Susa saldennullstellung jahresende
Wenn es um Erfolgskonten-Saldennullstellung zum Jahresende in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Erfolgskonten-Saldennullstellung zum Jahresende
Fachlicher Anker
- Normen: § 6a, §§ 242, § 268 Abs. 1 HGB.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Kernsachverhalt
Zum Jahresende müssen die Erfolgskonten (Klasse 4-8 SKR 03, Klasse 4-7 SKR 04) auf null gestellt werden — ihr Saldo wird über das GuV-Konto in den Bilanzgewinn ueberfuehrt. Dieser Vorgang heisst Saldennullstellung oder GuV-Abschluss und ist Standardprozess zum Bilanzstichtag. Die DATEV/Addison-Systeme erledigen das automatisch beim Wirtschaftsjahres-Wechsel, aber der Steuerberater muss das Ergebnis dokumentieren und prüfen.
Kaltstart-Rueckfragen
- Welcher Stichtag — 31. Dezember oder abweichendes Wirtschaftsjahr?
- Ist die laufende Buchfuehrung bis Jahresende abgeschlossen?
- Sind alle Jahresabschluss-Buchungen erfasst (Periodenabgrenzung, Rueckstellungen, AfA, Inventur)?
- Welche Rechtsform — Bilanzgewinn auf Konto 2000 (GmbH) oder 800 (Einzelunternehmer)?
- Welche Verwendung Bilanzgewinn — Thesaurierung, Ausschuettung, Verlustvortrag?
- Liegt Gesellschafterbeschluss zur Ergebnisverwendung vor?
- Welche steuerlichen Korrekturen sind zu erwarten (Mehr- oder Wenigergewinn vs. Steuerbilanz)?
- Welche Konto-Schlussbestand Prüfung (alle Bestandskonten Endsaldo dokumentiert)?
Rechtlicher Rahmen
Primaernormen
§§ 242, 264 HGB — Aufstellungspflicht Jahresabschluss; Schlussbilanz.
§ 268 Abs. 1 HGB — Bilanzgewinn-Ausweis.
§ 246 HGB — Vollstaendigkeit.
§ 252 HGB — Bewertungsgrundsaetze.
§ 5 EStG — Massgeblichkeit Handels- für Steuerbilanz.
§ 11 EStG — Zufluss-Abfluss-Prinzip (bei EUER).
Standards
- IDW PS 480.
- DATEV/Addison Jahreswechsel-Module.
Workflow
Phase 1 — Vor-Prüfung Jahresend-Schluss
- Alle laufenden Belege Dezember verbucht?
- Periodenabgrenzung gebucht (RAP)?
- Rueckstellungen gebucht?
- Anlagenspiegel und AfA aktualisiert?
- Bestandsfeststellung (Inventur) durchgefuehrt?
- Saldenabstimmung Hauptbuch-Nebenbuch?
Phase 2 — Erfolgskonten saldieren
SCHLIESSUNG ERFOLGSKONTEN GuV:
Soll Haben
Konto 8000-8999 (Erloese, SKR 03) Konto 9999 GuV-Sammelkonto
Konto 4000-4999 (Aufwand, SKR 03) Konto 9999 GuV-Sammelkonto
Nach Schliessung:
Saldo Konto 9999 (Gewinn/Verlust) → Konto 2000 (Bilanzgewinn) [GmbH]
oder 800 (Kapital) [Einzel]
oder 3010 (Privat) [Personenges.]
Phase 3 — DATEV-Automatik
- DATEV Jahreswechsel-Lauf: schliesst Erfolgskonten automatisch.
- Bei manueller Korrektur in DATEV: Berater-Funktion.
- Bei Addison: vergleichbare Automatik.
Phase 4 — Prüfung Konsistenz
- Schluss-SuSa: alle Erfolgskonten Saldo 0?
- Bilanzkonten: Endsalden mit Bilanzpositionen abgestimmt?
- GuV-Sammelkonto Saldo = Jahresergebnis?
Phase 5 — Vortrag Bilanzgewinn
- Eroeffnungsbilanz Folgejahr: Konto 2000 (GmbH) zeigt Vorjahres-Bilanzgewinn.
- Bei Gesellschafterbeschluss-Ausschuettung: Buchung erst nach Beschluss (oft Mai/Juni Folgejahr).
- Vortrag in Bilanzposten "Gewinnvortrag" oder "Verlustvortrag".
Phase 6 — Dokumentation
- Jahresabschluss-Mappe mit Schlussbilanz und GuV.
- Schluss-SuSa als Beleg für Schliessung.
- Eroeffnungsbilanz Folgejahr (analytisch).
Strategie und Praxis-Tipps
- Erfolgskonten-Schliessung ist der Schluss-Stempel des Jahres. Spaetere Änderungen müssen über Vorperioden-Korrekturen laufen.
- Bei wesentlichen Nachtraegen in der Prüfung: ggf. erneut schliessen.
- Bilanzgewinn-Verwendung erst nach Gesellschafterbeschluss buchen.
- Bei Personenunternehmen: Privatentnahmen und -einlagen über das Jahr separat — werden in Kapitalkonto verrechnet.
- StBVV: Jahresabschluss-Erstellung StBVV § 35 — gesonderter Auftrag.
- DATEV-Tipp: Jahreswechsel mit DATEV-Berater-Lauf; manuelle Korrekturen nur über Berater-Funktion.
Quellen und Updates
Stand: 05/2026.
- HGB §§ 242, 246, 252, 264, 268.
- EStG §§ 5, 11.
- StBVV § 35.
- IDW PS 480.
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