Stb lohn arbeitsvertrag pruefung lohn relevant
Wenn es um Arbeitsvertrag aus lohnrelevanter Sicht pruefen in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Arbeitsvertrag aus lohnrelevanter Sicht pruefen
Kernsachverhalt
Bevor ein Arbeitsvertrag in die Lohnabrechnung uebernommen wird, prueft der Steuerberater die lohn- und sv-rechtlich relevanten Klauseln: Gehalt brutto/netto, Mehrarbeitsregelung, Sachbezuege, Dienstwagen, JobRad, bAV, Vermoegenswirksame Leistungen, Sonderzahlungen, Befristung. Fehlerhafte Vertraege fuehren zu falscher Abrechnung oder steuerlichen Haftungsrisiken.
Kaltstart-Rueckfragen
- Ist es ein Standardvertrag oder individuell ausgehandelt?
- Welche Vertragsform — Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Werkstudent, befristet?
- Welches Brutto-Gehalt und welche Sonderzahlungen?
- Sind Sachbezuege oder geldwerte Vorteile vereinbart?
- Gibt es einen Dienstwagen, JobRad, Diensthandy, JobTicket?
- Welche bAV-Vereinbarung (Direktversicherung, Pensionskasse)?
- Gibt es VL-Vereinbarung?
- Welche Tarifvertraege oder Betriebsvereinbarungen sind anzuwenden?
Rechtlicher Rahmen
Primaernormen
§ 611a BGB — Arbeitsvertrag-Definition.
§ 19 EStG — Einkuenfte aus nichtselbstaendiger Arbeit.
§ 14 SGB IV — Arbeitsentgelt.
§ 1 NachweisG — Schriftliche Niederlegung wesentlicher Vertragsbedingungen.
§ 2 NachweisG — Inhalt (Reform 2022, weitere Klauseln Pflicht).
§ 622 BGB — Kuendigungsfristen.
TVG — Tarifvertragsgesetz.
Verwaltungsanweisungen
- LStR (Lohnsteuer-Richtlinien) zu Sachbezuegen.
- BMF zu Dienstwagen § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
- BMF zum JobRad.
Workflow
Phase 1 — Vertragsdokumente sichten
- Arbeitsvertrag im Original (PDF oder Papier).
- Anlagen: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung.
- Nachtraege (Aenderungen, Gehaltserhoehungen).
Phase 2 — Pflichtklauseln § 2 NachweisG
- Name und Anschrift Vertragsparteien.
- Vertragsbeginn, Befristung.
- Arbeitsort.
- Beschaeftigung (Taetigkeitsbeschreibung).
- Arbeitsentgelt mit Zusammensetzung.
- Arbeitszeit, Pausen, Mehrarbeit.
- Urlaubsanspruch.
- Kuendigungsfristen.
- Tarifvertraege/Betriebsvereinbarungen (Verweis).
Phase 3 — Lohnrelevante Klauseln
| Klausel | Lohnsteuerlich | SV-rechtlich |
|---|---|---|
| Brutto-Gehalt | LSt nach Steuerklasse | SV-pflichtig bis BBG |
| Mehrarbeit / Ueberstunden | LSt nach Tabelle; Nacht/SF § 3b EStG | SV nach BBG; § 3b auch SV-frei |
| Sachbezug (Verpflegung, Unterkunft) | LSt; Sachbezugswerte SvEV | SV-pflichtig zu Sachbezugswert |
| Aufmerksamkeiten 60 EUR | LSt-frei wenn persoenlicher Anlass | SV-frei |
| Sachbezugsfreigrenze 50 EUR | LSt-frei wenn 50 EUR/Monat insgesamt | SV-frei wenn LSt-frei |
| Dienstwagen 1-Prozent | LSt nach 1-Prozent-Methode oder Fahrtenbuch | SV-pflichtig zur BBG |
| JobRad-Leasing (Gehaltsumwandlung) | LSt nach 0,25-Prozent-Methode (1 Prozent von einem Viertel des BLP); bei AG-Finanzierung "zusaetzlich zum Lohn" voll steuerfrei nach § 3 Nr. 37 EStG | SV-pflichtig (bzw. SV-frei bei § 3 Nr. 37 EStG) |
| Deutschlandticket | Steuerfrei bei AG-Pauschal-Erstattung | SV-frei |
| bAV Direktversicherung | LSt-frei bis 8 Prozent BBG (§ 3 Nr 63 EStG) | SV-frei bis 4 Prozent BBG |
| VL Arbeitgeberanteil | LSt-pflichtig | SV-pflichtig |
Phase 4 — Befristung und Probezeit
- Befristung schriftlich nach § 14 TzBfG.
- Sachgrund oder sachgrundlose Befristung.
- Probezeit max. 6 Monate (§ 622 Abs. 3 BGB).
Phase 5 — Sonderfaelle
- Gesellschafter-Geschaeftsfuehrer: SV-Pflicht-Pruefung gesondert.
- Werkstudent: 20-Stunden-Woche-Grenze; SV-Sonderstatus.
- Minijob: 538-EUR-Grenze (Stand 01.01.2024; bei MiLo-Anhebung dynamisch).
- Aushilfskraft kurzfristig: max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr.
Phase 6 — Pruefnotiz und Empfehlung
PRUEFNOTIZ ARBEITSVERTRAG
Mandant: [Firma]
Arbeitnehmer: [Name]
Datum: [Datum]
1. Pflichtklauseln § 2 NachweisG: [vollstaendig / fehlend]
2. Brutto-Gehalt: [X EUR / Monat]
3. Sonderleistungen: [Aufzaehlung]
4. SV-Klassifikation: [Vollzeit / Minijob / Werkstudent / ...]
5. Steuerlich auffaellig: [keine / Hinweis ...]
6. Empfehlung: [...]
Output
- Pruefnotiz mit Klassifikation.
- Empfehlung zu fehlenden Klauseln.
- Lohn-relevante Setup-Daten fuer DATEV LODAS.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Strategie und Praxis-Tipps
- Schriftliche Niederlegung nach § 2 NachweisG ist Pflicht des Arbeitgebers — bei Fehlen Bussgeld bis 2.000 EUR.
- Sachbezuege immer schriftlich vereinbart, sonst LSt-Hinzurechnung.
- bAV ueber Direktversicherung steuerlich vorteilhaft, aber Bindung an Versicherungsvertrag.
- StBVV: Vertragspruefung ist nicht in Lohnpauschale; gesonderter Auftrag oder Zeithonorar.
- Bei strittigen Klauseln: Hinweis an Mandant, Anwalt einzuschalten (§ 5 RDG).
Querverweise
stb-lohn-mandantenaufnahme-onboarding— Onboarding.stb-lohn-sachbezuege-50-euro-freigrenze— Sachbezug.stb-lohn-dienstwagen-1-prozent-fahrtenbuch— Dienstwagen.stb-lohn-firmenrad-leasing-jobrad— JobRad.stb-lohn-betriebliche-altersversorgung-grundlagen— bAV.stb-lohn-minijob-538-euro-2024-anpassung— Minijob.
Quellen und Updates
Stand: 05/2026.
- BGB §§ 611a, 622.
- EStG § 19; LStDV.
- SGB IV § 14.
- NachweisG §§ 1, 2.
- TzBfG § 14.
- LStR; BMF zu Dienstwagen, JobRad.
- Sachbezugswerte SvEV (Verpflegung, Unterkunft) werden jaehrlich angepasst; aktuelle Werte ueber BMAS/SvEV-Verordnung zum Jahreswechsel abrufen (Stand 2025: Verpflegung frei 313 EUR/Monat, Unterkunft 278 EUR/Monat).
Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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