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Rechtsabteilung fa stu tatsaechliche

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Wenn es um Finanzgerichtsklage — Aufbau Frist und Akteneinsicht Paragraf 78 FGO in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Rechtsabteilung Fa Stu Tatsaechliche; Arbeitsfeld: Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte.From its SKILL.md

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Finanzgerichtsklage — Aufbau Frist und Akteneinsicht § 78 FGO

Arbeitsbereich

Strukturierter Aufbau einer Finanzgerichtsklage von der Klagefrist § 47 FGO über den Klageantrag und die Begruendung bis zur Akteneinsicht § 78 FGO. Anwendungsfall Einspruchsentscheidung ist ergangen Mandant will klagen — der Skill liefert Klageschrift Klageziel und Begruendungsstrategie. Behandelt Anfechtungsklage Verpflichtungsklage und Feststellungsklage Streitwert nach § 52 GKG und Streitgegenstand. Output Klageschriftmuster und Prüfraster für Begruendung. Abgrenzung zu anw-einspruch-finanzamt (Einspruchsstufe). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: AO §§ 38, 42, 90, 93, 153, 162, 164, 169-171, 173, 233a, 370-378, UStG, EStG, KStG, GewStG, GrEStG, ErbStG, FGO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachlicher Kern — Steuerrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Finanzgerichtsklage — Aufbau Frist und Akteneinsicht § 78 FGO und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen.
  • Outputpflicht: Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Triage — kläre vor der Bearbeitung

  1. Liegt eine Einspruchsentscheidung vor oder ist Sprungklage § 45 FGO möglich?
  2. Ist die Klagefrist von einem Monat § 47 FGO eingehalten?
  3. Welcher Klagetyp passt — Anfechtung Verpflichtung Feststellung?
  4. Wie ist der Streitgegenstand zu bestimmen und welcher Streitwert ergibt sich nach § 52 GKG?
  5. Ist AdV § 69 FGO parallel zu beantragen?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

  • § 40 FGO — Klagearten.
  • § 44 FGO — Vorverfahren.
  • § 45 FGO — Sprungklage.
  • § 46 FGO — Untaetigkeitsklage.
  • § 47 FGO — Klagefrist.
  • § 64 FGO — Klageschrift Form und Inhalt.
  • § 65 FGO — Inhalt der Klage.
  • § 69 FGO — Aussetzung der Vollziehung.
  • § 78 FGO — Akteneinsicht.

Aktuelle Rechtsprechung

  • Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.

Zentrale Normen

§§ 40 ff. FGO · § 47 FGO · § 64 FGO · § 65 FGO · § 69 FGO · § 78 FGO · § 96 FGO (Beweiswuerdigung) · § 52 GKG (Streitwert)

Praxisformulierung / Antragsmuster

An das Finanzgericht [BUNDESLAND]
[ADRESSE]

Klage
des [MANDANT], vertreten durch [KANZLEI],
 - Klaeger -
gegen das Land [BUNDESLAND], vertreten durch das Finanzamt [ORT],
 - Beklagter -

wegen [STEUERART] [JAHR] (Einspruchsentscheidung vom [DATUM], Az. [NR])

Streitwert: [WERT]

Klageantrag: Der [STEUERART]-Bescheid vom [DATUM] in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom [DATUM] wird aufgehoben. Die Steuer wird auf [BETRAG] herabgesetzt.

Begruendung:
I. Sachverhalt: [...]
II. Anwendbare Normen: [...]
III. Rechtliche Wuerdigung: [...]

Antrag auf Akteneinsicht § 78 FGO wird gestellt.
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung § 69 FGO wird gestellt.

[ORT, DATUM] [UNTERSCHRIFT RA]

Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins

  • Verfahrens-Sklls (anw-einspruch-finanzamt, anw-aussetzung-vollziehung, anw-akteneinsicht-steuerakte) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die materielle Begruendung.
  • Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao und fa-stu-selbstanzeige-371-ao aufrufen.
  • Bei berufsrechtlichen Fragestellungen fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit bzw. fa-stu-rvg-steuerstreit parallel ziehen.

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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