Grunderwerbsteuer share deal
Wenn es um Grunderwerbsteuer beim Share Deal — Paragraf 1 Abs. 2a 2b 3 3a GrEStG in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen. Auswahlstichwort: Grunderwerbsteuer Share Deal; Arbeitsfeld: Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte.From its SKILL.md
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Grunderwerbsteuer beim Share Deal — § 1 Abs. 2a 2b 3 3a GrEStG
Fachlicher Anker
- Normen: § 1 Abs. 2a, § 6a, § 1 Abs. 2b.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Liegt eine grundstuecksbesitzende Gesellschaft vor — Beteiligungsstruktur und Immobilienwert?
- Welche Schwelle wird ueberschritten (§ 1 Abs. 2a Personengesellschaft 90 Prozent in zehn Jahren; § 1 Abs. 2b KapGes 90 Prozent in zehn Jahren)?
- Greift Konzernklausel § 6a GrEStG mit Vor- und Nachbehaltensfrist?
- Ist die Anzeige § 19 GrEStG binnen zwei Wochen erfolgt?
- Welche Steuerlast ergibt sich nach Bemessungsgrundlage § 8 GrEStG?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
- § 1 GrEStG — steuerbare Erwerbsvorgaenge.
- § 6a GrEStG — Konzernklausel.
- § 8 GrEStG — Bemessungsgrundlage.
- § 17 GrEStG — gesonderte Feststellung Grundlagen.
- § 19 GrEStG — Anzeigepflicht.
Aktuelle Rechtsprechung
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.
Zentrale Normen
§ 1 GrEStG · § 6a GrEStG · § 8 GrEStG · § 17 GrEStG · § 19 GrEStG · § 11 GrEStG (Steuersatz)
Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins
- Verfahrens-Sklls (
anw-einspruch-finanzamt,anw-aussetzung-vollziehung,anw-akteneinsicht-steuerakte) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die materielle Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel
fa-stu-steuerhinterziehung-370-aoundfa-stu-selbstanzeige-371-aoaufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen
fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeitbzw.fa-stu-rvg-steuerstreitparallel ziehen.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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