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Arbeitslosengeld i sgb iii

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/selbstvertreter-sozialgericht/skills/arbeitslosengeld-i-sgb-iii

Wenn es um Arbeitslosengeld I — Streit mit der Arbeitsagentur in selbstvertreter-sozialgericht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Arbeitslosengeld I — Streit mit der Arbeitsagentur

Fachlicher Anker

  • Normen: § 7, § 7a, §§ 20.
  • Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
  • Quellenhygiene: references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.

Worum geht es?

ALG I ist Versicherungsleistung. Sie haben gearbeitet, jetzt sind Sie arbeitslos. Streit gibt es vor allem um Sperrzeiten, Höhe und Anwartschaft.

In einfacher Sprache

Arbeitslosengeld I bekommen Sie, wenn Sie eine Zeit lang gearbeitet haben und jetzt arbeitslos sind. Streit gibt es oft, wenn die Agentur Ihnen eine Sperrzeit auferlegt.

Wann brauchen Sie diese Skill?

  • Sperrzeit wurde verhaengt.
  • Anwartschaftszeit angeblich nicht erfuellt.
  • Höhe falsch berechnet.

Fachbegriffe (kurz erklaert)

  • ALG I: Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit (12 bis 24 Monate je nach Lebensalter).
  • Sperrzeit: Kuerzung wegen versicherungswidrigem Verhalten (z.B. selbst gekuendigt).
  • Anwartschaftszeit: 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten.
  • Bemessungsentgelt: Berechnungsgrundlage für Höhe.

Rechtsgrundlagen

  • § 137 SGB III — Anspruch.
  • § 142 SGB III — Anwartschaftszeit.
  • § 147 SGB III — Anspruchsdauer.
  • § 149 SGB III — Höhe.
  • § 159 SGB III — Sperrzeit.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1 — Anspruch prüfen

  • Arbeitslos
  • Arbeitslosenmeldung
  • Verfuegbarkeit
  • Anwartschaftszeit (12 Monate Vers.-pflicht-Taetigkeit in 30 Monaten)

Schritt 2 — Sperrzeit-Konstellationen

  • Aufloesung des Arbeitsverhaeltnisses ohne wichtigen Grund (§ 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III): 12 Wochen Sperrzeit.
  • Sperrzeit bei Arbeitsablehnung (Nr. 2): 3 bis 12 Wochen.
  • Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemuehungen (Nr. 3): 2 Wochen.
  • Sperrzeit bei Meldeversaeumnis (Nr. 5): 1 Woche.

Schritt 3 — Wichtiger Grund prüfen

Bei Eigenkuendigung "wichtiger Grund":

  • Mobbing
  • Gesundheitsgruende mit Attest
  • Schwerwiegende Vertragsverletzungen des Arbeitgebers
  • Familiaere Gruende (Pflege von Angehoerigen)
  • Wegfall der Zumutbarkeit des Arbeitswegs (z.B. bei Umzug zu pflegebeduerftigem Angehoerigen) — BSG-Linie prüfen
  • Aufhebungsvertrag für Abfindung — meist KEIN wichtiger Grund, ausser drohende betriebliche Kuendigung

Schritt 4 — Widerspruch

Agentur für Arbeit [Ort] [Ort, Datum]

Az: [...]

Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den o.g. Bescheid mit Sperrzeit von 12 Wochen lege ich Widerspruch ein.

Begruendung:

1. Wichtiger Grund für Eigenkuendigung lag vor:
 - Mobbing durch Vorgesetzten (siehe Aufzeichnungen Anlage 1)
 - Aerztliches Attest zur psychischen Belastung (Anlage 2)
 - Beschwerde beim Betriebsrat (Anlage 3)

2. Hilfsweise: Sperrzeit ist unverhaeltnismaessig hoch.

Mit freundlichen Gruessen

Schritt 5 — Klage am SG

Bei abweisendem Widerspruchsbescheid.

Schritt 6 — Bei Streit um Höhe

  • Bemessungszeitraum prüfen (1 Jahr vor Arbeitslosigkeit)
  • Beitragsklasse / Steuerklasse
  • Kinder (Beruecksichtigung im Leistungssatz)

Worauf Sie besonders achten müssen

  • Sperrzeit ist Existenz-Bedrohung: 12 Wochen ohne ALG I.
  • Aufhebungsvertrag loest fast immer Sperrzeit aus.
  • Wichtiger Grund muss belegt werden.

Typische Fehler

  • Selbst gekuendigt ohne Beratung → Beratung bei Anwalt VOR Kuendigung
  • Wichtiger Grund nur behauptet, nicht belegt → Beweise sammeln
  • Meldetermin verpasst → 1 Woche Sperrzeit

Quellen und Aktualitaet

Stand: 05/2026. SGB III aktuell. BSG-Linie zu wichtigem Grund Eigenkuendigung prüfen in juris.

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