Lohn streitfaelle bag bsg haftungsrisiko
Wenn es um Lohn-Streitfaelle — BAG, BSG, Haftungsrisiken in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Lohn-Streitfaelle — BAG, BSG, Haftungsrisiken
Fachlicher Anker
- Normen: § 6a, § 611a BGB, § 7 SGB IV.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Kernsachverhalt
Streitfaelle in der Lohnbuchhaltung haben oft zwei Streitlinien parallel: arbeitsrechtlich vor dem Arbeitsgericht (BAG-Linie) und sozialversicherungsrechtlich vor dem Sozialgericht (BSG-Linie). Die Klassifikation als AN, Werkvertrag, Selbständiger, Werkstudent oder GGF kann sich in beiden Spuren unterschiedlich darstellen. Der Steuerberater haftet bei Fehlklassifikation aus Mandantenvertrag.
Kaltstart-Rueckfragen
- Welche Lohn-Klassifikation ist strittig — AN/Werkvertrag, AN/Werkstudent, GGF-Status?
- Liegt arbeitsgerichtliches oder sozialgerichtliches Verfahren?
- Welche DRV-Statusfeststellung wurde durchgefuehrt?
- Welche Vertragstexte und tatsaechliche Ausgestaltung?
- Welche AN-Lebensumstaende (Familieneinbettung, Mehrfachbeschaeftigung)?
- Welcher Prüfzeitraum?
- Welche Höhe Nachforderung?
- Welche Versicherungs-Deckung (BHV des StB)?
Rechtlicher Rahmen
Primaernormen
§ 611a BGB — Arbeitsvertragsdefinition.
§ 7 SGB IV — Beschäftigung.
§ 1 ArbGG — Arbeitsgerichtsbarkeit.
§ 51 SGG — Sozialgerichtsbarkeit.
§ 280 BGB — StB-Haftung.
§ 67 StBerG — Berufshaftpflicht.
Leitentscheidungen BAG (Aktenzeichen vor Uebernahme in amtliche/freie Quellen oder lizenzierte Datenbanken prüfen)
| Aktenzeichen | Leitsatz |
|---|
Leitentscheidungen BSG (Aktenzeichen vor Uebernahme in amtliche/freie Quellen oder lizenzierte Datenbanken prüfen)
| Aktenzeichen | Leitsatz |
|---|
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Workflow
Phase 1 — Streit-Klassifikation
| Streit | Verfahren | Rechtsfolge |
|---|---|---|
| AN klagt auf Festanstellung | Arbeitsgericht | BAG-Linie |
| DRV stellt nachtraeglich SV-Pflicht fest | Sozialgericht | BSG-Linie |
| FA stellt nachtraeglich LSt-Pflicht fest | Finanzgericht | BFH-Linie |
| GGF-Status | DRV-Statusfeststellung | BSG-Linie |
Phase 2 — Prüfung Gesamtbild
- Eingliederung in den Betrieb (Direktionsrecht).
- Weisungsgebundenheit (Zeit, Ort, Inhalt).
- Eigenes unternehmerisches Risiko.
- Eigenes Kapital.
- Eigene Mitarbeiter.
- Mehrere Auftraggeber.
Phase 3 — Werkvertrag vs. AN
- Werkvertrag = bestimmtes Werk geschuldet, eigenverantwortliche Erbringung.
- AN = Diensttaetigkeit nach Weisung.
- Bei Scheinselbstaendigkeit: nachtraeglich AN-Status mit Nachforderung SV und LSt.
Phase 4 — Werkstudent vs. AN
- Werkstudent: SV-vereinfachung; max. 20 Wochenstunden Vorlesungszeit.
- Bei Verlust des Studentenn-Status oder Ueberschreiten der Stundengrenze: AN-Status.
Phase 5 — GGF-Status
- Mehrheits-GGF (>50 Prozent): selbständig.
- Mehrheits-GGF mit Sperrminoritaet: selbständig.
- Familien-GGF: Einzelfallpruefung.
- Fremd-GGF: in der Regel abhaengig.
Phase 6 — Haftungsanalyse StB
- Bei Falsch-Klassifikation: Mandant-Nachforderung SV/LSt.
- AG-Anteil und AN-Anteil rueckwirkend 4 Jahre.
- Saeumniszuschlaege.
- Bei Vorsatz: § 266a StGB strafrechtlich.
- StB-Haftungsrisiko (§ 280 BGB): wenn StB hatte Veranlassung der Klassifikation.
- Berufshaftpflicht-Anmeldung prüfen.
Strategie und Praxis-Tipps
- Bei strittigen Klassifikationen frueh DRV-Statusfeststellung beantragen.
- Bei AN-Klage auf Festanstellung: Arbeitsrechtsanwalt einschalten.
- Bei DRV-Nachforderung: Anwaltliche Vertretung im SG-Verfahren.
- Bei BFH-Linie (Lohnsteuer): Steuerberater oder Anwalt mit Steuerrecht.
- StB-Haftungsrisiko bei "ich habe nur weiterabgerechnet" begrenzt — bei aktiver Beratung erheblich.
- StBVV: Streitfall-Begleitung nach Zeithonorar oder Streitwert.
- StB-BHV rechtzeitig informieren bei drohendem Haftungsanspruch.
Quellen und Updates
Stand: 05/2026.
- BGB §§ 280, 611a.
- SGB IV § 7.
- ArbGG § 1; SGG § 51.
- StBerG § 67.
- StGB § 266a.
- BAG- und BSG-Linien; aktuelle Entscheidungen in amtliche/freie Quellen oder lizenzierte Datenbanken prüfen.
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