Bwa sus bilanz pruefung
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Wenn es um BWA-, SuSa- und Bilanzprüfung mit Insolvenzreife-Check (Paragrafen 17. 19 InsO, Paragraf 102 StaRUG) in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Tatbestands- oder Anspruchsmatrix mit Gegenargumenten.From its SKILL.md
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BWA-, SuSa- und Bilanzprüfung mit Insolvenzreife-Check (§§ 17, 19 InsO, § 102 StaRUG)
Fachlicher Kern — Steuerrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
BWA-, SuSa- und Bilanzprüfung mit Insolvenzreife-Check (§§ 17, 19 InsO, § 102 StaRUG)und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen.
- Outputpflicht: Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Kernsachverhalt
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Kaltstart-Rückfragen
- Welche Rechtsform und Größenklasse (§ 267 HGB) — UG, GmbH, AG, GmbH & Co. KG?
- Welche Unterlagen liegen vor — BWA (Standard, Bewegungs-, kumuliert), SuSa, Bilanzentwurf, Anlagenspiegel?
- Welcher Auswertungsstichtag — Monats-BWA, Quartal, Jahresabschluss?
- Liegen Liquiditätsdaten vor — kurzfristig fällige Verbindlichkeiten (≤ 3 Wochen), verfügbare Zahlungsmittel, Kreditlinien?
- Sind Rangrücktritte oder Patronatserklärungen vorhanden? Liegen die Klauseltexte vor?
- Existieren Steuer- oder SV-Rückstände — Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft?
- Wurde bereits eine Fortbestehensprognose oder ein Sanierungskonzept IDW S 6 erstellt?
- Ist der Steuerberater mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragt, sind Insolvenzindizien offenkundig und ist anzunehmen, dass dem Mandanten die mögliche Insolvenzreife nicht bewusst ist?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtlicher Rahmen
Primärnormen
Paragraf 19 InsO — Überschuldung: Vermögen deckt Verbindlichkeiten nicht, es sei denn, die Fortführung ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Regelmäßiger Prognosezeitraum seit 01.01.2024: zwölf Monate.
Paragraf 15a InsO: Antrag ohne schuldhaftes Zögern, höchstens binnen drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung.
§ 15b InsO — Zahlungsverbote nach Insolvenzreife.
Paragraf 102 StaRUG: Hinweis des Steuerberaters bei der Erstellung des Jahresabschlusses, wenn Anhaltspunkte für einen möglichen Insolvenzgrund offenkundig sind und anzunehmen ist, dass dem Mandanten die mögliche Insolvenzreife nicht bewusst ist.
§ 1 StaRUG — Krisenfrüherkennung durch Geschäftsleitung haftungsbeschränkter Gesellschaften.
§§ 252, 264 Abs. 2 HGB — Going-concern; Grundsatz bei Fortführungsannahme; muss hinterfragt werden wenn Krise erkennbar.
§ 39 Abs. 2 InsO — Qualifizierter Rangrücktritt: Verbindlichkeiten im Überschuldungsstatus nicht passiviert.
Leitentscheidungen
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Leitsatz |
|---|
Prüfschema BWA/SuSa/Bilanz
Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Schritt | Prüfungspunkt | Inhalt | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 1 | Datenaufnahme und Konsistenzcheck | BWA-Schlusssalden = SuSa-Salden = Bilanzposten; Periodenabgrenzung RAP, Rückstellungen | Konsistenz bestätigt oder Abweichung benannt |
| 2 | SuSa-Auffälligkeiten | Ungewöhnliche Sollsalden Erlöskonten; Habensalden Aufwandskonten; hohe Verrechnungskonten 1590/1599 | Anomalien für Belegstichprobe vormerken |
| 3 | Belegstichprobe | Top-10-Eingangs-/Ausgangsrechnungen; Cut-off-Test kurz vor Stichtag; Kasse (§ 146 AO) | Buchungsgenauigkeit geprüft |
| 4 | Bilanzielle Überschuldungsindizien | Eigenkapital negativ? HGB-Bilanzwerte ≠ Überschuldungsstatus; Liquidationswerte erforderlich | Rechnerische Unterdeckung? |
| 5 | Stille Lasten | Drohende Verluste, Bürgschaften, Garantien, anhängige Prozesse | Rückstellungsbedarf quantifizieren |
| 6 | Stille Reserven | Selbstgeschaffene immaterielle WG; Sachanlagen-Marktwert vs. Buchwert; Forderungsabtretung | Aktivierungsoptionen prüfen |
| 7 | Rangrücktritte | Qualifizierter Rangrücktritt § 39 Abs. 2 InsO → passivseitig herausnehmen; einfacher bleibt | Klauseltext prüfen |
| 8 | Fortbestehensprognose Paragraf 19 Absatz 2 InsO | Integrierte Zwölfmonatsplanung, tragfähige Finanzierungsannahmen und überwiegende Wahrscheinlichkeit; längere Planung nur als zusätzliche Steuerungsebene | Positiv oder negativ |
| 9 | Zahlungsunfähigkeitsprüfung § 17 InsO | Liquiditätsstatus: fällige Verbindlichkeiten vs. Aktiva I; Quote ≥ 10 %? | Ampel Rot/Gelb/Grün |
| 10 | Steuer- und SV-Rückstände | Finanzamt, Krankenkassen, BG; Stundung § 222 AO vs. AdV § 361 AO | Passiva I korrekt eingestellt |
| 11 | Going concern § 252 HGB | Fortführungsannahme haltbar? Abweichende Annahme bei negativer Prognose | Abweichende Angabe im Abschluss |
| 12 | Paragraf 102 StaRUG | Jahresabschlussauftrag, offenkundige Anhaltspunkte und vermutete Unkenntnis des Mandanten vollständig prüfen | Tatbestand bejaht, verneint oder offen |
| 13 | Indizienkatalog § 17 Abs. 2 InsO | SV-Rückstände, Stundungsanträge, Mahnungen, Rücklastschriften, eingestellte Lieferantenzahlungen | Zahlungseinstellung ohne Rechnung möglich |
| 14 | Abschluss und Dokumentation | Befund-Tabelle; Krisenmatrix; ggf. § 102 StaRUG-Hinweisschreiben; Empfehlungen | Ergebnis mit Zeitstempel und Unterschrift |
| 15 | Querverweise andere Skills | Schwere Krise → anwaltliche Prüfung; Liquiditätsvorschau; Warnschreiben | Übergabe und Anschluss |
Beweislast
| Beweisthema | Beweislastträger | Beweismittel |
|---|---|---|
| Hinweis erteilt und zugegangen | nach prozessualer Rolle zu prüfen; der Berufsträger muss seine Erfüllung belastbar dokumentieren | Warnschreiben, Aktenvermerk, Eingangsbestätigung |
| Qualifizierter Rangrücktritt | Gesellschafter | Klauseltext; § 39 Abs. 2 InsO-Kriterien |
| Fortbestehensprognose positiv | GF / Sachverständiger | Integrierter Finanzplan IDW S 6/S 11 |
| Stille Reserven und Lasten | GF / Gutachter | Bewertungsgutachten; Wertermittlung |
| Tatbestand des Paragrafen 102 StaRUG | Darlegungs- und Beweislast nach Anspruch und Einwendung konkret prüfen | Auftrag, BWA- und SuSa-Fundstellen, Erkenntniszeitpunkt, bisherige Mandantenkommunikation |
Typische Gegenargumente
| Gegenargument | Gegenstrategie |
|---|---|
| "Negatives Eigenkapital ist nur buchhalterisch — Stille Reserven gleichen aus" | Stille Reserven konkret quantifizieren; Nachweis durch Sachverständige erforderlich; bloße Behauptung genügt nicht |
| "Going concern rechtfertigt Fortführungsannahme" | § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB: nur solange keine entgegenstehenden Anhaltspunkte; bei Krisensignalen schriftliche Begründung Pflicht |
| "Gesellschafterdarlehen ist nachrangig" | Qualifizierter Rangrücktritt nach § 39 Abs. 2 InsO prüfen; einfacher Rangrücktritt lässt Verbindlichkeit im Status |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — BWA SuSa und Bilanz prüfend | Prüfung nach Schema; Schriftsatz unten |
| Variante A — Nur BWA vorhanden keine Bilanz | BWA-Teilpruefung; Bilanzanforderung nachfragen |
| Variante B — Krisensignale erkennbar Warnschreiben noetig | Warnschreiben-Skill parallel einsetzen |
| Variante C — Prüfung nur zur Jahresabschlusspruefung | Teilpruefung; Jahresabschluss-Fokus setzen |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Baustein 1: Befund-Tabelle BWA/SuSa
BEFUND-TABELLE BWA/SuSa — Stichtag [Datum]
Mandant: [Firma] GmbH
| Konto / Bereich | Auffälligkeit | Mögliche Ursache | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| 1590 Verrechnungskonto GF | Saldo EUR [x] | Privatentnahmen ohne Verbuchung | Klärung und Buchung |
| SV-Abgaben-Konto | Kein Buchungsbeleg 3 Monate | SV-Beiträge nicht abgeführt | Sofort zahlen; § 266a StGB |
| Erlöskonten Soll-Saldo | Gutschriften offen | Rückgaben/Stornos nicht verbucht | Beleg anfordern |
| RAP passiv fehlt | Vorauszahlung Miete nicht abgegrenzt | Periodenabgrenzung fehlt | Buchung nachholen |
Baustein 2: Krisenmatrix
KRISENMATRIX — [Firma] GmbH — Stichtag [Datum]
| Indikator | Ist-Wert | Schwellenwert | Bewertung | Rechtsfolge |
|---|---|---|---|---|
| Eigenkapital | EUR −[x] | > 0 | KRITISCH | Überschuldungsrisiko |
| Liquidität 1. Grades | [X] % | > 100 % | KRITISCH | § 17 InsO-Risiko |
| SV-Rückstände | EUR [x] | 0 | KRITISCH | § 266a StGB; Passiva I |
| Steuerrückstände | EUR [y] | 0 | ERHÖHT | § 69 AO GF-Haftung |
| Stundungsanträge | [n] in 3 Mon. | 0 | KRITISCH | Indiz Zahlungseinstellung |
| Lieferantenzahlungstage | [x] Tage | ≤ 45 Tage | ERHÖHT | Zahlungsstockung |
| Paragraf 17 InsO | Lücke [X] Prozent, Schließbarkeit [belegt/offen] | Gesamtwürdigung | [offen/erfüllt/nicht erfüllt] | bei Insolvenzreife Antrag ohne schuldhaftes Zögern |
| Paragraf 19 InsO | Unterdeckung [Betrag], Fortführungsprognose [Stand] | Zwölfmonatsprognose und Überschuldungsstatus | [offen/erfüllt/nicht erfüllt] | bei Insolvenzreife Antrag ohne schuldhaftes Zögern |
| Paragraf 102 StaRUG | Jahresabschlussauftrag, Offenkundigkeit, vermutete Unkenntnis | alle Merkmale erforderlich | [offen/erfüllt/nicht erfüllt] | bei erfülltem Tatbestand konkreter Hinweis |
Baustein 3: Hinweisschreiben § 102 StaRUG
[StB-Briefkopf] [Datum]
PERSÖNLICH / VERTRAULICH
[GmbH, vertreten durch GF Name]
Betreff: Hinweis auf erkennbare Krisensituation — § 102 StaRUG
Sehr geehrte/r Herr / Frau [GF-Name],
wir sind mit der Erstellung des Jahresabschlusses zum [Stichtag]
beauftragt. Aus den hierfür vorliegenden Unterlagen ergeben sich
folgende offenkundige Anhaltspunkte:
1. Eigenkapital negativ — EUR [x] zum Stichtag [Datum].
2. Sozialversicherungsbeiträge für [Monat/Monate] nicht abgeführt:
EUR [y] (Indiz für Zahlungseinstellung; § 266a StGB-Risiko).
3. Liquiditätslücke von EUR [z] (Quote [X] %) im 3-Wochen-Horizont.
Diese Befunde können auf einen möglichen Insolvenzgrund nach Paragraf
17 oder 19 InsO hindeuten. Eine abschließende Feststellung der
Insolvenzreife ist damit nicht verbunden.
Die Geschäftsleitung muss die mögliche Insolvenzreife und die daran
anknüpfenden Pflichten unverzüglich fachkundig prüfen. Bei
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist ein Antrag nach Paragraf 15a
InsO ohne schuldhaftes Zögern zu stellen; die dort genannten Zeiträume
von drei und sechs Wochen sind nur Höchstzeiträume.
Wir erteilen diesen Hinweis nach Paragraf 102 StaRUG. Eine vollständige
Insolvenzreifeprüfung ist nicht Gegenstand unseres Erstellungsauftrags.
Bitte bestätigen Sie den Zugang bis [nach Gefahrenlage bestimmter
Zeitpunkt] und teilen Sie uns den Ansprechpartner für die sofortige
Prüfung mit.
Mit freundlichen Grüßen
[StB]
--- vor Versand klären ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]
Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klärenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.
Streitwert und Kosten
| Position | Berechnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Kosten Krisenprüfung | Steuerberater-Gebühren nach StBVV; ggf. Zeithonorar | Auftrag klar vereinbaren |
| Kosten Sachverständigengutachten stille Reserven | EUR 1.500–8.000 je nach Umfang | Lohnt bei größeren Gesellschaften |
| Kosten Sanierungskonzept IDW S 6 | EUR 10.000–50.000+ je nach Komplexität | WP/StB-Kanzlei mit Sanierungserfahrung |
Strategische Empfehlung
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Alle Krisenampeln grün | Befund dokumentieren; Wiedervorlage nach Mandat und Gefahrenlage |
| Gelbe Ampeln ohne sofortige Insolvenzreife | Vollständigen Tatbestand des Paragrafen 102 StaRUG prüfen; Liquiditätsvorschau und fachkundige Prüfung anregen |
| Rote Ampeln — § 17 oder § 19 InsO indiziert | Warnschreiben sofort; Übergabe an Anwalt für Insolvenzreife-Prüfung; keine Abschlusserstellung ohne Warnung |
| Mandant reagiert nicht auf Warnung | Wiederholung schriftlich; ggf. Mandatsniederlegung § 627 BGB |
| Rangrücktritt möglich | Qualifizierten Rangrücktritt empfehlen; anwaltliche Klauselfassung notwendig |
Anschluss-Skills
anw-insolvenzreife-pruefung-17-19-inso— anwaltliche Insolvenzreife-Prüfungstb-warnschreiben-krisensignale— vertieftes Warnschreiben-Skillstb-liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate— Liquiditätsvorschau für § 17 InsO-Prüfung
Quellen
- InsO §§ 17, 18, 19, 15a, 15b, 39
- HGB §§ 252, 264, 267, 268
- StaRUG §§ 1, 102
- StBerG §§ 1, 33
- RDG § 5
- IDW S 6 (Sanierungskonzept) / IDW S 11 (Insolvenzeröffnungsgründe)
- K. Schmidt/Herchen, InsO § 17 Rn. 5–35
- Pape/Schaltke, StaRUG § 102 Rn. 8–35
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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