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Grest signing insolvenzreife inso klage

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Wenn es um GrESt: Signing, Closing und Doppelfestsetzung in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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GrESt: Signing, Closing und Doppelfestsetzung

Arbeitsbereich

GrESt Signing/Closing Fachmodul: auseinanderfallendes schuldrechtliches Erwerbsgeschaeft und dingliche Anteilsuebertragung, doppelte Festsetzung nach § 1 Abs. 2b und § 1 Abs. 3 GrEStG, BFH II B 13/25, II B 23/25, II B 47/25, AdV und Verteidigung gegen Mehrfachbelastung. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: AO §§ 38, 42, 90, 93, 153, 162, 164, 169-171, 173, 233a, 370-378, UStG, EStG, KStG, GewStG, GrEStG, ErbStG, FGO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachlicher Kern — Steuerrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel GrESt: Signing, Closing und Doppelfestsetzung und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen.
  • Outputpflicht: Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Entscheidende Fragen

  1. Welche Norm wurde für das Signing angewandt?
  2. Welche Norm wurde für das Closing angewandt?
  3. Wann wusste das Finanzamt vom bereits erfolgten Closing?
  4. Ist eine Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen?
  5. Gibt es § 16-GrEStG-Korrekturmöglichkeit?
  6. Welche Festsetzung soll ausgesetzt werden, welche bleibt bestehen?

BFH-Anker

  • BFH, Beschluss vom 09.07.2025 - II B 13/25 (AdV): Ernstliche Zweifel an doppelter Festsetzung bei zeitlich getrenntem Signing/Closing, wenn dem Finanzamt beim späteren Bescheid das Closing bekannt ist.
  • BFH, Beschluss vom 16.09.2025 - II B 23/25 (AdV): Keine AdV gegen die Closing-Festsetzung allein, wenn Zweifel nur die zusätzliche Signing-Festsetzung betreffen.
  • BFH, Beschluss vom 27.10.2025 - II B 47/25 (AdV): Linie zur zweifelhaften Doppelfestsetzung fortgeführt; auch Verhältnismäßigkeit und Kenntnisstand des Finanzamts prüfen.

Verteidigungslogik

Nicht blind "keine GrESt" schreiben. Besser:

  1. Der Erwerb kann grunderwerbsteuerbar sein.
  2. Streitpunkt ist die doppelte Belastung eines einheitlichen Lebenssachverhalts.
  3. Die richtige AdV-Zielrichtung ist die zusätzliche Festsetzung, nicht automatisch der Closing-Bescheid.
  4. § 16 GrEStG und Verfahrensrecht müssen konkret mitgedacht werden.

No-Go

Keine Aussage, die Finanzverwaltung dürfe "nie" zwei Bescheide erlassen. Der aktuelle Stand ist differenziert und verfahrensabhängig.

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