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Grest anzeige 19 closing check

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Wenn es um GrESt: Anzeige nach Paragraf 19 GrEStG und Closing-Check in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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GrESt: Anzeige nach § 19 GrEStG und Closing-Check

Fachlicher Anker

  • Normen: § 19, § 6a, § 19 Abs. 1.
  • Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
  • Quellenhygiene: references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.

Anzeigeplan

PunktPrüfen
AnzeigepflichtigerBeteiligte, Gesellschaft, Notar, Erwerber
FristbeginnTatbestandsverwirklichung und Kenntnisstand konkret prüfen
FinanzamtBelegenheitsfinanzamt beziehungsweise zuständige GrESt-Stelle
InhaltBeteiligte, Quote, Rechtsgeschäft, Grundstücksliste, Werte
AnlagenSPA-Auszug, Gesellschafterliste, Organigramm, Grundstücksliste
NachtragClosing, Bedingungen, Änderungen, Rücktritt

Closing-Checkliste

  1. Grundstücksliste final.
  2. Beteiligungsquoten vor/nach Closing final.
  3. Steuerklausel unterschrieben.
  4. Anzeigeentwurf abgestimmt.
  5. Belegenheits-FÄ je Bundesland identifiziert.
  6. Notarielle Anzeige und eigene Anzeige abgegrenzt.
  7. Nachweis Versand / Eingang gespeichert.
  8. Fristen in Post-Closing-Tracker.

Warnung

Anzeigen nicht nur dem Notar überlassen, wenn Share-Deal-Tatbestände, ausländische Beteiligte oder mehrstufige Ketten betroffen sind. Steuerstraf- und Zinsrisiken kurz benennen, aber nicht dramatisieren ohne Tatsachenbasis.

Norm-Bezug konkret

  • § 19 Abs. 1, 2 GrEStG: Anzeigepflicht der Beteiligten und der Gesellschaft binnen zwei Wochen nach Kenntnis vom anzeigepflichtigen Vorgang.
  • § 18 GrEStG: Anzeigepflicht des Notars; läuft selbstständig neben § 19.
  • § 19 Abs. 4, 5 GrEStG: Inhalt der Anzeige (Beteiligte, Vorgang, Grundstücke, Werte, Anlagen).
  • § 20 GrEStG: Bekanntgabe / Bescheidergebnis.
  • § 23 GrEStG: Verfahrensvorschriften, Verweis auf AO.
  • § 370 AO i.V.m. § 19 GrEStG: bei vorsätzlich unterlassener Anzeige Steuerhinterziehung; bei leichtfertiger Verkürzung § 378 AO.

Praktischer Tipp

  • Anzeigefrist von zwei Wochen ist eine Ausschlussfrist für das Anlaufen der Festsetzungsverjährung; sie wird in der Praxis häufig unterlaufen, weil "Kenntnis" beim Käufer bereits mit Signing eintritt, das Closing aber Wochen später liegt. Faustregel: Anzeige am Tag nach Signing einreichen, später Nachtrag für Closing.
  • Bei mehrstufiger Holdingstruktur: jede Stufe ist nach § 19 Abs. 2 anzeigepflichtig, wenn sie Kenntnis erhält. Konzern-Compliance muss die Kette von oben nach unten informieren, sonst startet die Frist je Stufe separat und kann individuell reißen.
  • Belegenheitsfinanzamt heißt: GrESt-Stelle desjenigen Finanzamts, in dessen Bezirk das jeweilige Grundstück liegt. Bei einem Portfolio mit Grundbesitz in 7 Bundesländern: 7 Anzeigen, 7 Bescheidketten.

Beispiel-Mustertext (Anzeige nach § 19 GrEStG)

An das Finanzamt [...]

Anzeige gemäß § 19 GrEStG

Sehr geehrte Damen und Herren, namens und in Vollmacht von [Anzeigepflichtiger] zeige ich folgenden grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang an:

  1. Beteiligte: [...]
  2. Anzuzeigender Vorgang (§ 1 GrEStG): [Norm und Beschreibung]
  3. Datum der Tatbestandsverwirklichung: [Signing-/Closing-Datum]
  4. Datum der Kenntnis: [...]
  5. Betroffene Grundstücke laut Anlage 1.
  6. Gegenleistung / Bemessungsgrundlage: [...] EUR
  7. Anlagen: SPA-Auszug (Anlage 2), Gesellschafterliste (Anlage 3), Organigramm (Anlage 4).

Eine Bestätigung der zuständigen GrESt-Stelle wird erbeten.

Typische Fehler

  • Notar zeigt nach § 18 an, Käufer verlässt sich darauf und unterlässt die § 19-Anzeige. § 18 und § 19 sind aber kumulativ; bei reinem Share Deal hat der Notar oft gar keine Anzeigepflicht.
  • Anzeige ohne Grundstücksliste; das Finanzamt kann den Vorgang nicht zuordnen, Festsetzungsverjährung läuft nicht an.

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