Mandat triage steuerrecht
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Mandat-Triage Steuerrecht in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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Mandat-Triage Steuerrecht
Direktstart: lesen, entscheiden, liefern
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.
Fachlicher Anker
- Normen: § 6a, § 355 AO, § 356 AO.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Fachkern: Mandat-Triage Steuerrecht
- Spezialfrage (Mandat-Triage Steuerrecht): Strukturierte Erstabfrage und Triage bei Eingang eines steuerrechtlichen Mandats. Anwendungsfall Mandant meldet sich mit Steuerproblem Art und Dringlichkeit noch unklar. Klaert Mandantenrolle Steuerart ESt KSt GewSt USt ErbSt GrESt Vorgang Festsetzungsbescheid Änderungsbescheid Schaetzungsbescheid Haftungsbescheid Aussenprüfung Selbstanzeige AdV verbindliche Auskunft Klage FG. Sofort-Fristen Einspruch § 355 AO ein Monat Jahresfrist § 356 AO Klage § 47 FGO. Eskalation Telefon-Sofort bei Selbstanzeige-Bedarf Hausdurchsuchung Steuerfahndung drohender Vollziehung. Output Triage-Ergebnis Fristenprotokoll naechste Schritte. Abgrenzung zu anw-kaltstart-interview Kanzlei-Konfiguration.
- Arbeitsweise: Erst Sachverhalt, Norm, Frist, Zuständigkeit und Beweis klären; Rechtsprechung nur verifiziert als tragenden Beleg einsetzen.
Ablauf — acht Fragen
Frage 1 — Mandantenrolle?
- Steuerpflichtiger Privatperson
- Selbstständig
- GmbH / AG / KG
- Steuerberater (Kollegen-Vertretung)
- Steuerstrafverteidigung
- Geschäftsführer-Haftung Steuern § 69 AO
- Erbe (Erbschaftsteuer)
- Beschenkter (Schenkungsteuer)
Frage 2 — Steuerart?
- Einkommensteuer ESt
- Lohnsteuer LSt
- Körperschaftsteuer KSt
- Gewerbesteuer GewSt
- Umsatzsteuer USt
- Erbschaft- und Schenkungsteuer ErbSt / SchenkSt
- Grunderwerbsteuer GrESt
- Grundsteuer
- Kfz-Steuer
- Investitionszulagen Forschungs- und Entwicklungs-Förderung
- Internationale Besteuerung / DBA
- Steuerstrafrecht / Selbstanzeige
Frage 3 — Vorgang?
- Steuererklärung erstellen / abgeben
- Festsetzungsbescheid analysieren
- Änderungs-/Berichtigungsbescheid
- Schätzungsbescheid § 162 AO
- Haftungsbescheid § 191 AO
- Vorläufigkeitsvermerk § 165 AO
- Vorbehalt der Nachprüfung § 164 AO
- Einspruchsverfahren
- Klage Finanzgericht
- Außenprüfung
- USt-Sonderprüfung Lohnsteuerprüfung
- Selbstanzeige § 371 AO
- Steuerstrafverfahren
- Aussetzung der Vollziehung AdV
- Stundungs-/Erlass-Antrag § 222 § 227 AO
- Verbindliche Auskunft § 89 Abs. 2 AO
- Verbindliche Zusage § 204 AO
- Internationale Verständigungsverfahren
- Verrechnungspreise
Frage 4 — Akute Eilbedürftigkeit?
- Einspruchsfrist ein Monat § 355 AO läuft
- Klagefrist ein Monat § 47 FGO läuft
- Vollziehung droht Vollstreckung
- Hausdurchsuchung Steuerfahndung akut
- Selbstanzeige wegen drohender Tatentdeckung
- Außenprüfung Schlussbesprechung morgen
- Festsetzungsverjährung läuft ab
Frage 5 — Stand?
- Steuererklärung in Vorbereitung
- Bescheid liegt vor (Datum Eingang)
- Einspruch eingelegt — wartet auf Einspruchsentscheidung
- Einspruchsentscheidung — Klage erwogen
- Klage erhoben (Az FG)
- Revision BFH
- Beschwerde Nichtzulassung
- BVerfG Verfassungsbeschwerde
- EuGH-Vorlage
- Stundungs-/Erlass-Antrag
- AdV-Antrag
Frage 6 — Frist?
- Einspruch ein Monat § 355 AO
- Bei fehlender / fehlerhafter Belehrung ein Jahr § 356 AO
- Klage FG ein Monat § 47 FGO
- Nichtzulassungsbeschwerde ein Monat § 116 FGO
- Revisionsbegründung zwei Monate § 120 FGO
- Festsetzungsverjährung vier (zehn bei Hinterziehung) Jahre § 169 AO
- Antrag schlichte Änderung ein Monat § 172 AO
- Wiedereinsetzung ein Monat § 110 AO
Frage 7 — Wirtschaftliche Verhältnisse?
- Steuer-Volumen
- Stundungs-/Erlass-Bedarf
- AdV erforderlich
- PKH möglich
Frage 8 — Steuerstrafrecht-Dimension?
- Tatentdeckung droht / erfolgt
- Selbstanzeige rechtzeitig
- Schadenshöhe Steuer-Verkürzung
- Mehrere Veranlagungs-Zeiträume
Routing-Matrix
| Vorgang | Folge-Skill |
|---|---|
| Bescheid analysieren | anw-steuerbescheid-analyse |
| Einspruch formulieren | anw-einspruch-finanzamt |
| Klage am FG | anw-klage-finanzgericht |
| Aussetzung der Vollziehung | anw-aussetzung-vollziehung |
| Verbindliche Auskunft | anw-verbindliche-auskunft |
| Selbstanzeige | anw-selbstanzeige-371 |
| Außenprüfung | anw-aussenpruefung-strategien |
| Akteneinsicht | anw-akteneinsicht-steuerakte |
| Fristenbuch | anw-fristenbuch-steuerrecht |
| Frist-Berechnung Zustellung | (allgemein im Fristenbuch) |
| Betriebsausgaben-Werbungskosten | anw-betriebsausgaben-werbungskosten-pruefraster |
| Plugin-Konfiguration | anw-kaltstart-interview |
| Erbschaftsteuer | (Skill erbschaftsteuer-prüfen — perspektivisch) |
| Umsatzsteuer-Prüfung | (Skill ust-prüfung — perspektivisch) |
| Verrechnungspreise | (Skill verrechnungspreise — perspektivisch) |
Mandatsannahme
- Konflikt-Check — Mandant / Vermittler / Kollegen-Mandat
- Streitwert Steuer-Betrag bestimmt Streitwert
- Versicherungs-Deckung Berufshaftpflicht Steuerberater Anwalt
- Komplexität internationale Sachverhalte Verrechnungspreise Konzerne
Eskalation
- Telefon-Sofort Hausdurchsuchung Steuerfahndung Selbstanzeige-Notfall
- Binnen einer Stunde Einspruchsfrist heute / morgen AdV bei drohender Vollziehung
- Heute Bescheidanalyse Einspruch-Erstentwurf
- Diese Woche Klage-Erstentwurf Verteidigungs-Strategie
Ausgabe
triage-protokoll-steuerrecht.md- Aktenanlage
- Frist im Fristenbuch (Einspruch / Klage / Festsetzungsverjährung)
- AdV-Antrag-Vorbereitung wenn relevant
- Mandatsvereinbarung mit Honorarvereinbarung
- Empfehlung Folge-Skill
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellen
- AO §§ 89 110 162 164 165 169 172 191 222 227 355 356 371
- FGO §§ 47 116 120
- EStG KStG GewStG UStG ErbStG GrEStG
- BFH Std.Spruch
- Tipke/Lang Steuerrecht
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.