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Insolvenzreife pruefung 17 19 inso

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Wenn es um Anwaltliche Insolvenzreife-Prüfung Paragrafen 17. 19 InsO (Steueranwalts-Sicht) in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Tatbestands- oder Anspruchsmatrix mit Gegenargumenten.From its SKILL.md

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Anwaltliche Insolvenzreife-Prüfung §§ 17, 19 InsO (Steueranwalts-Sicht)

Fachlicher Anker

  • Normen: Paragrafen 17 bis 19, 15a und 15b InsO; bei einschlägigem Jahresabschlussauftrag zusätzlich Paragraf 102 StaRUG.
  • Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
  • Quellenhygiene: references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.

Kernsachverhalt

Anlass der Prüfung können hohe Steuerrückstände, laufende Einspruchs- oder Aussetzungsverfahren, Vollstreckungsmaßnahmen oder ein tatbestandsgebundener Hinweis bei Jahresabschlusserstellung sein. Bestimme zuerst Stichtag, Organrolle und akute Antragspflicht. Liefere dann die für Paragrafen 17 und 19 InsO tragenden Berechnungen, Belege und offenen Punkte; behaupte keine Insolvenzreife ohne belastbare Tatsachengrundlage.

Kaltstart-Rückfragen

  1. Welche Gesellschaftsform und wer ist Antragspflichtiger (§ 15a Abs. 1 vs. Abs. 2 InsO; GmbH-GF, AG-Vorstand, Liquidator)?
  2. Auf welchen Stichtag ist die Prüfung bezogen — heutiger Tag oder rückwirkend ab erkennbarem Krisensignal?
  3. Bestehen schriftlich bewilligte Stundungsbescheide (§ 222 AO) oder nur AdV-Bescheide (§ 361 AO)? Welche Beträge und Laufzeiten?
  4. Welche Steuerforderungen sind bereits tituliert (Vollstreckungsbescheid, Haftungsbescheid § 191 AO) — titulierte Beträge sind mit Nennwert als Passiva I anzusetzen?
  5. Bestehen ungezahlte Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsabgaben — § 266a StGB-Risiko?
  6. Aktuelle Liquiditätslage: Kann die Gesellschaft die fälligen Verbindlichkeiten in den nächsten drei Wochen bedienen?
  7. Existieren Sanierungskonzept, Rangrücktrittserklärungen, Gesellschafterdarlehen, Patronate?
  8. Wurde durch Steuerberater oder Sanierungsberater bereits eine § 19 InsO-Prüfung durchgeführt?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtlicher Rahmen

Primärnormen

§ 17 InsO — Zahlungsunfähigkeit: Schuldner nicht in der Lage, fällige Zahlungspflichten zu erfüllen. Vermutung bei Zahlungseinstellung (§ 17 Abs. 2 S. 2 InsO).

§ 18 InsO — Drohende Zahlungsunfähigkeit (nur bei Eigenantrag; ergibt Eigenantragsoption mit § 270d InsO Schutzschirm).

§ 19 InsO — Überschuldung: Vermögen deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht, es sei denn, Fortführung ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Paragraf 19 Absatz 2 InsO — Für die Fortführungsprognose ist in aller Regel ein Zeitraum von zwölf Monaten zugrunde zu legen. Die viermonatige SanInsKG-Sonderregelung endete am 31.12.2023.

Paragraf 15a Absatz 1 InsO — Antrag ohne schuldhaftes Zögern; höchstens drei Wochen ab Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen ab Überschuldung.

§ 15a Abs. 4 InsO — Strafbarkeit der Insolvenzverschleppung (Freiheitsstrafe bis drei Jahre).

§ 15b InsO — Zahlungsverbote nach Eintritt der Insolvenzreife (löste § 64 GmbHG a.F. ab; SanInsFoG, 1.1.2021).

§ 222 AO — Stundung von Steuerforderungen; schriftlich bewilligte Stundung schiebt Fälligkeit hinaus.

§ 361 AO — Aussetzung der Vollziehung; hemmt Vollziehung, lässt materielle Forderung bestehen — Passiva I bleibt.

§ 69 AO — Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der Gesellschaft.

§ 266a Abs. 1 StGB — Vorenthalten von Arbeitnehmer-Anteilen zur Sozialversicherung; strafbar bereits bei Nichtabführung am Fälligkeitstag.

§ 41a EStG — Lohnsteueranmeldung und -abführung; Nichtabführung führt zur GF-Haftung nach § 69 AO.

Leitentscheidungen

GerichtAktenzeichenDatumLeitsatz

Prüfschema Insolvenzreife

Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

SchrittPrüfungspunktInhaltErgebnis
1Anlass und StichtagSteuerrückstände, AdV, Hinweis StB nach § 102 StaRUG; Stichtag festlegenPrüfstichtag definiert
2Gesellschaftsform und Antragspflichtiger§ 15a Abs. 1 InsO GmbH-GF; Abs. 2 UG; LiquidatorPerson der Antragspflicht
3Liquiditätsstatus Aktiva IBankguthaben, Kreditlinien, fällige Forderungen mit Eingangserwartung 14 TageAktiva-Seite
4Passiva I: SteuerforderungenSteuerschulden mit Fälligkeit; Stundung § 222 AO: Passiva I-Ausnahme; AdV § 361 AO: bleibt Passiva ISteuerverbindlichkeiten korrekt eingestellt
5Passiva I: SV-Abgaben und LohnsteuerImmer Nennwert; keine Aufrechnung; § 266a StGB-Risiko prüfenPriorät SV-Abführung
6Deckungslücke berechnenLücke = Passiva I − Aktiva I; Quote = Lücke / Passiva IQuote in %
7BGH-Schema 10 %/3 Wochen< 10 %: Zahlungsstockung; ≥ 10 % beseitigbar binnen 3 Wochen: Stockung; ≥ 10 % nicht beseitigbar: Zahlungsunfähigkeit§ 17 InsO ja/nein
8Zahlungseinstellung § 17 Abs. 2 S. 2 InsOIndizien: SV-Rückstände, Stundungsanträge, Lieferantenanmahnung, LohnverzögerungZahlungsunfähigkeit ohne Deckungslücke möglich
9Fortbestehensprognose Paragraf 19 InsO Stufe 1Tragfähiges Konzept, integrierte Planung für regelmäßig zwölf Monate und überwiegende WahrscheinlichkeitPositiv: kein Überschuldungsgrund nach Paragraf 19 InsO
10Überschuldungsstatus § 19 InsO Stufe 2Liquidationswerte; Rangrücktritt § 39 Abs. 2 InsO herausnehmen; Stille Reserven/LastenRechnerische Unterdeckung
11GesellschafterdarlehenQualifizierter Rangrücktritt → nicht Passiva; einfacher Rangrücktritt → weiter PassivaKlausel-Prüfung
12Antragsfrist § 15a InsO§ 17: 3 Wochen; § 19: 6 Wochen; beide: 3 Wochen (kürzere greift)Frist berechnen
13Steuerspezifische Haftungsrisiken§ 69 AO GF-Haftung Lohnsteuer; § 266a StGB SV-Beiträge; § 15b InsO MasseschmälerungsverbotParallelrisiken
14Drohende ZU § 18 InsOPrognose 24 Monate; Eigenantragsoption → Schutzschirm § 270d InsO; StaRUGSanierungsalternative
15Belehrung und DokumentationAnwaltliches Belehrungsschreiben; Empfangsbestätigung; AktenvermerkNachfolge-Skill aktivieren

Beweislast

BeweisthemaBeweislastträgerBeweismittel
Aktiva I (verfügbare Liquidität)Mandant (GF) muss Belege liefernKontoauszüge, Kreditlinien-Bescheinigung, Debitoren-Liste
Fälligkeit der SteuerforderungenFinanzbehörde; aber aus Bescheiden ersichtlichSteuerbescheide, Fälligkeitsmitteilung, Vollstreckungsankündigung
Stundungsbescheid § 222 AOMandantSchriftlicher Stundungsbescheid mit Laufzeit
Fortbestehensprognose positivGF / SachverständigerIntegrierter Finanzplan; Konzept IDW S 6/S 11
Zahlungseinstellung § 17 Abs. 2 S. 2Kläger/Insolvenzverwalter im NachhineinSV-Quittungen, Mahnungen, Stundungsanträge
Qualifizierter RangrücktrittGesellschafter der KreditgeberinKlauseltext; § 39 Abs. 2 InsO-Voraussetzungen

Fristen und Antragspflicht

InsolvenzgrundFrist § 15a InsOStrafbarkeitHinweis
Zahlungsunfähigkeit nach Paragraf 17 InsOohne schuldhaftes Zögern, höchstens drei WochenParagraf 15a Absatz 4 InsOab objektivem Eintritt
Überschuldung nach Paragraf 19 InsOohne schuldhaftes Zögern, höchstens sechs WochenParagraf 15a Absatz 4 InsOpersönlichen und sachlichen Anwendungsbereich prüfen
Beide Gründeohne schuldhaftes Zögern; der frühere Höchstzeitpunkt ist maßgeblichParagraf 15a Absatz 4 InsOEintritt jedes Grundes getrennt datieren
Drohende Zahlungsunfähigkeit nach Paragraf 18 InsOkeine Antragspflicht aus Paragraf 15a InsOEigenantrag und Sanierungsinstrumente gesondert prüfen
Strafrechtliche Verjährungim Einzelfall prüfenParagrafen 78 und 78a StGBTatbeendigung und konkrete Begehungsform nicht pauschal datieren

Typische Gegenargumente

Gegenargument des GFErwiderung
"Steuerberater hat noch nichts gesagt"Die Geschäftsleitung muss eigenständig prüfen. Paragraf 102 StaRUG betrifft nur bestimmte Berufsträger bei Jahresabschlusserstellung und nur unter seinen weiteren Voraussetzungen.
"Rangrücktritt des Gesellschafters liegt vor"Qualifizierter Rangrücktritt nach § 39 Abs. 2 InsO erfordert: Verzicht auf Rückzahlung bis Beseitigung der Krise und nur aus freiem Vermögen; einfacher Rangrücktritt genügt nicht
"Es gibt noch Stille Reserven"Stille Reserven sind im Überschuldungsstatus zu berücksichtigen, aber konkret zu belegen; bloße Behauptung genügt nicht

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Insolvenzreife prüfend im steuerrechtlichen KontextInsolvenzreife-Prüfung nach Schema; Schriftsatz unten
Variante A — Steuerschulden dominieren InsolvenzgrundStundungsantrag FA parallel; Insolvenzantrag vermeiden wenn möglich
Variante B — Insolvenzreife durch Betriebspruefungs-NachforderungRechtsmittel gegen Steuerbescheid parallel; Insolvenz aufschieben
Variante C — Steuerpflichtiger will Betrieb aufgebenGeordnete Abwicklung statt Insolvenz; Steuerpflichten beachten

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1: Anwaltliches Prüfgutachten Insolvenzreife (Musteraufbau)

ANWALTLICHES PRÜFGUTACHTEN — VERTRAULICH
Betreff: Insolvenzreife-Prüfung [Firma] GmbH — Stichtag [Datum]
Erstellt von: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name], Fachanwalt/Fachanwältin
 für Steuerrecht

A. Sachverhalt und Auftrag
[Kurze Darstellung des Mandats; Anlass: Steuerrückstände EUR x;
AdV-Bescheid vom [Datum] für Steuerjahr [Jahr]; Hinweis des StB
nach § 102 StaRUG vom [Datum].]

B. Prüfung § 17 InsO — Zahlungsunfähigkeit

I. Liquiditätsstatus zum [Stichtag]:

Aktiva I:
 Bankguthaben (Kto. Nr. ...) EUR [x]
 Ungenutzte Kreditlinie EUR [y]
 Forderungen Zahlungseingang ≤14T EUR [z]
 Summe Aktiva I EUR [A]

Passiva I:
 Steuerschulden FA [Bescheid ...] EUR [a]
 (davon AdV § 361 AO: EUR [b] bleibt Passiva I;
 davon Stundung § 222 AO bis [Datum]: EUR [c] = herausnehmen)
 Netto Steuerschulden Passiva I EUR [a-c]
 Lohnsteuer § 41a EStG fällig EUR [d]
 SV-Abgaben fällig EUR [e]
 LuL-Verbindlichkeiten fällig EUR [f]
 Summe Passiva I EUR [P]

Deckungslücke = [P] − [A] = EUR [L]
Quote = [L] / [P] = [X] %

II. Ergebnis § 17 InsO:
Quote [X] % [> / < / =] 10 %; Beseitigung binnen 3 Wochen
[möglich / nicht möglich], weil [Begründung].
→ § 17 InsO [bejaht / verneint].

C. Prüfung § 19 InsO — Überschuldung

Stufe 1 — Fortbestehensprognose:
[Zusammenfassung der Prognose; IDW S 6-Elemente vorhanden?
Positiv / Negativ, weil ...]

Stufe 2 — Überschuldungsstatus (nur bei negativer Prognose):
[Liquidationswerte; Stille Reserven; Rangrücktritt Gesellschafter
qualifiziert nach § 39 Abs. 2 InsO? Ergebnis ...]
→ § 19 InsO [bejaht / verneint].

D. Antragspflicht § 15a InsO:
[Ergebnis; Fristbeginn; Fristende; Strafbarkeit § 15a Abs. 4 InsO.]

E. Handlungsempfehlung:
[Sofortmaßnahmen; Belehrung GF; Anschluss-Skill.]

Baustein 2: Belehrungsschreiben an GF bei festgestellter Zahlungsunfähigkeit

PERSÖNLICH / VERTRAULICH / EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN

An den Geschäftsführer der [Firma] GmbH
Herrn / Frau [Name]
[Anschrift]

Betreff: Insolvenzreife Ihrer Gesellschaft — Antragspflicht nach § 15a InsO

Sehr geehrte/r Herr / Frau [Name],

nach eingehender Prüfung der uns vorliegenden Unterlagen —
insbesondere der Steuerbescheide des Finanzamts [FA], der
Buchhaltungsdaten (BWA zum [Datum]) und der Liquiditätsdaten
zum [Stichtag] — ergibt sich folgendes rechtliches Bild:

Die [Firma] GmbH ist nach unserer Einschätzung seit dem [Datum]
zahlungsunfähig im Sinne des § 17 InsO. Die fälligen
Verbindlichkeiten (EUR [P]) übersteigen die verfügbaren liquiden
Mittel (EUR [A]) um EUR [L] (Quote: [X] %). Eine Beseitigung
dieser Lücke innerhalb von drei Wochen ist nach den vorliegenden
Daten nicht zu erwarten.

Als Geschäftsführer sind Sie persönlich verpflichtet, ohne schuld-
haftes Zögern, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach
Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzantrag zu stellen
(§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO). Diese Frist läuft nach unserer
Berechnung spätestens am [Datum] ab.

Versäumen Sie diese Frist, machen Sie sich strafbar (§ 15a Abs. 4
InsO: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe). Zudem
haften Sie persönlich für nach Eintritt der Insolvenzreife geleistete
Zahlungen aus der Gesellschaft, die die Insolvenzmasse schmälern
(§ 15b InsO).

Wir empfehlen Ihnen dringend, unverzüglich:
1. einen Fachanwalt für Insolvenzrecht hinzuzuziehen;
2. mit dem Insolvenzgericht [Gericht] (Registergericht Ihres
 Gesellschaftssitzes) Kontakt aufzunehmen;
3. bis zum Insolvenzantrag keine Zahlungen mehr aus der
 Gesellschaft zu leisten, die die Masse schmälern könnten
 (§ 15b InsO), ausgenommen Zahlungen die mit der Sorgfalt
 eines ordentlichen Kaufmanns vereinbar sind.

Bitte bestätigen Sie uns den Empfang dieses Schreibens und
teilen Sie uns mit, welche Schritte Sie unternehmen werden.

Mit freundlichen Grüßen
[Kanzlei]

Baustein 3: Aktenvermerk Mandantenbespräch und Belehrung

AKTENVERMERK — VERTRAULICH
Datum: [Datum]
Teilnehmer: RA [Name], GF [Firma GmbH], ggf. Steuerberater [Name]

Gegenstand: Erörterung der Insolvenzreife-Prüfung und Belehrung
 nach § 15a InsO

1. Das anwaltliche Prüfgutachten vom [Datum] wurde dem Mandanten
 erläutert. Ergebnis: Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO seit
 [Stichtag] bejaht.

2. Der Mandant wurde ausdrücklich belehrt über:
 a) Inhalt und Rechtsfolgen des § 15a Abs. 1 InsO
 (Antragspflicht, Frist 3 Wochen);
 b) Strafbarkeit nach § 15a Abs. 4 InsO;
 c) Persönliche Haftung nach § 15b InsO für Masseschmälerungen;
 d) § 69 AO GF-Haftung für nicht abgeführte Steuern;
 e) § 266a StGB Strafbarkeit bei nicht abgeführten SV-Beiträgen.

3. Der Mandant hat erklärt: [Reaktion des Mandanten dokumentieren]

4. Nächste Schritte: [Beschluss Beteiligter]

5. Eine Kopie dieses Aktenvermerks geht nur nach Prüfung von Mandat,
 Verschwiegenheit, Vollmacht und Zweckbindung an den Steuerberater [Name].
 Ob damit zugleich ein Hinweis nach Paragraf 102 StaRUG dokumentiert wird,
 hängt von dessen vollständigem Tatbestand und dem Urheber des Hinweises ab.

Unterschrift RA: ___________________
Datum: ___________________________

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]

Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klärenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.

Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.

Streitwert und Kosten

PositionBerechnungHinweis
Anwaltliche BeratungsgebührRVG § 34 i.V.m. § 13 für Beratungsmandat; nach Gegenstandswert und StundensatzAusgehend von Schadensvolumen oder Stundensatz vereinbaren
Strafverteidigung bei § 15a Abs. 4 InsORVG § 14; gesonderte Vergütungsvereinbarung empfohlenStrafrahmen bis 3 Jahre; Gegenstandswert hoch
Insolvenzantrag durch beauftragten FA-InsRGerichtskostenvorschuss InsOMuss vom GF als natürliche Person gestellt werden

Strategische Empfehlung

SituationEmpfehlung
§ 17 InsO eindeutig + keine SanierungsperspektiveSofortiger Eigenantrag beim Insolvenzgericht; FA InsR sofort mandatieren
Paragraf 18 InsO drohende Zahlungsunfähigkeit, noch nicht Paragraf 17 InsOSchutzschirm nach Paragraf 270d InsO oder Restrukturierungsrahmen nach StaRUG anhand der Zugangsvoraussetzungen vergleichen
Gesellschafterdarlehen ohne RangrücktrittUmgehend qualifizierten Rangrücktritt § 39 Abs. 2 InsO vereinbaren lassen
SV-Rückstände über 2 Monate§ 266a StGB sofort erläutern; GF persönlich haftend und strafbar

Anschluss-Skills

  • anw-haftungswarn-15a-inso-mandant — anwaltliches Belehrungsschreiben GF nach Insolvenzreife-Feststellung
  • stb-bwa-sus-bilanz-pruefung — vorgelagerte StB-Auswertung
  • stb-liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate — Datenbasis § 17 InsO-Prüfung
  • anw-steuerstrafverteidigung-verstaendigung — bei GF-Strafbarkeit § 15a Abs. 4 InsO

Quellen

  • InsO §§ 17, 18, 19, 15a, 15b, 39
  • AO §§ 69, 222, 266a StGB, 361, 370
  • EStG § 41a
  • Paragraf 19 Absatz 2 InsO: regelmäßiger Zwölfmonatszeitraum seit 01.01.2024; historische SanInsKG-Sonderregelung nur bis 31.12.2023
  • SanInsFoG (§ 15b InsO statt § 64 GmbHG a.F.)
  • IDW S 11 (Insolvenzeröffnungsgründe)
  • IDW S 6 (Sanierungskonzept)

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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