§ 222 227 AO | keine Frist; Fälligkeit beobachten |
| Wiedereinsetzung | § 110 AO | ein Monat nach Wegfall des Hindernisses |
FGO
| Frist | Norm | Dauer |
|---|---|---|
| Klagefrist | § 47 Abs. 1 FGO | ein Monat ab Bekanntgabe Einspruchsentscheidung |
| Untätigkeitsklage möglich | § 46 FGO | nach sechs Monaten ohne Einspruchsentscheidung |
| AdV-Antrag an FG | § 69 FGO | keine eigene Frist |
| Nichtzulassungsbeschwerde | § 116 Abs. 2 FGO | ein Monat |
| Revisionsbegründung | § 120 Abs. 2 FGO | zwei Monate |
| Aussetzungszinsen | § 237 AO | bei Verlust 0.15 Prozent pro Monat |
Bekanntgabe (§ 122 AO)
- Schriftliche Bescheide per Post vier Tage nach Aufgabe zur Post (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO n.F., seit 1.1.2025; davor drei Tage).
- Elektronische Bescheide vier Tage nach Absendung (§ 122 Abs. 2a / § 122a Abs. 4 AO n.F., seit 1.1.2025; davor drei Tage).
- Bekanntgabe von Verwaltungsakten mit Aufgabe zur Post vor dem 1.1.2025: weiterhin Drei-Tages-Fiktion alter Fassung.
- Beweispflicht der Behörde wenn Zugang bestritten.
Fristberechnung § 108 AO
- Beginn am Folgetag der Bekanntgabe (§ 187 BGB analog).
- Ende mit Ablauf des entsprechenden Tages des letzten Monats (§ 188 BGB analog).
- Bei Wochenende / Feiertag auf nächsten Werktag.
Vorfristen
- Standard fünf Werktage vor Hauptfrist.
- Bei Klagefristen zum Finanzgericht Vorfrist sieben Tage (Akteneinsicht beA-Versand Anlagen — zum Gericht weiterhin über beA, § 52d FGO).
- Bei Einspruchs- und sonstigen Antragsfristen zum Finanzamt Vorfrist drei Werktage (Versand über ELSTER/ERiC, Brief oder Fax; kein beA an Finanzamt seit 6.12.2024, § 87a Abs. 1 S. 2 AO n.F.).
- Eskalation bei Vorfrist an zuständigen Anwalt und Sekretariat.
Sondere Fristen
Steuererklärungspflicht (§ 149 AO)
- Pflichtveranlagung sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs (§ 149 Abs. 2 AO).
- Bei steuerlicher Vertretung durch Steuerberater Verlängerung bis Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO).
USt-Voranmeldung (§ 18 UStG)
- Monatlich wenn Steuer im Vorjahr über 7500 EUR; vierteljaehrlich sonst.
- Frist bis zum 10. des Folgemonats Quartals.
- Dauerfristverlängerung um einen Monat möglich (§ 18 Abs. 6 UStG).
Lohnsteueranmeldung (§ 41a EStG)
- Monatlich wenn LSt mehr als 5000 EUR; vierteljaehrlich zwischen 1080 und 5000 EUR; jaehrlich bis 1080 EUR.
- Frist bis zum 10. des Folgemonats / Folgequartals.
Pflege und Audit
- Sofortige Eintragung bei Bescheideingang.
- Sekretariat und Anwalt gegenseitig prüfen.
- Audit-Trail bei jeder Friständerung.
Ausgabe
fristenbuch.yamlaktualisiertfristen-uebersicht.mdTagesbericht nächste sieben Tage- Vorfristen-Erinnerung in Sekretariats-Tagesbrief (Plugin
kanzlei-allgemein)
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.