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Employee invention employment contract

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/softwarerecht-de-eu-us/skills/employee-invention-employment-contract

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Arbeitnehmererfindungen und Softwarepatente DE in Softwarerecht Deutschland/EU/International/USA geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.

SKILL.md

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Arbeitnehmererfindungen und Softwarepatente DE

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: UrhG §§ 69a-g, BGB §§ 433, 535, 535a, 651, EU-RL 2009/24, AGB-Recht, DSGVO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: Arbeitnehmererfindungen und Softwarepatente DE

  • Normen-/Quellenanker: UrhG §§ 69a ff., BGB, AGB-Recht, DSGVO, TTDSG/TDDDG, Open-Source-Lizenzen, AI Act, Exportkontrolle, US Copyright/Work-for-Hire und Patent-/Trade-Secret-Schnittstellen.
  • Entscheidende Weiche: Trenne Code-Urheberschaft, Rechtekette, Lizenzmodell, SLA, Datenschutz, Security, Escrow, Open-Source-Compliance und internationale Rechteübertragung.

Rechts- und Quellenanker

  • ArbEG
  • PatG
  • UrhG § 69b
  • EPO CII

Aktuelle Fassungen, Behördenhinweise, Formulare, Guidance und Rechtsprechung vor konkreter Verwendung live prüfen. Keine Modellzitate als Beleg verwenden.

Intake-Fragen

  • Ist nur Code entstanden oder eine patentfähige technische Erfindung?
  • Wurde die Diensterfindung gemeldet und in Anspruch genommen?
  • Welche Vergütung/Erfinderbenennung droht neben § 69b?
  • Wie werden Patent, Copyright und Geschäftsgeheimnis getrennt dokumentiert?

Workflow

  1. Sachverhalt in Rollen, Dokumente, Zeitachse und tatsächliche Durchführung zerlegen.
  2. Rechtsanker und zwingende Vorfragen live prüfen.
  3. Pro- und Contra-Indizien gewichten, nicht nur sammeln.
  4. Output als Memo, Matrix, Redline, Antragspaket oder Counsel-Briefing liefern.

Tiefencheck für die Akte

  • Ist nur Code entstanden oder eine patentfähige technische Erfindung?
  • Wurde die Diensterfindung gemeldet und in Anspruch genommen?
  • Welche Vergütung/Erfinderbenennung droht neben § 69b?
  • Wie werden Patent, Copyright und Geschäftsgeheimnis getrennt dokumentiert?

Mindest-Output: Erfindungs-/Software-IP-Memo mit ArbEG-Route, Patentoption und Rechtekette.

Qualitäts- und Risikofilter

  • Keine US-, EU- oder deutsche Spezialaussage ohne aktuellen Quellencheck über offizielle Quellen oder verifizierte Nutzerquelle.
  • Rechtekette, tatsächliche technische Architektur und Vertragstext immer gemeinsam prüfen; eines allein reicht bei Software fast nie.
  • Open Source, AI-Code, Freelancer und Drittland-/US-Bezug immer aktiv suchen, auch wenn die Anfrage nur nach Lizenzvertrag klingt.
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen/Docket und frei prüfbarer Quelle nennen; keine BeckRS-/Juris-/Kommentar-Blindzitate.

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