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Wenn es um Wer beweist was? Die Beweislast im Zivilprozess in selbstvertreter-amtsgericht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.From its SKILL.md

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Wer beweist was? Die Beweislast im Zivilprozess

Worum geht es?

Im Zivilprozess gilt eine klare Grundregel: Wer eine Norm zu seinen Gunsten geltend macht, muss ihre Voraussetzungen beweisen. Wer das nicht kann, verliert. Diese Regel klingt einfach, ist aber in der Praxis oft unklar. Diese Skill ordnet die Beweislast und zeigt Ausnahmen.

Wann brauchen Sie diese Skill?

  • Sie sind unsicher, ob Sie oder die Gegenseite eine Tatsache beweisen muss.
  • Sie haben einen Anspruch, aber schwache Beweise.
  • Sie sind verklagt und ueberlegen, was die Gegenseite beweisen muss.

Fachbegriffe (kurz erklaert)

  • Beweislast: Pflicht, eine Tatsache durch Beweismittel nachzuweisen.
  • Anspruchsbegruendend: Tatsachen, die den Anspruch entstehen lassen.
  • Anspruchshindernd: Tatsachen, die das Entstehen verhindert haben.
  • Anspruchsvernichtend: Tatsachen, die den Anspruch zerstoeren (Erfuellung, Erlass).
  • Anspruchshemmend: Tatsachen, die den Anspruch nur voruebergehend stoppen (Verjährung).

Rechtsgrundlagen

  • § 286 ZPO — Freie Beweiswuerdigung; Gericht entscheidet, ob es ueberzeugt ist.
  • § 138 ZPO — Wahrheitspflicht; sekundaere Darlegungslast.
  • § 280 I 2 BGB, § 7 II StVG, § 836 BGB — Beispiele Beweislast-Umkehr.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1 — Grundregel

Wer anspruchsbegruendend Tatsachen behauptet, beweist sie.

Beispiel:

  • Kläger: Anspruch auf Kaufpreis → muss Kaufvertrag, Lieferung, Faelligkeit, Nicht-Zahlung beweisen.
  • Beklagter: Anspruch besteht nicht wegen Erfuellung (= anspruchsvernichtend) → Beklagter beweist Erfuellung (Zahlungs-Beleg).

Schritt 2 — Praesumtive Beweislast je Anspruchsgrund

§ 433 II BGB (Kaufpreis):

  • Kläger beweist: Vertrag, Faelligkeit.
  • Beklagter beweist: Erfuellung, Mangel, Aufrechnung, Verjährung.

§ 823 I BGB (Delikt):

  • Kläger beweist: Verletzung, Handlung, Kausalitaet, Rechtswidrigkeit, Verschulden, Schaden.

§ 812 BGB (Bereicherung):

  • Kläger beweist: Bereicherung, ohne Rechtsgrund.

Schritt 3 — Beweislast-Umkehr durch Sondernorm

Manche Normen kehren die Beweislast um.

§ 280 I 2 BGB: "Schuldner haftet, es sei denn, er hat nicht zu vertreten." → Beklagter beweist Nicht-Vertretenmuessen.

§ 7 II StVG: Halter haftet, es sei denn, hoehere Gewalt. → Halter beweist hoehere Gewalt.

Diese Umkehr ist guenstig für den Geschaedigten.

Schritt 4 — Anscheinsbeweis

Bei typischen Geschehensablaeufen kann das Gericht von Erfahrungssatzen ausgehen.

Beispiel: Auffahrunfall → Anscheinsbeweis für Verschulden des Auffahrenden.

Sie als Kläger profitieren — der Beklagte muss den Anschein erschuettern.

Schritt 5 — Sekundaere Darlegungslast

In Faellen, wo eine Partei keinen Zugang zu Tatsachen hat, kann das Gericht von der gegnerischen Partei substantiierten Vortrag verlangen, obwohl sie nicht beweislastpflichtig ist.

Beispiel: Kläger behauptet, eine Mahnung geliefert. Beklagter sagt: "habe nichts erhalten". Beklagter muss substantiiert vortragen, was bei ihm im Briefkasten lag — sonst gilt Klägers Behauptung.

Skill substantiiertes-bestreiten-138-iv-zpo.

Schritt 6 — Indizien-Beweis

Wenn Sie direkten Beweis nicht haben, sammeln Sie Hilfstatsachen:

  • Zeitlicher Zusammenhang.
  • Verhaltensweisen.
  • Email-Wechsel mit indirekten Hinweisen.
  • Schweigen der Gegenseite zu einem konkreten Punkt.

Indizien zusammen können Beweis-Wert haben.

Schritt 7 — Beweis-Mass

§ 286 ZPO: Das Gericht muss ueberzeugt sein. Faustregel: "An der Tatsache zweifelt der Richter nicht mehr ernsthaft."

Sicherheit bei 100 % nicht erforderlich; "vernuenftiger Zweifel" reicht.

Schritt 8 — Bei unklarer Beweislage

Wenn das Gericht nicht ueberzeugt ist, verliert die beweispflichtige Partei (= non liquet zulasten der beweispflichtigen Partei).

Worauf Sie besonders achten müssen

  • Wer behauptet, beweist — fast immer.
  • Beweislast-Umkehr in bestimmten Normen prüfen.
  • Anscheinsbeweis kann helfen.
  • Indizien-Sammlung lohnt sich bei schwacher direkter Beweis-Lage.

Typische Fehler

  • "Der Beklagte muss beweisen, dass ich nicht zahlte." → Falsch, der Kläger beweist Nicht-Zahlung.
  • "Bei Schadensersatz muss der Beklagte alles beweisen." → Nur bei Beweislast-Umkehr (z. B. § 280 BGB).
  • "Indizien zaehlen nicht." → Doch, kumulativ können sie Ueberzeugung tragen.

Quellen und Aktualitaet

Stand: 05/2026. Beweislast-Grundsaetze sind Rechtsprechung, weitgehend stabil. Sondernormen verifizieren.

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