Vergleich vorschlag 101 sgg
Wenn es um Der Vergleich im SG-Verfahren — Paragraf 101 SGG in selbstvertreter-sozialgericht geht: entwickelt Verhandlungsziel, Vergleichskorridor und Eskalationspfad; liefert eine Verhandlungs- oder Eskalationslinie mit Optionen.From its SKILL.md
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Der Vergleich im SG-Verfahren — § 101 SGG
Fachlicher Anker
- Normen: § 101 SGG, § 7, § 7a.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Worum geht es?
Im Termin oder im schriftlichen Verfahren kann ein Vergleich vorgeschlagen werden. Das bedeutet: Sie und die Behörde einigen sich. Diese Skill zeigt, was ein Vergleich ist und worauf Sie achten müssen.
In einfacher Sprache
Statt zu kaempfen, können Sie sich auch einigen. Das heisst Vergleich. Beide Seiten geben nach. Sie bekommen etwas, die Behörde gibt etwas. Wir helfen Ihnen zu entscheiden.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Im Termin schlaegt das Gericht einen Vergleich vor.
- Die Behörde macht ein Angebot.
- Sie ueberlegen, ob Sie es annehmen sollen.
Fachbegriffe (kurz erklaert)
- Vergleich: Einigung beider Seiten.
- Teilvergleich: Einigung nur über Teil-Aspekte.
- Anerkenntnis: Behörde gibt vollstaendig nach.
- Widerruf: In manchen Faellen können Sie Vergleich widerrufen.
- Vergleichsangebot: Konkreter Vorschlag.
Rechtsgrundlagen
- § 101 SGG — Vergleich.
- § 101 Abs. 1 SGG — Materieller Vergleichsschluss.
- § 101 Abs. 2 SGG — Bedenkzeit / Widerruf.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1 — Vergleichsvorschlag verstehen
Was wird angeboten?
- Konkrete Leistung (z.B. Pflegegrad 3 ab [Datum])
- Höhe der Nachzahlung
- Kostenregelung (§ 193 SGG)
- Erledigung des Verfahrens
Schritt 2 — Prüfen, ob es ein guter Vergleich ist
Bewertung:
- Was bekomme ich? Genauer Betrag oder konkrete Leistung
- Was gebe ich auf? Restklage, Rueckwirkung, andere Punkte
- Vergleich vs. Urteil: Wie groß ist mein Risiko, vor Urteil zu verlieren?
Schritt 3 — Bedenkzeit nutzen
Das Gericht muss Ihnen Zeit zum Nachdenken geben (§ 101 Abs. 2 SGG kann genutzt werden):
- Vergleich nur muendlich vorgeschlagen: Sie können "Bedenkzeit" verlangen
- Vergleich nur unter Widerrufsvorbehalt: nach Termin können Sie noch ueberlegen
Mustertext:
"Ich bitte um Bedenkzeit. Ich moechte das Vergleichsangebot noch ueberlegen / mit meiner Familie besprechen."
Schritt 4 — Mit Familie / Beratungsstelle besprechen
Bei groesseren Vergleichen:
- Familie fragen
- Sozialverband VdK / SoVD anrufen
- Beratungsstelle aufsuchen
Schritt 5 — Vergleich abschliessen
Wenn Sie zustimmen:
- Vergleich wird ins Protokoll diktiert
- Sie unterschreiben
- Vergleich ist sofort wirksam
Schritt 6 — Widerrufsmoeglichkeit prüfen
Manchmal mit Widerrufsfrist. Wenn Sie sich dann anders entscheiden: rechtzeitig schriftlich widerrufen.
Schritt 7 — Kostenfolge
Im Vergleich wird die Kostenregel geregelt:
- "Die Beklagte traegt die ausserhalb des Verfahrens entstandenen Kosten" → gut für Sie
- "Jeder traegt eigene Kosten" → neutral
- "Kläger traegt Kosten" → eher schlecht; prüfen
Worauf Sie besonders achten müssen
- Nicht ueberhastet zustimmen: Sie haben Recht auf Bedenkzeit.
- Konkrete Zahlen: Vergleich muss konkret formuliert sein.
- Datum-Beginn der Leistung: ist nur ab Datum X oder rueckwirkend?
- Kostenregelung: § 193 SGG-Antrag im Vergleich.
Typische Fehler
- Spontan zugestimmt → bedenken
- Kostenregelung uebersehen → konkret regeln
- Datum-Beginn nicht klar → ausdruecklich
- Teilvergleich akzeptiert ohne Rest-Klage zu verstehen → klären
Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. § 101 SGG aktuell.
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