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Grunderwerbsteuer share deal grundsteuer bundesmodell

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Wenn es um Grunderwerbsteuer beim Share Deal — Paragraf 1 Abs. 2a 2b 3 3a GrEStG in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen. Auswahlstichwort: Grunderwerbsteuer Share Deal Grundsteuer Bundesmodell; Arbeitsfeld: Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte.From its SKILL.md

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Grunderwerbsteuer beim Share Deal — § 1 Abs. 2a 2b 3 3a GrEStG

Arbeitsbereich

Praxis-Skill zu Grunderwerbsteuer-Tatbestaenden bei Anteilsuebertragungen — Änderung des Gesellschafterbestands § 1 Abs. 2a Personengesellschaft § 1 Abs. 2b Kapitalgesellschaft und § 1 Abs. 3 § 1 Abs. 3a GrEStG. Anwendungsfall M und A-Transaktion mit Immobilienvermoegen — Grunderwerbsteuer-Folge soll vor Closing geklaert werden. Behandelt Beteiligungsschwelle 90 Prozent Beobachtungszeitraum zehn Jahre und Folgewirkung auf den Festschreibungspreis. Output Prüfraster und Anzeigeschreiben § 19 GrEStG. Abgrenzung zu fa-stu-bewertung-immobilien-bewg. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: AO §§ 38, 42, 90, 93, 153, 162, 164, 169-171, 173, 233a, 370-378, UStG, EStG, KStG, GewStG, GrEStG, ErbStG, FGO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachlicher Kern — Steuerrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Grunderwerbsteuer beim Share Deal — § 1 Abs. 2a 2b 3 3a GrEStG und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen.
  • Outputpflicht: Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Triage — kläre vor der Bearbeitung

  1. Liegt eine grundstuecksbesitzende Gesellschaft vor — Beteiligungsstruktur und Immobilienwert?
  2. Welche Schwelle wird ueberschritten (§ 1 Abs. 2a Personengesellschaft 90 Prozent in zehn Jahren; § 1 Abs. 2b KapGes 90 Prozent in zehn Jahren)?
  3. Greift Konzernklausel § 6a GrEStG mit Vor- und Nachbehaltensfrist?
  4. Ist die Anzeige § 19 GrEStG binnen zwei Wochen erfolgt?
  5. Welche Steuerlast ergibt sich nach Bemessungsgrundlage § 8 GrEStG?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

  • § 1 GrEStG — steuerbare Erwerbsvorgaenge.
  • § 6a GrEStG — Konzernklausel.
  • § 8 GrEStG — Bemessungsgrundlage.
  • § 17 GrEStG — gesonderte Feststellung Grundlagen.
  • § 19 GrEStG — Anzeigepflicht.

Aktuelle Rechtsprechung

  • Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.

Zentrale Normen

§ 1 GrEStG · § 6a GrEStG · § 8 GrEStG · § 17 GrEStG · § 19 GrEStG · § 11 GrEStG (Steuersatz)

Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins

  • Verfahrens-Sklls (anw-einspruch-finanzamt, anw-aussetzung-vollziehung, anw-akteneinsicht-steuerakte) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die materielle Begruendung.
  • Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao und fa-stu-selbstanzeige-371-ao aufrufen.
  • Bei berufsrechtlichen Fragestellungen fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit bzw. fa-stu-rvg-steuerstreit parallel ziehen.

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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