Sanierungsgewinn 7b gewstg gewerbesteuer parallel
Wenn es um Paragraf 7b GewStG — Gewerbesteuer-Befreiung Sanierung in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Sanierungsgewinn 7b Gewstg Gewerbesteuer Parallel; Arbeitsfeld: Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte.From its SKILL.md
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill sanierungsgewinn-7b-gewstg-gewerbesteuer-parallelAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
SKILL.md
8.8 KB, ~3.0k tokens by cl100k_base, as published. Nobody here has run it
§ 7b GewStG — Gewerbesteuer-Befreiung Sanierung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: AO §§ 38, 42, 90, 93, 153, 162, 164, 169-171, 173, 233a, 370-378, UStG, EStG, KStG, GewStG, GrEStG, ErbStG, FGO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Steuerrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
§ 7b GewStG — Gewerbesteuer-Befreiung Sanierungund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen.
- Outputpflicht: Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Worum geht es
§ 7b GewStG ist die gewerbesteuerliche Schwesternorm zu § 3a EStG. Der Sanierungsertrag wird auch von der Gewerbesteuer befreit — aber nur, wenn ein eigener Antrag mit der Gewerbesteuererklärung gestellt wird. Wer nur § 3a Abs. 4 EStG beantragt, bleibt auf der Gewerbesteuer sitzen. Die GewSt-Belastung des Sanierungsertrags ist bei einem Hebesatz von 400 % rund 14 % — das ist nicht unerheblich.
Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen
- Ist die Mandantin gewerbesteuerpflichtig (Gewerbebetrieb)?
- Welcher Hebesatz gilt am Sitz / der Betriebsstätte?
- Welcher Gewerbeverlust-Vortrag (§ 10a S. 1 GewStG) ist vorhanden?
- Ist der § 3a EStG / § 8 KStG-Antrag bereits gestellt?
- Mehrere Betriebsstätten — Zerlegung erforderlich?
Rechtlicher Rahmen
- § 7b Abs. 1 GewStG — Sanierungsertrag bleibt bei der Ermittlung des Gewerbeertrags außer Ansatz.
- § 7b Abs. 2 GewStG — Verweis auf § 3a EStG-Voraussetzungen.
- § 7b Abs. 3 GewStG — eigener Antrag.
- § 10a Sätze 1-3, 6 GewStG — Gewerbeverlust und Mindestbesteuerung.
- § 7 GewStG — Gewerbeertrag.
- § 16 GewStG — Steuermesszahl und Hebesatz.
/ Schritt für Schritt
| Schritt | Inhalt | Output |
|---|---|---|
| 1 | Gewerbeertrag ohne Sanierungswirkung berechnen | Basisgrößen |
| 2 | Sanierungsertrag identifizieren — gleicher Betrag wie bei § 3a EStG | Sanierungsertrag-Komponente |
| 3 | Verlust-Verrechnung nach § 10a S. 1 GewStG (Mindestbesteuerung) | Reduzierter Sanierungsertrag |
| 4 | Antrag § 7b GewStG mit Gewerbesteuererklärung | Antragseingang |
| 5 | Nachweis vier Voraussetzungen § 3a Abs. 1 EStG (Verweis auf § 3a-Antrag) | Verweisanlage |
| 6 | Bei mehreren Betriebsstätten: Zerlegung beachten | Anteilige Befreiung pro Betriebsstätte |
| 7 | Steuermesszahl nach Verrechnung anwenden | Steuermessbetrag |
| 8 | Hebesatz Gemeinde anwenden | GewSt |
Trade-off-Matrix
| Konstellation | Auswirkung | Empfehlung |
|---|---|---|
| § 3a EStG-Antrag gestellt, § 7b GewStG vergessen | Volle GewSt auf Sanierungsertrag | Antrag nachholen — fristgerecht möglich? |
| Gewerbeverlust deckt Sanierungsertrag | Mindestbesteuerung bedenken | § 7b GewStG ggf. unnötig |
| Mehrere Betriebsstätten | Zerlegung; § 7b GewStG je Gemeinde | Beachten — pro Betriebsstätte |
| Personengesellschaft mit Gewerbeertrag | Antrag pro Steuersubjekt | Einzelfallprüfung |
| Hohe Hebesatzgemeinde | Hohe Ersparnis durch § 7b GewStG | Antrag besonders wichtig |
Praxistipps der alten Hasen
- § 7b GewStG ist eigenständig. Der § 3a Abs. 4 EStG-Antrag erstreckt sich NICHT automatisch auf die Gewerbesteuer. Eigener Antrag in der Gewerbesteuererklärung — sonst Steuerlast trotz Sanierung.
- Mindestbesteuerung im Gewerbesteuerrecht funktioniert parallel zur ESt/KSt: Sockel 1 Mio. EUR + 60 % des übersteigenden Sanierungsertrags. Bei kleinen Sanierungsbeträgen bis 1 Mio. EUR voll mit Verlust verrechenbar — § 7b GewStG-Antrag dann häufig entbehrlich (wenn Verlust deckt).
- Hebesatz prüfen. Bei Großstädten mit Hebesatz 470-490 % entspricht die GewSt-Belastung 16-17 % — das ist mehr als die KSt-Belastung des Sanierungsertrags ohne Vorabzug.
- Zerlegungsmasse bei mehreren Betriebsstätten ist § 28 GewStG. Der Sanierungsertrag wird auf die Betriebsstätten verteilt — § 7b GewStG wirkt pro Betriebsstätte.
Mustertexte / Berechnungsbeispiele
Muster Antrag § 7b GewStG
[Briefkopf]
An das Finanzamt [Ort]
- Gewerbesteuerstelle -
Anlage zur Gewerbesteuererklärung [Erhebungszeitraum]
der [Firma]
Betreff: Antrag nach § 7b Abs. 3 GewStG — Befreiung des
Sanierungsertrags von der Gewerbesteuer
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantin beantragen wir
die Befreiung des im Wirtschaftsjahr [...] entstandenen
Sanierungsertrags in Höhe von EUR [Betrag] von der Gewerbe-
steuer gem. § 7b Abs. 1 GewStG.
Die Voraussetzungen des § 3a Abs. 1 EStG sind erfüllt; wir
verweisen auf den Antrag nach § 3a Abs. 4 EStG vom [Datum]
(Anlage zur KSt-/ESt-Erklärung [Jahr]) und die dortigen
Anlagen 1 bis 5 (IDW S 6-Konzept, Verzichtserklärungen
der Gläubiger, Krisendokumentation).
Berechnung Gewerbeertrag:
Gewerbeertrag vor Sanierungswirkung EUR [G]
+ Sanierungsertrag EUR [S]
Gewerbeertrag brutto EUR [G+S]
- Gewerbeverlust § 10a S. 1 GewStG verbraucht EUR [V]
(Mindestbesteuerung beachtet)
Gewerbeertrag nach Verlustverrechnung EUR [G+S-V]
- Sanierungsertrag-Befreiung § 7b GewStG EUR [S-(verrechnet)]
zu versteuernder Gewerbeertrag EUR [G-V_übrig]
Mit freundlichen Grüßen
[Berater]
Berechnungsbeispiel ohne § 7b-Antrag
Sanierungsertrag EUR 1.500.000
Gewerbeverlust EUR 0
Hebesatz 410 %
Steuermesszahl 3,5 %
Ohne § 7b GewStG-Antrag:
Gewerbesteuer = 1.500.000 × 3,5 % × 4,10 = EUR 215.250
Mit § 7b GewStG-Antrag:
Gewerbesteuer auf Sanierungsertrag = EUR 0
► Ersparnis EUR 215.250 durch eigenen Antrag
Berechnungsbeispiel mit Gewerbeverlust
Sanierungsertrag EUR 800.000
Gewerbeverlust-Vortrag EUR 600.000
Hebesatz 410 %
Mindestbesteuerung:
Sockel 1.000.000 + 60 % (800.000 - 1.000.000) → nicht relevant,
da Sanierungsertrag < Sockel; voll verrechenbar
Verrechnung: 600.000 vom Sanierungsertrag
verbleibender Sanierungsertrag EUR 200.000
§ 7b GewStG: EUR 200.000 steuerfrei
Effektive GewSt auf Sanierungsertrag: EUR 0
Gewerbeverlust verbraucht
Typische Fehler
- § 7b GewStG-Antrag vergessen — volle GewSt-Last auf Sanierungsertrag.
- Vier Voraussetzungen nicht erneut in GewSt-Anlage dokumentiert (kann Verwaltung kritisieren).
- Mindestbesteuerung übersehen.
- Zerlegung bei mehreren Betriebsstätten nicht beachtet.
- § 10a S. 1 GewStG-Vortrag mit § 10d EStG-Vortrag verwechselt.
Quellen Stand 06/2026
- § 7b Abs. 1, 2, 3 GewStG.
- § 10a S. 1-3, 6 GewStG.
- § 7 GewStG.
- § 16, § 28 GewStG.
- § 3a Abs. 1, 4 EStG (Verweis).
- BMF-Schreiben vom 27.04.2017 — Stand prüfen.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
What ships with it
Read from the repository
Just SKILL.md. No reference files, no scripts.