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Bwa sus bilanz pruefung

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Wenn es um BWA-, SuSa- und Bilanzprüfung mit Insolvenzreife-Check (Paragrafen 17. 19 InsO, Paragraf 102 StaRUG) in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Tatbestands- oder Anspruchsmatrix mit Gegenargumenten.From its SKILL.md

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BWA-, SuSa- und Bilanzprüfung mit Insolvenzreife-Check (§§ 17, 19 InsO, § 102 StaRUG)

Fachlicher Kern — Steuerrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel BWA-, SuSa- und Bilanzprüfung mit Insolvenzreife-Check (§§ 17, 19 InsO, § 102 StaRUG) und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen.
  • Outputpflicht: Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Kernsachverhalt

Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Kaltstart-Rückfragen

  1. Welche Rechtsform und Größenklasse (§ 267 HGB) — UG, GmbH, AG, GmbH & Co. KG?
  2. Welche Unterlagen liegen vor — BWA (Standard, Bewegungs-, kumuliert), SuSa, Bilanzentwurf, Anlagenspiegel?
  3. Welcher Auswertungsstichtag — Monats-BWA, Quartal, Jahresabschluss?
  4. Liegen Liquiditätsdaten vor — kurzfristig fällige Verbindlichkeiten (≤ 3 Wochen), verfügbare Zahlungsmittel, Kreditlinien?
  5. Sind Rangrücktritte oder Patronatserklärungen vorhanden? Liegen die Klauseltexte vor?
  6. Existieren Steuer- oder SV-Rückstände — Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft?
  7. Wurde bereits eine Fortbestehensprognose oder ein Sanierungskonzept IDW S 6 erstellt?
  8. Ist der Steuerberater mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragt, sind Insolvenzindizien offenkundig und ist anzunehmen, dass dem Mandanten die mögliche Insolvenzreife nicht bewusst ist?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtlicher Rahmen

Primärnormen

Paragraf 19 InsO — Überschuldung: Vermögen deckt Verbindlichkeiten nicht, es sei denn, die Fortführung ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Regelmäßiger Prognosezeitraum seit 01.01.2024: zwölf Monate.

Paragraf 15a InsO: Antrag ohne schuldhaftes Zögern, höchstens binnen drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung.

§ 15b InsO — Zahlungsverbote nach Insolvenzreife.

Paragraf 102 StaRUG: Hinweis des Steuerberaters bei der Erstellung des Jahresabschlusses, wenn Anhaltspunkte für einen möglichen Insolvenzgrund offenkundig sind und anzunehmen ist, dass dem Mandanten die mögliche Insolvenzreife nicht bewusst ist.

§ 1 StaRUG — Krisenfrüherkennung durch Geschäftsleitung haftungsbeschränkter Gesellschaften.

§§ 252, 264 Abs. 2 HGB — Going-concern; Grundsatz bei Fortführungsannahme; muss hinterfragt werden wenn Krise erkennbar.

§ 39 Abs. 2 InsO — Qualifizierter Rangrücktritt: Verbindlichkeiten im Überschuldungsstatus nicht passiviert.

Leitentscheidungen

GerichtAktenzeichenDatumLeitsatz

Prüfschema BWA/SuSa/Bilanz

Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

SchrittPrüfungspunktInhaltErgebnis
1Datenaufnahme und KonsistenzcheckBWA-Schlusssalden = SuSa-Salden = Bilanzposten; Periodenabgrenzung RAP, RückstellungenKonsistenz bestätigt oder Abweichung benannt
2SuSa-AuffälligkeitenUngewöhnliche Sollsalden Erlöskonten; Habensalden Aufwandskonten; hohe Verrechnungskonten 1590/1599Anomalien für Belegstichprobe vormerken
3BelegstichprobeTop-10-Eingangs-/Ausgangsrechnungen; Cut-off-Test kurz vor Stichtag; Kasse (§ 146 AO)Buchungsgenauigkeit geprüft
4Bilanzielle ÜberschuldungsindizienEigenkapital negativ? HGB-Bilanzwerte ≠ Überschuldungsstatus; Liquidationswerte erforderlichRechnerische Unterdeckung?
5Stille LastenDrohende Verluste, Bürgschaften, Garantien, anhängige ProzesseRückstellungsbedarf quantifizieren
6Stille ReservenSelbstgeschaffene immaterielle WG; Sachanlagen-Marktwert vs. Buchwert; ForderungsabtretungAktivierungsoptionen prüfen
7RangrücktritteQualifizierter Rangrücktritt § 39 Abs. 2 InsO → passivseitig herausnehmen; einfacher bleibtKlauseltext prüfen
8Fortbestehensprognose Paragraf 19 Absatz 2 InsOIntegrierte Zwölfmonatsplanung, tragfähige Finanzierungsannahmen und überwiegende Wahrscheinlichkeit; längere Planung nur als zusätzliche SteuerungsebenePositiv oder negativ
9Zahlungsunfähigkeitsprüfung § 17 InsOLiquiditätsstatus: fällige Verbindlichkeiten vs. Aktiva I; Quote ≥ 10 %?Ampel Rot/Gelb/Grün
10Steuer- und SV-RückständeFinanzamt, Krankenkassen, BG; Stundung § 222 AO vs. AdV § 361 AOPassiva I korrekt eingestellt
11Going concern § 252 HGBFortführungsannahme haltbar? Abweichende Annahme bei negativer PrognoseAbweichende Angabe im Abschluss
12Paragraf 102 StaRUGJahresabschlussauftrag, offenkundige Anhaltspunkte und vermutete Unkenntnis des Mandanten vollständig prüfenTatbestand bejaht, verneint oder offen
13Indizienkatalog § 17 Abs. 2 InsOSV-Rückstände, Stundungsanträge, Mahnungen, Rücklastschriften, eingestellte LieferantenzahlungenZahlungseinstellung ohne Rechnung möglich
14Abschluss und DokumentationBefund-Tabelle; Krisenmatrix; ggf. § 102 StaRUG-Hinweisschreiben; EmpfehlungenErgebnis mit Zeitstempel und Unterschrift
15Querverweise andere SkillsSchwere Krise → anwaltliche Prüfung; Liquiditätsvorschau; WarnschreibenÜbergabe und Anschluss

Beweislast

BeweisthemaBeweislastträgerBeweismittel
Hinweis erteilt und zugegangennach prozessualer Rolle zu prüfen; der Berufsträger muss seine Erfüllung belastbar dokumentierenWarnschreiben, Aktenvermerk, Eingangsbestätigung
Qualifizierter RangrücktrittGesellschafterKlauseltext; § 39 Abs. 2 InsO-Kriterien
Fortbestehensprognose positivGF / SachverständigerIntegrierter Finanzplan IDW S 6/S 11
Stille Reserven und LastenGF / GutachterBewertungsgutachten; Wertermittlung
Tatbestand des Paragrafen 102 StaRUGDarlegungs- und Beweislast nach Anspruch und Einwendung konkret prüfenAuftrag, BWA- und SuSa-Fundstellen, Erkenntniszeitpunkt, bisherige Mandantenkommunikation

Typische Gegenargumente

GegenargumentGegenstrategie
"Negatives Eigenkapital ist nur buchhalterisch — Stille Reserven gleichen aus"Stille Reserven konkret quantifizieren; Nachweis durch Sachverständige erforderlich; bloße Behauptung genügt nicht
"Going concern rechtfertigt Fortführungsannahme"§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB: nur solange keine entgegenstehenden Anhaltspunkte; bei Krisensignalen schriftliche Begründung Pflicht
"Gesellschafterdarlehen ist nachrangig"Qualifizierter Rangrücktritt nach § 39 Abs. 2 InsO prüfen; einfacher Rangrücktritt lässt Verbindlichkeit im Status

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — BWA SuSa und Bilanz prüfendPrüfung nach Schema; Schriftsatz unten
Variante A — Nur BWA vorhanden keine BilanzBWA-Teilpruefung; Bilanzanforderung nachfragen
Variante B — Krisensignale erkennbar Warnschreiben noetigWarnschreiben-Skill parallel einsetzen
Variante C — Prüfung nur zur JahresabschlusspruefungTeilpruefung; Jahresabschluss-Fokus setzen

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1: Befund-Tabelle BWA/SuSa

BEFUND-TABELLE BWA/SuSa — Stichtag [Datum]
Mandant: [Firma] GmbH

| Konto / Bereich | Auffälligkeit | Mögliche Ursache | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| 1590 Verrechnungskonto GF | Saldo EUR [x] | Privatentnahmen ohne Verbuchung | Klärung und Buchung |
| SV-Abgaben-Konto | Kein Buchungsbeleg 3 Monate | SV-Beiträge nicht abgeführt | Sofort zahlen; § 266a StGB |
| Erlöskonten Soll-Saldo | Gutschriften offen | Rückgaben/Stornos nicht verbucht | Beleg anfordern |
| RAP passiv fehlt | Vorauszahlung Miete nicht abgegrenzt | Periodenabgrenzung fehlt | Buchung nachholen |

Baustein 2: Krisenmatrix

KRISENMATRIX — [Firma] GmbH — Stichtag [Datum]

| Indikator | Ist-Wert | Schwellenwert | Bewertung | Rechtsfolge |
|---|---|---|---|---|
| Eigenkapital | EUR −[x] | > 0 | KRITISCH | Überschuldungsrisiko |
| Liquidität 1. Grades | [X] % | > 100 % | KRITISCH | § 17 InsO-Risiko |
| SV-Rückstände | EUR [x] | 0 | KRITISCH | § 266a StGB; Passiva I |
| Steuerrückstände | EUR [y] | 0 | ERHÖHT | § 69 AO GF-Haftung |
| Stundungsanträge | [n] in 3 Mon. | 0 | KRITISCH | Indiz Zahlungseinstellung |
| Lieferantenzahlungstage | [x] Tage | ≤ 45 Tage | ERHÖHT | Zahlungsstockung |
| Paragraf 17 InsO | Lücke [X] Prozent, Schließbarkeit [belegt/offen] | Gesamtwürdigung | [offen/erfüllt/nicht erfüllt] | bei Insolvenzreife Antrag ohne schuldhaftes Zögern |
| Paragraf 19 InsO | Unterdeckung [Betrag], Fortführungsprognose [Stand] | Zwölfmonatsprognose und Überschuldungsstatus | [offen/erfüllt/nicht erfüllt] | bei Insolvenzreife Antrag ohne schuldhaftes Zögern |
| Paragraf 102 StaRUG | Jahresabschlussauftrag, Offenkundigkeit, vermutete Unkenntnis | alle Merkmale erforderlich | [offen/erfüllt/nicht erfüllt] | bei erfülltem Tatbestand konkreter Hinweis |

Baustein 3: Hinweisschreiben § 102 StaRUG

[StB-Briefkopf] [Datum]

PERSÖNLICH / VERTRAULICH

[GmbH, vertreten durch GF Name]

Betreff: Hinweis auf erkennbare Krisensituation — § 102 StaRUG

Sehr geehrte/r Herr / Frau [GF-Name],

wir sind mit der Erstellung des Jahresabschlusses zum [Stichtag]
beauftragt. Aus den hierfür vorliegenden Unterlagen ergeben sich
folgende offenkundige Anhaltspunkte:

1. Eigenkapital negativ — EUR [x] zum Stichtag [Datum].
2. Sozialversicherungsbeiträge für [Monat/Monate] nicht abgeführt:
 EUR [y] (Indiz für Zahlungseinstellung; § 266a StGB-Risiko).
3. Liquiditätslücke von EUR [z] (Quote [X] %) im 3-Wochen-Horizont.

Diese Befunde können auf einen möglichen Insolvenzgrund nach Paragraf
17 oder 19 InsO hindeuten. Eine abschließende Feststellung der
Insolvenzreife ist damit nicht verbunden.

Die Geschäftsleitung muss die mögliche Insolvenzreife und die daran
anknüpfenden Pflichten unverzüglich fachkundig prüfen. Bei
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist ein Antrag nach Paragraf 15a
InsO ohne schuldhaftes Zögern zu stellen; die dort genannten Zeiträume
von drei und sechs Wochen sind nur Höchstzeiträume.

Wir erteilen diesen Hinweis nach Paragraf 102 StaRUG. Eine vollständige
Insolvenzreifeprüfung ist nicht Gegenstand unseres Erstellungsauftrags.
Bitte bestätigen Sie den Zugang bis [nach Gefahrenlage bestimmter
Zeitpunkt] und teilen Sie uns den Ansprechpartner für die sofortige
Prüfung mit.

Mit freundlichen Grüßen
[StB]

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]

Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klärenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.

Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.

Streitwert und Kosten

PositionBerechnungHinweis
Kosten KrisenprüfungSteuerberater-Gebühren nach StBVV; ggf. ZeithonorarAuftrag klar vereinbaren
Kosten Sachverständigengutachten stille ReservenEUR 1.500–8.000 je nach UmfangLohnt bei größeren Gesellschaften
Kosten Sanierungskonzept IDW S 6EUR 10.000–50.000+ je nach KomplexitätWP/StB-Kanzlei mit Sanierungserfahrung

Strategische Empfehlung

SituationEmpfehlung
Alle Krisenampeln grünBefund dokumentieren; Wiedervorlage nach Mandat und Gefahrenlage
Gelbe Ampeln ohne sofortige InsolvenzreifeVollständigen Tatbestand des Paragrafen 102 StaRUG prüfen; Liquiditätsvorschau und fachkundige Prüfung anregen
Rote Ampeln — § 17 oder § 19 InsO indiziertWarnschreiben sofort; Übergabe an Anwalt für Insolvenzreife-Prüfung; keine Abschlusserstellung ohne Warnung
Mandant reagiert nicht auf WarnungWiederholung schriftlich; ggf. Mandatsniederlegung § 627 BGB
Rangrücktritt möglichQualifizierten Rangrücktritt empfehlen; anwaltliche Klauselfassung notwendig

Anschluss-Skills

  • anw-insolvenzreife-pruefung-17-19-inso — anwaltliche Insolvenzreife-Prüfung
  • stb-warnschreiben-krisensignale — vertieftes Warnschreiben-Skill
  • stb-liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate — Liquiditätsvorschau für § 17 InsO-Prüfung

Quellen

  • InsO §§ 17, 18, 19, 15a, 15b, 39
  • HGB §§ 252, 264, 267, 268
  • StaRUG §§ 1, 102
  • StBerG §§ 1, 33
  • RDG § 5
  • IDW S 6 (Sanierungskonzept) / IDW S 11 (Insolvenzeröffnungsgründe)
  • K. Schmidt/Herchen, InsO § 17 Rn. 5–35
  • Pape/Schaltke, StaRUG § 102 Rn. 8–35

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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