Fa stu onboarding beratungsstruktur
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Beratungsstruktur im Steuerrecht — Pruefungsschema vom Sachverhalt zur Loesung in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
SKILL.md
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Beratungsstruktur im Steuerrecht — Pruefungsschema vom Sachverhalt zur Loesung
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Sachverhalt: Wer hat wann was wem gegenueber wie erklaert oder gezahlt?
- Beweismittel: Welche Belege Vertraege Konten Buchungsbelege liegen vor?
- Welche Steuerart und welcher Veranlagungszeitraum sind betroffen?
- Welche Rechtsfolge will der Mandant erreichen (Steuerminderung Stundung Erlass Vergleich)?
- Gibt es konkurrierende Rechtsquellen (EU-Recht DBA Verwaltungsvorschriften)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
- § 88 AO — Untersuchungsgrundsatz; Behoerde ermittelt Sachverhalt von Amts wegen.
- § 90 AO — Mitwirkungspflichten der Beteiligten.
- § 162 AO — Schaetzung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten.
- §§ 38 ff. AO — Steueranspruch und Tatbestand.
- § 4 AO — Begriff Gesetz; Verwaltungsanweisungen sind nicht Gesetz.
Aktuelle Rechtsprechung
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.
Zentrale Normen
§§ 38 ff. AO (Steueranspruch) · § 88 AO · § 90 AO · § 162 AO · § 4 AO · Art. 20 Abs. 3 GG (Gesetzmaessigkeit) · § 4 EStG / § 5 EStG (Gewinnermittlung als Beispielnorm)
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff. Verwaltungsanweisungen (BMF-Schreiben, OFD-Verfuegungen, AEAO, UStAE, EStR, KStR) ausschliesslich nach Verifikation aus bundesfinanzministerium.de oder offiziellen Amtsblaettern zitieren.
Sechs-Schritt-Pruefraster
- Sachverhalt vollstaendig und chronologisch (wer, wann, was, wieviel, warum).
- Beweismittel matrixfoermig (Urkunde, Zeuge, Augenschein, Sachverstaendiger, Buchfuehrung).
- Tatbestandsmerkmale der einschlaegigen Norm einzeln durchpruefen.
- Rechtsfolge quantifizieren (Steuermehr/Minder, Zinsen § 233a AO, Hinterziehungszinsen § 235 AO).
- Alternativen vergleichen (Einspruch vs. Aenderung § 173 AO vs. tatsaechliche Verstaendigung vs. Erlass § 227 AO).
- Empfehlung mit Risiko und Kostenaufstellung; schriftlich aktenkundig machen.
Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins
- Verfahrens-Sklls (
anw-einspruch-finanzamt,anw-aussetzung-vollziehung,anw-akteneinsicht-steuerakte) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die materielle Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel
fa-stu-steuerhinterziehung-370-aoundfa-stu-selbstanzeige-371-aoaufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen
fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeitbzw.fa-stu-rvg-steuerstreitparallel ziehen.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.