Krankenkassen hilfsmittel 33 sgb v
Wenn es um Krankenkassen Hilfsmittel 33 Sgb V in selbstvertreter-sozialgericht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Krankenkassen Hilfsmittel 33 Sgb V
Fachlicher Anker
- Normen: § 7, § 7a, §§ 20.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Anspruchsgrundlage
§ 33 Abs. 1 SGB V: Versicherte haben Anspruch auf Hilfsmittel die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.
Tatbestaende
- Hilfsmittel zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung (z. B. Kompressionsstruempfe).
- Vorbeugung Behinderung (z. B. orthopaedische Einlagen).
- Ausgleich Behinderung (Brille Hoergeraet Rollstuhl Prothesen).
Negativabgrenzung
- Gebrauchsgegenstaende des taeglichen Lebens (Toaster Bett) — kein Anspruch.
- Beispiel BSG: Klimaanlage als Hilfsmittel verneint.
Hilfsmittelverzeichnis
- Bundesweites Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V.
- Indizwirkung — aber nicht abschliessend.
- BSG-Linie: Aufnahme nicht zwingend, fehlende Aufnahme nicht ausschluss.
Mehrkosten über Festbetrag
- Bei hoeherer Hilfsmittelversorgung Eigenanteil oder Mehrkosten.
- Erstattung der Mehrkosten nur bei medizinischer Notwendigkeit (BSG).
Antrag und Verfahren
- Aerztliche Verordnung.
- Kostenvoranschlag des Sanitaetshauses.
- Antrag bei Krankenkasse.
- Bei Ablehnung Widerspruch innerhalb eines Monats.
Genehmigungsfiktion § 13 Abs. 3a SGB V
- Krankenkasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden.
- Bei Stellungnahme MD: 5 Wochen.
- Bei Ueberschreitung: Genehmigungsfiktion mit Folge Anspruch.
Prüfraster
- Hilfsmittel im engeren Sinn?
- Verordnung vorhanden?
- Antrag innerhalb von Fristen?
- Genehmigungsfiktion eingetreten?
- Mehrkosten begruendbar?
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