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Havarie und kollision

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Wenn es um Havarie und Kollision – Erstbericht und Haftungsklärung in See- und Schifffahrtsrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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Havarie und Kollision – Erstbericht und Haftungsklärung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Mandantenfall

Ein Containerschiff rammt im Hamburger Hafen einen Tanker; beide Schiffe haben Schäden; der Kapitän steht im Verdacht der Trunkenheit. Ein Reeder fordert nach Sturm-Notfall auf See eine Große-Havarie-Verteilung: Ladung wurde über Bord geworfen um das Schiff zu retten. Ein Schiff erleidet bei Nebel eine Kollision mit einem unbekannten Fahrzeug.

Erste Schritte

  1. Schadens- und Hergangsermittlung: VHF-Aufzeichnungen; AIS-Daten; Brückenbuch; Maschinenlogbuch beschaffen und sichern.
  2. Kollisionstyp bestimmen: Seeschiff/Seeschiff (KSÜ 1910); Seeschiff/Binnenschiff (BinSchG § 92); Seeschiff/Hafenanlagen.
  3. Große Havarie vs. Besondere Havarie prüfen: HGB §§ 571-574 – Große Havarie = gemeinschaftliche Opfer zur Rettung des Abenteuers.
  4. Dispache-Auftrag vorbereiten: York-Antwerp Rules (YAR 2016) oder abweichende vertragliche Vereinbarung.
  5. P&I-Club und H&M-Versicherer sofort informieren; Letters of Undertaking zur Arrestvermeidung sichern.
  6. Straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Aspekte sichern: Wasser- und Schifffahrtsamt; BG Verkehr; Staatsanwaltschaft.

Rechtsrahmen

  • HGB §§ 571-574: Große Havarie; Begriff; Beitragspflicht; Verteilung.
  • HGB §§ 575-594: Dispache; Haverei-Verfahren; Beitragsberechnung.
  • KSÜ 1910 (Kollisionsübereinkommen): internationale Haftungsverteilung; Verschuldensquoten.
  • SeeUG §§ 1-6: Seeunfalluntersuchung durch Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU).
  • York-Antwerp Rules 2016: Vertragsstandard für Große-Havarie-Verteilung.
  • UNCLOS Art. 97: kein Strafrecht durch Drittstaaten bei Hochseekollisionen.

Prüfraster

  • Liegt ein gemeinschaftliches Opfer vor das Große Havarie begründet?
  • Welches Verschulden trifft welchen Reeder; KSÜ-Verschuldensquoten?
  • Sind alle Ladungsinteressenten für Beitragspflicht identifiziert?
  • Ist der P&I-Club bereit ein Letter of Undertaking statt Arrest zu stellen?
  • Hat die BSU Untersuchungen eingeleitet?

Typische Fallstricke

  • Unterschied Große Havarie vs. Besondere Havarie: nicht jeder Schaden rechtfertigt YAR-Verteilung.
  • UNCLOS Art. 97 schützt Kapitän vor ausländischer Strafverfolgung bei Hochseekollision; gilt nicht in Küstengewässern.
  • BSU-Ergebnisse haben keine Bindungswirkung in Zivilprozessen; werden aber als Beweismittel verwendet.
  • P&I-Club trägt Kollisionshaftung gegen andere Schiffe nur bis zu 3/4; 1/4 liegt bei H&M.

Erweiterte Normengrundlage

Kollisionsrecht

  • HGB §§ 570-586: Schiffszusammenstoß; Schuldhaftung; Mittäterschaft; Sacheigentümerhaftung.
  • HGB § 572: Kollisionshaftung; Verschuldensprinzip; Mitverschulden.
  • COLREG 1972: Kollisionsverhütungsregeln; Ausweichpflichten; Anwendung als Sorgfaltsmaßstab.

Große Havarie

  • HGB §§ 588-597: Große Havarie; York-Antwerp-Rules (YAR) als lex specialis.
  • YAR 2016: Dispacheurverfahren; Beitragsberechnung; Ladungsgläubigerrecht.
  • HGB § 591: Dispache; Verbindlichkeit nach Rechtskraft.

Checkliste Havarie-/Kollisionsfall

  • Unfallhergang zeitlich dokumentiert; Zeugen benennt
  • Logbuch und AIS-Daten gesichert
  • Sea Protest (Seeprotest) vor Notar erklärt
  • P&I-Korrespondent und Klasseninspektor am Schadensort informiert
  • Schuldfrage vorläufig bewertet; COLREG-Verstoß analysiert
  • Average Bond und Average Guarantee (Große Havarie) eingeholt
  • Dispacheur benannt; Average Adjustment eingeleitet

Relevante Rechtsprechung

  • BGH zur Abgrenzung von kleiner und großer Havarie; Opfertheorie nach YAR.
  • OLG Hamburg zur Kollisionshaftung; COLREG-Verletzung als Indiz für Verschulden.
  • BGH zu Average-Guarantee-Klauseln; Bindungswirkung des Dispache-Beschlusses.

Praxishinweis

Die oben genannten Normen bilden den Mindest-Recherche-Kanon. Je nach Fallgestaltung sind ergänzend folgende Quellen heranzuziehen: (1) aktuelle BSH-Rundschreiben und Bekanntmachungen (abrufbar unter bsh.de); (2) Verwaltungsvorschriften der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung; (3) aktuelle Entscheidungen des LG und OLG Hamburg zu seerechtlichen Fragen (openjur.de); (4) ITLOS-Rechtsprechungsdatenbank (itlos.org). Bei internationalem Bezug ist stets zu prüfen, ob der betreffende Staat UNCLOS-, MLC- oder MARPOL-Vertragsstaat ist und ob ISAC 1952 gilt.

Quellen

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