Lohn vermoegenswirksame leistungen
Wenn es um Vermögenswirksame Leistungen (VL) und AN-Sparzulage in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md
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Vermögenswirksame Leistungen (VL) und AN-Sparzulage
Fachlicher Anker
- Normen: § 6a, § 13, §§ 13.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Kernsachverhalt
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Sparleistungen, die der AG für den AN auf ein VL-faehiges Sparkonto einzahlt. Höhe und Vertragsgestaltung sind tariflich oder einzelvertraglich vereinbart. Bei Einkommens-Schwellenwerten kommt die AN-Sparzulage als staatliche Förderung hinzu (5. VermBG). Die VL sind lohnsteuerpflichtig und SV-pflichtig — keine steuerliche Förderung der AG-Leistung selbst.
Kaltstart-Rueckfragen
- Liegt VL-Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vor?
- Welche Höhe — AG-Zuschuss pro Monat (typisch 6,65 oder 40 EUR)?
- Welche VL-Sparform — Bausparen, Aktien-Fonds, Banksparen?
- Welches Einkommen hat der AN (Sparzulage-Grenze)?
- Hat der AN bereits VL-Antrag bei Anlage-Institut gestellt?
- Bei verheirateten AN: Familienverhaeltnisse für Sparzulage-Grenze?
- Anzahl VL-Verträge (max. 1 für Sparzulage)?
- Welche Dauer (Sperrfrist 7 Jahre Standard)?
Rechtlicher Rahmen
Primaernormen
5. VermBG — 5. Vermögensbildungsgesetz.
§ 13 5. VermBG — AN-Sparzulage (Anspruchsgrundlage; Saetze und Einkommensgrenzen in §§ 13, 14 5. VermBG; bei Gesetzesaenderung Norm-Bestand prüfen).
§ 19 EStG — VL als Arbeitslohn (AG-Zuschuss ist steuerpflichtig; Förderung ausschließlich AN-seitig über Sparzulage).
Verwaltungsanweisungen
- BMF zur Sparzulage.
- BZSt-Vordrucke.
Workflow
Phase 1 — VL-Höhe und Vertragsform
- Tariflich: oft 6,65 oder 26,59 oder 40 EUR/Monat AG-Zuschuss.
- Einzelvertraglich: vereinbart.
- VL bis 480 EUR jaehrlich (40 EUR/Monat) staatlich foerderungsfaehig.
Phase 2 — AN-Sparzulage Voraussetzungen
| Sparform | Sparzulage | Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen, Stand 2025) |
|---|---|---|
| Bausparen / wohnungswirtschaftliche Verwendung | 9 Prozent (max. 43 EUR/Jahr) | 17.900 EUR ledig / 35.800 verheiratet |
| Aktien-Fonds / Beteiligung am AG-Unternehmen | 20 Prozent (max. 80 EUR/Jahr) | 20.000 EUR ledig / 40.000 verheiratet |
(Werte Stand 2025, 5. VermBG; bei Gesetzesaenderung über BZSt prüfen.)
Phase 3 — Lohnabrechnung
- AG-Zuschuss in DATEV LODAS als Lohnzuschlag eingeben.
- LSt-pflichtig: AN versteuert den Zuschuss.
- SV-pflichtig.
- AN-Sparbeitrag aus Netto (Eigenanteil möglich, aber nicht gefoerdert).
Phase 4 — Sparzulage-Antrag
- AN beantragt jaehrlich beim FA über Anlage VL der Steuererklaerung.
- Sparzulage wird mit Einkommensteuer-Erstattung ausgezahlt.
- Auszahlung erst nach Ablauf der Sperrfrist (7 Jahre).
Phase 5 — Sperrfrist
- 7 Jahre ab Vertragsabschluss.
- Bei Aufloesung vor Ablauf: Sparzulage zurueckzuzahlen.
- Ausnahmen: Tod, dauernde Erwerbsunfaehigkeit, Arbeitslosigkeit über 1 Jahr.
Phase 6 — VL-Bescheinigung
- Anlageinstitut erstellt jaehrliche Bescheinigung.
- AG benoetigt die Bescheinigung als Beleg.
- Im Lohnordner archivieren.
Strategie und Praxis-Tipps
- VL ist KEINE steuerliche Sonderfoerderung des AG-Zuschusses — Zuschuss ist normaler Lohn.
- Die staatliche Förderung kommt über AN-Sparzulage (Einkommensabhaengig).
- Bei Bauspar-VL und Aktien-VL beide Hoechstgrenzen separat (Doppelfoerderung max. 123 EUR/Jahr).
- AN mit Einkommen über Grenzen: VL wirtschaftlich nur als zusaetzliches Sparen ohne staatliche Zulage.
- StBVV: in Lohnpauschale.
- DATEV-Tipp: DATEV LODAS VL-Konfiguration mit Anlageinstitut-Schnittstelle.
Quellen und Updates
Stand: 05/2026.
-
- VermBG.
- EStG § 19.
- BMF zur Sparzulage.
- Sparzulage-Saetze 2025: Bausparen 9% (max. 43 EUR/Jahr, Grenze 17.900 EUR ledig), Aktien-Fonds 20% (max. 80 EUR/Jahr, Grenze 20.000 EUR ledig); 5. VermBG; BZSt prüfen.
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