Lohn kurzarbeit kug progression
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Kurzarbeitergeld (KUG) — Anmeldung, Berechnung, Progression
Fachlicher Anker
- Normen: § 6a, § 32b EStG, §§ 95.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Kernsachverhalt
Kurzarbeit ist die voruebergehende Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit aus wirtschaftlichen Gruenden. Der AG meldet Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) an; der AN erhaelt anteilig den Lohn vom AG plus KUG von der BA. KUG wird über AG abgerechnet (Erstattungsverfahren). Das KUG selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) — wirkt also auf den Steuersatz der uebrigen Einkuenfte.
Kaltstart-Rueckfragen
- Vorliegt erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall für mindestens 10 Prozent der AN-Belegschaft?
- Ist der Arbeitsausfall voruebergehend und unabwendbar?
- Hat der AG Anzeige beim BA-Arbeitgeberservice eingereicht?
- Liegt Zustimmung Betriebsrat oder AN-Vereinbarung vor?
- Wie hoch ist der Arbeitsausfall pro AN (Prozentsatz)?
- Welche Sollentgelte sind zugrunde zu legen?
- Welche AN-Kinder (KUG-Erhoehung mit Kind)?
- Welche Dauer ist beantragt?
Rechtlicher Rahmen
Primaernormen
§§ 95-109 SGB III — Kurzarbeitergeld.
§ 96 SGB III — Anspruchsvoraussetzungen.
§ 99 SGB III — Anzeige des Arbeitsausfalls.
§ 32b EStG — Progressionsvorbehalt.
§ 14 SGB IV — Arbeitsentgelt.
Verwaltungsanweisungen
- BA-Merkblatt KUG.
- BMF zu Progressionsvorbehalt.
Workflow
Phase 1 — Voraussetzungen
| Voraussetzung | Prüfung |
|---|---|
| Erheblicher Arbeitsausfall | Mind. 10 Prozent der AN mit > 10 Prozent Entgeltausfall |
| Voruebergehender Charakter | Erwartung Erholung |
| Unabwendbarkeit | Wirtschaftliche/technische Gruende, nicht selbst verschuldet |
| Sozialvertraegliche Loesung | Urlaubsabbau, Arbeitszeitkonten zuerst aufbrauchen |
Phase 2 — Anzeige BA
- Form über BA-Arbeitgeberservice.
- Spaetestens Ende des Anspruchsmonats.
- BA-Prüfung der Voraussetzungen; Bescheid.
Phase 3 — Berechnung KUG
- Sollentgelt = pauschaliertes Brutto-Lohn ohne Arbeitsausfall (auf BBG RV begrenzt).
- Istentgelt = tatsaechliches Brutto im Anspruchsmonat.
- Pauschalierte Nettoentgeltdifferenz = Differenz fiktives Netto-Sollentgelt minus Netto-Istentgelt nach KUG-Tabelle der BA.
- KUG ohne Kind: 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz.
- KUG mit Kind (mindestens ein Kind nach ELStAM oder zumindest aus Kinderfreibetrag erkennbar): 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz.
- BBG-Grenze: Sollentgelt nur bis BBG RV; ab 2025 bundeseinheitlich 8.050 EUR/Monat (96.600 EUR/Jahr; Sozialversicherungs-Rechengroessenverordnung 2026 zum Jahreswechsel prüfen).
- Pandemie-Sonderaufstockungen (auf 70/77 Prozent ab 4. Monat, 80/87 Prozent ab 7. Monat) sind regulaer ausgelaufen — Anwendung nur bei Sonderverordnung; Stand 2026 prüfen.
Phase 4 — Lohnabrechnung
- AN-Lohn anteilig (Istentgelt): regulaere LSt und SV.
- KUG: steuerfrei, SV-frei.
- AG zahlt KUG aus eigener Kasse aus, beantragt Erstattung bei BA.
- AG-Erstattung von BA in der Regel im Folgemonat.
Phase 5 — Progressionsvorbehalt
- KUG wird im AN-Steuerbescheid in den Progressionsvorbehalt § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a EStG einbezogen.
- Hoehere Steuerklassifikation auf die uebrigen Einkuenfte.
- AN bekommt LSt-Bescheinigung mit "KUG" (in der Regel Zeile 15 — bei LSt-Bescheinigungsmuster-Änderungen BMF-Schreiben prüfen).
- Bei Bezug von Lohnersatzleistungen über 410 EUR im Kalenderjahr: Veranlagungspflicht des AN gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG; Steuererklaerung zwingend.
Phase 6 — Pflichten AG
- Monatliche Abrechnung KUG je AN.
- Antrag an BA bis Ende dritter Folgemonat nach Anspruchsmonat.
- Aufzeichnung KUG-Stunden je AN.
- LSt-Bescheinigung jaehrlich mit KUG-Angabe.
Strategie und Praxis-Tipps
- Anzeige fristgerecht (Ende Anspruchsmonat) — Verspaetung schliesst Anspruch aus.
- Urlaubsabbau und Arbeitszeitkonto-Abbau zuerst sind grundsätzlich Pflicht.
- AN-Information über Progressionsvorbehalt — Steuernachzahlung in der Veranlagung möglich.
- SV-Beitraege wurden in Pandemiezeit teilweise vom AG erlassen — Sonderregelungen 2020-2022 abgelaufen.
- StBVV: Kurzarbeit-Abrechnung Sondertaetigkeit, Zeithonorar.
- DATEV-Tipp: DATEV LODAS KUG-Modul mit BA-Schnittstelle.
Quellen und Updates
Stand: 05/2026.
- SGB III §§ 95-109.
- EStG § 32b.
- BA-Merkblatt KUG.
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