Lohn aufzeichnungspflichten milog
Wenn es um Aufzeichnungspflichten nach MiLoG Paragraf 17 in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill lohn-aufzeichnungspflichten-milogAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
SKILL.md
4.0 KB, ~1.3k tokens by cl100k_base, as published. Nobody here has run it
Aufzeichnungspflichten nach MiLoG § 17
Fachlicher Anker
- Normen: § 17, § 6a, § 2a.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Kernsachverhalt
Die Aufzeichnungspflicht der taeglichen Arbeitszeit (Beginn, Ende, Dauer) trifft Arbeitgeber in bestimmten Branchen (§ 17 MiLoG i.V.m. SchwarzArbG) sowie alle Minijob-Verhältnisse. Form: schriftlich, papierfest oder digital, spaetestens am 7. Folgetag. Aufbewahrungsfrist: 2 Jahre. Verstoesse: Bussgeld bis 30.000 EUR. Sonderfall: BAG zur EuGH-Rechtsprechung verlangt allgemeine Arbeitszeit-Erfassung.
Kaltstart-Rueckfragen
- Welche Branche — § 2a SchwarzArbG-relevant (Bau, Gaststaette, Personenbefoerderung, Reinigung, Fleisch, Forst, Spedition, Sicherheit, Messebau, ...)?
- Liegen Minijobs vor?
- Welche Erfassungsform aktuell — Papier, Excel, digital?
- Werden taegliche Anfang/Ende/Dauer aufgezeichnet?
- Werden Pausen erfasst?
- Wer hat Aufzeichnungs-Verantwortung (Mandant oder StB)?
- Welche Prüfung durch Zoll-Hauptzollamt schon erfolgt?
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtlicher Rahmen
Primaernormen
§ 17 MiLoG — Aufzeichnungspflicht.
§ 2a SchwarzArbG — Liste der besonders pruefungsrelevanten Branchen.
§ 16 ArbZG — Aufzeichnungspflicht Mehrarbeit allgemein.
Leitentscheidungen
(Aktenzeichen vor Uebernahme in amtliche/freie Quellen oder lizenzierte Datenbanken prüfen.)
Workflow
Phase 1 — Geltungsbereich
| Geltung | Aufzeichnungspflicht |
|---|---|
| § 2a SchwarzArbG-Branchen | Strenge MiLoG-Pflicht |
| Minijobs (alle Branchen) | Strenge MiLoG-Pflicht |
| Sonstige AN | Allgemeine Arbeitszeit-Erfassung (EuGH/BAG) |
Phase 2 — Aufzeichnungs-Inhalt
- Beginn der taeglichen Arbeitszeit.
- Ende der taeglichen Arbeitszeit.
- Dauer (netto, ohne Pausen).
- Datum.
- Identifizierbarer AN (Name/Personalnr).
- Ggf. Pausen.
Phase 3 — Form
- Schriftlich: Papier, Stundenzettel.
- Digital: Excel, Stempeluhr, Zeiterfassungssoftware.
- Manipulationssicher: Excel umstritten (manipulierbar); zertifizierte Systeme bevorzugt.
- BAG verlangt grundsätzlich objektive, verlaessliche, zugaengliche Aufzeichnung.
Phase 4 — Aufbewahrung
- 2 Jahre nach Aufzeichnung.
- Bei Zoll-Prüfung Vorlagepflicht innerhalb gesetzter Frist.
Phase 5 — Bussgelder
- § 21 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 3 MiLoG: Bussgeld bis 30.000 EUR bei fehlender oder fehlerhafter Aufzeichnung.
- § 21 Abs. 1 Nr. 9 i.V.m. Abs. 3 MiLoG: bis 500.000 EUR bei Mindestlohn-Verstoss.
- Bei vorsaetzlicher Schwarzarbeit zusaetzlich § 266a StGB-Risiko.
Phase 6 — Beratung Mandant
- Mandant über EuGH-/BAG-Rechtsprechung informieren — auch ausserhalb § 2a-Branchen relevant.
- Empfehlung Zeiterfassungssystem (Software z.B. ZEUS, AVERO, Pliam).
- Bei Vertrauensarbeitszeit: Aufzeichnungspflicht bleibt; alternative Erfassung möglich.
Strategie und Praxis-Tipps
- Sondersituation Außendienst, Home-Office: Aufzeichnung am Ort der Taetigkeit.
- Bei Prüfung durch Zoll: Vorlage in Deutsch in Originalform oder beglaubigter Übersetzung.
- Bei Minijob: Aufzeichnung ist zentrale Prüfungsstelle der Prüfer.
- StBVV: Beratung Aufzeichnungspflichten Zusatzauftrag.
- DATEV-Tipp: DATEV-Zeitwirtschaft als Modul; Schnittstelle zu LODAS.
Quellen und Updates
Stand: 05/2026.
- MiLoG §§ 17, 21.
- SchwarzArbG § 2a.
- ArbZG § 16.
What ships with it
Read from the repository
Just SKILL.md. No reference files, no scripts.