Leichtfertige steuerverkuerzung 378 ao
Wenn es um Leichtfertige Steuerverkuerzung — Paragraf 378 AO und Bussgeldverfahren in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill leichtfertige-steuerverkuerzung-378-aoAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
SKILL.md
2.6 KB, 751 tokens by cl100k_base, as published. Nobody here has run it
Leichtfertige Steuerverkuerzung — § 378 AO und Bussgeldverfahren
Fachlicher Anker
- Normen: § 378 AO, § 6a, § 370 AO.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Ist Leichtfertigkeit gegeben (grobe Fahrlaessigkeit nach OWiG-Maßstab)?
- Kann Vorsatz § 370 AO ausgeschlossen werden — Schweigerecht beachten?
- Greift Selbstanzeige nach § 378 Abs. 3 AO (Wirksamkeit wenn keine Sperrgruende)?
- Welche Bussgeldhoehe droht nach § 17 OWiG iVm § 378 AO?
- Verfolgungsverjaehrung fuenf Jahre § 384 AO eingehalten?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
- § 378 AO — leichtfertige Steuerverkuerzung.
- § 384 AO — Verjährung der OWi-Verfolgung.
- § 17 OWiG — Bemessung der Geldbusse.
- § 47 OWiG — Verfolgung im Ermessen.
- § 153 AO — Berichtigungspflicht.
Aktuelle Rechtsprechung
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.
Zentrale Normen
§ 153 AO · § 378 AO · § 384 AO · § 17 OWiG · § 47 OWiG · § 371 Abs. 4 AO (Sperre für Beteiligte)
Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins
- Verfahrens-Sklls (
anw-einspruch-finanzamt,anw-aussetzung-vollziehung,anw-akteneinsicht-steuerakte) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die materielle Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel
fa-stu-steuerhinterziehung-370-aoundfa-stu-selbstanzeige-371-aoaufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen
fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeitbzw.fa-stu-rvg-steuerstreitparallel ziehen.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
What ships with it
Read from the repository
Just SKILL.md. No reference files, no scripts.