agentsclimarketplace

Lohn betriebsveranstaltung 110 euro

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/steuerrecht-anwalt-und-berater/skills/lohn-betriebsveranstaltung-110-euro

Wenn es um Betriebsveranstaltung — 110-EUR-Freibetrag Paragraf 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: rechnet Schwellen, Beträge, Varianten und Kontrollannahmen durch; liefert eine Berechnungstabelle mit Schwellen, Annahmen und Kontrollfragen. Auswahlstichwort: Lohn Betriebsveranstaltung 110 Euro; Arbeitsfeld: Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte.From its SKILL.md

Install
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill lohn-betriebsveranstaltung-110-euro

Assembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.

SKILL.md

6.0 KB, ~2.0k tokens by cl100k_base, as published. Nobody here has run it

Betriebsveranstaltung — 110-EUR-Freibetrag § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Fachlicher Anker

  • Normen: § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG, § 6a, § 40 Abs. 2 EStG.
  • Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
  • Quellenhygiene: references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.

Kernsachverhalt

Betriebsveranstaltungen (Sommerfest, Weihnachtsfeier, Betriebsausflug) sind Sachzuwendungen, für die ein Freibetrag von 110 EUR pro AN und pro Veranstaltung gilt (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Bei Ueberschreitung des Freibetrags ist nur der ueberschiessende Teil steuerpflichtig (Freibetrag, nicht Freigrenze!). Maximal 2 Veranstaltungen pro Jahr begunstigt. Begleitpersonen (Partner) werden dem AN zugerechnet.

Kaltstart-Rueckfragen

  1. Welche Art Betriebsveranstaltung — Sommerfest, Weihnachtsfeier, Jubilaeum?
  2. Wie viele Veranstaltungen im laufenden Jahr (max. 2 begunstigt)?
  3. Welche Gesamtkosten der Veranstaltung?
  4. Wie viele AN nehmen teil? Mit Partnern/Familie?
  5. Erfolgt die Teilnahme freiwillig?
  6. Steht die Veranstaltung allen AN offen (sonst keine Begunstigung)?
  7. Welche Belege liegen vor?
  8. Pauschalierung § 40 Abs. 2 EStG für ueberschiessenden Teil gewuenscht?

Rechtlicher Rahmen

Primaernormen

§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG — 110-EUR-Freibetrag Betriebsveranstaltung.

§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG — Pauschalbesteuerung 25 Prozent.

§ 8 Abs. 2 EStG — Sachbezug.

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 14.10.2015 — Betriebsveranstaltung (IV C 5 - S 2332/15/10006; aktuelle ergaenzende BMF-Schreiben über BMF-Internet prüfen).
  • LStR R 19.5.

Leitentscheidungen (Aktenzeichen vor Uebernahme in amtliche/freie Quellen oder lizenzierte Datenbanken prüfen)

  • BFH, Urteil vom 27.03.2024 — VI R 5/22: Eine Betriebsveranstaltung i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 1 EStG kann auch dann vorliegen, wenn sie nicht allen Angehoerigen eines Betriebs oder Betriebsteils offensteht (Begriff der Betriebsveranstaltung weit). Der Begriff in § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG entspricht der Legaldefinition § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 1 EStG. Volltext über BFH-Datenbank (STRE202410082).
  • Reaktion des Gesetzgebers — Steueraenderungsgesetz 2025 (verkuendet 23.12.2025, in Kraft 01.01.2026): Klarstellung, dass die Offenheit für alle Beschäftigten des Betriebs / Betriebsteils Voraussetzung der Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG ist (Reaktion auf BFH VI R 5/22). Der 110-EUR-Freibetrag bleibt unveraendert; ebenso die Begrenzung auf zwei Veranstaltungen pro Jahr.
  • BFH-Linie zur Aufteilung der Gesamtkosten auf alle teilnehmenden Personen (statt nur AN-Anzahl); aktuelle Entscheidungen vor Mandantengespraech in BFH-Datenbank / dejure.org prüfen.

Workflow

Phase 1 — Voraussetzungen

VoraussetzungPrüfung
Geselliger CharakterSommerfest, Weihnachtsfeier ja; Schulung nein
Offen für alle AN (oder Teilgruppe wie Abteilung)Ja
Freiwillige TeilnahmeJa
Max. 2 Veranstaltungen pro Jahr begunstigtPrüfung

Phase 2 — Kostenermittlung

Gesamtkosten Veranstaltung (incl. USt):
+ Catering, Getraenke
+ Saalmiete, Veranstaltungsdienst
+ Unterhaltungsprogramm
+ Geschenke an AN (begrenzt)
+ Reisekosten zur Veranstaltung
+ Aufmerksamkeiten
= Gesamtkosten

Anteil je AN:
Gesamtkosten / Anzahl tatsaechlicher Teilnehmer = AN-Anteil

(Hinweis: Geltende BMF-Linie bezieht alle teilnahmenden Personen ein.)

Phase 3 — Begleitpersonen

  • Partner, Ehepartner, Kinder werden Anteil dem AN zugerechnet.
  • Beispiel: AN mit Partner — Anteil ist doppelt so hoch.

Phase 4 — Freibetrag-Verrechnung

  • 110 EUR pro AN abziehen (Freibetrag, nicht Freigrenze: nur ueberschiessender Teil ist steuerpflichtig).
  • Verbleibender Anteil: steuerpflichtig.
  • Beispiel: AN-Anteil 150 EUR, Freibetrag 110 EUR, steuerpflichtig 40 EUR.
  • Begleitperson zugerechnet: AN mit Partner und AN-Anteil 80 EUR + 80 EUR = 160 EUR; abzueglich 110 EUR Freibetrag = 50 EUR steuerpflichtig. (Der Freibetrag steht nur dem AN zu, nicht zusaetzlich der Begleitperson.)

Phase 5 — Pauschalbesteuerung

  • AG kann ueberschiessenden Teil pauschal 25 Prozent versteuern (§ 40 Abs. 2 EStG).
  • AN-Vorteil: Netto bleibt.
  • AG-Aufwand: 25 Prozent zzgl. KiSt und SolZ.
  • Bei Pauschalbesteuerung: SV-frei.

Phase 6 — Lohnabrechnung und Dokumentation

  • Belege Veranstaltung aufbewahren.
  • Teilnehmerliste mit AN-Namen und Begleitpersonen.
  • DATEV LODAS: Sachbezug-Lohnart "Betriebsveranstaltung" mit Pauschalbesteuerung.

Strategie und Praxis-Tipps

  • 110 EUR Freibetrag pro AN und pro Veranstaltung — bei 2 Veranstaltungen pro Jahr 220 EUR.
  • Bei 3. Veranstaltung im Jahr: keine Freibetrags-Anwendung mehr, voll steuerpflichtig.
  • "Geschlossene Teilnehmerkreise" (z.B. nur Vertrieb): keine Begunstigung.
  • Bei Catering und Getranken sorgfaeltige Belegerstellung — Prüfer fragt nach.
  • Geschenke an AN auf der Veranstaltung sind eingerechnet — Aufmerksamkeit 60 EUR prüfen.
  • StBVV: Sonderlohn-Berechnung; bei groesseren Veranstaltungen Zeithonorar.
  • DATEV-Tipp: DATEV LODAS Betriebsveranstaltungs-Modul mit automatischer Pauschalierung.

Quellen und Updates

Stand: 05/2026.

  • EStG §§ 19 Abs. 1 Nr. 1a, 40 Abs. 2.
  • BMF v. 14.10.2015.
  • LStR R 19.5.
  • BFH v. 27.03.2024 — VI R 5/22.
  • Steueraenderungsgesetz 2025 (BGBl. 2025 I, verkuendet 23.12.2025, in Kraft 01.01.2026) — Klarstellung zur Offenheit bei § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG.
<!-- UPDATE 29.05.2026 | BFH VI R 5/22 (27.03.2024) und Steueraenderungsgesetz 2025 ergaenzt -->

What ships with it

Read from the repository

Just SKILL.md. No reference files, no scripts.

Keep looking

Skills are one crate of 325,949. Ordering is by how many stacks a row turns up in, so the top of any crate is what has actually been picked rather than what has the most stars.