Jahresgespraech mandant ki tools lohn
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Jahresgespraech mit dem Mandanten in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Verhandlungs- oder Eskalationslinie mit Optionen.
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Jahresgespraech mit dem Mandanten
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: AO §§ 38, 42, 90, 93, 153, 162, 164, 169-171, 173, 233a, 370-378, UStG, EStG, KStG, GewStG, GrEStG, ErbStG, FGO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Steuerrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Jahresgespraech mit dem Mandantenund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen.
- Outputpflicht: Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Kernsachverhalt
Das Jahresgespraech ist die wichtigste Mandantenkommunikation des Jahres: Nach Abschluss des Jahresabschlusses (idR im Fruehjahr) trifft sich der Steuerberater mit dem Mandanten zu einem 2-3-stuendigen Bilanzgespraech. Themen: Jahresergebnis, Mehrjahres-Trend, steuerliche Themen, Strategie Folgejahr. Bei groesseren Mandanten oft mit Berufstraeger plus Sachbearbeiter, beim Mandanten GF plus Aufsichtsrat/Gesellschafter.
Kaltstart-Rueckfragen
- Ist Jahresabschluss endgueltig fertig?
- Welche wesentlichen Ergebnisse / Auffaelligkeiten?
- Welche Mehrjahres-Trends ablesbar?
- Welche steuerlichen Optimierungen anstehend?
- Welche Strategie-Themen vom Mandanten gewuenscht?
- Wer nimmt teil (auf beiden Seiten)?
- Welche Dokumente werden vorgelegt?
- Welche Eskalations-Themen (Krisensignale)?
Rechtlicher Rahmen
Primaernormen
§ 33 StBerG — StB-Aufgabenkreis.
§ 57 StBerG — Gewissenhaftigkeit.
Paragraf 102 StaRUG: Im Jahresgespräch nur bei einem Auftrag zur Jahresabschlusserstellung und erfüllten weiteren Tatbestandsmerkmalen als gesetzlichen Hinweis behandeln.
§ 5 RDG — Abgrenzung Rechtsberatung.
Workflow
Phase 1 — Vorbereitung (2 Wochen)
- Jahres-BWA, Jahres-SuSa, Bilanz, GuV aufbereiten.
- Mehrjahres-Trend-Grafiken.
- Branchenvergleich (BBE).
- Steuerliche Themen sammeln.
- Strategie-Praesentation.
- Agenda an Mandant 1 Woche vorher.
Phase 2 — Standard-Agenda Jahresgespraech
JAHRESGESPRAECH AGENDA
Mandant: [Firma] [Geschaeftsjahr]
Termin: [Datum]
Dauer: 2-3 Stunden
1. JAHR IN ZAHLEN (30 Min)
- Umsatz, EBIT, Jahresueberschuss
- Vorjahresvergleich
- Mehrjahres-Trend
- Branchenvergleich
2. BILANZ (20 Min)
- Eigenkapital-Entwicklung
- Liquiditaet
- Anlagendeckung
- Sondervorgaenge
3. STEUERN (30 Min)
- Steuerbelastung im Jahr
- Vorauszahlungen Folgejahr
- Steuerliche Optimierungen
- Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG
- Sonder-AfA-Optionen
4. PERSONAL (15 Min)
- Personalentwicklung
- Lohnkostenquote
- Sondervergueteungs-Planung
- SV-Themen
5. STRATEGIE FOLGEJAHR (30 Min)
- Umsatz- und Ergebnis-Plan
- Investitionsplan
- Finanzierung
- Eigenkapital-Verstaerkung
6. RISIKEN UND ESKALATIONEN (10 Min)
- Krisensignale
- § 102 StaRUG-Hinweise
- Anhaengige Pruefungen
Phase 3 — Gespraechsfuehrung
- Strukturiert, aber dialogisch.
- Bei wesentlichen Themen Mandanten aktiv einbeziehen.
- Bei Krisensignalen explizit warnen.
- Anwaltliche Themen NICHT selbst beraten (§ 5 RDG).
Phase 4 — Bei groesseren Mandanten
- Berufstraeger + Sachbearbeiter.
- Bei Konzern: konsolidierte Daten.
- Bei Investor-Mandant: separate Investor-Update-Sitzung.
Phase 5 — Dokumentation (1 Woche)
- Detailliertes Protokoll.
- Strategiepapier mit Folgejahr-Maßnahmen.
- Wiedervorlage.
Phase 6 — Nachfolge
- Verbindlichkeit der Vereinbarungen.
- Bei wesentlichen strategischen Entscheidungen: schriftliche Bestaetigung.
Strategie und Praxis-Tipps
- Jahresgespraech ist Mandantenbindungs-Höhepunkt — gut investierte Zeit.
- 2-3 Stunden mindestens — kuerzere Gespraeche bringen zu wenig Tiefe.
- Bei Krisensignalen: schriftliche Bestaetigung der ausgesprochenen Warnung.
- Bei mehreren Generationen Familien-GmbH: alle Generationen einladen.
- StBVV: Jahresgespraech in Pauschalvereinbarung oder separates Beratungshonorar.
Quellen und Updates
Stand: 05/2026.
- StBerG §§ 33, 57.
- StaRUG § 102.
- RDG § 5.