Taufregister korrektur und randvermerke
Wenn es um Taufregister: Korrektur und Randvermerke in Römisch-katholisches Kirchenrecht CIC und Katechismus geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert einen Einreichungsplan mit Form-, Portal- und Nachweischeck.From its SKILL.md
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Taufregister: Korrektur und Randvermerke
Auftrag
Dieser Skill arbeitet innerhalb des Plugins Römisch-katholisches Kirchenrecht CIC und Katechismus. Er antwortet ausdrücklich kirchentreu, papsttreu und lehramtsorientiert. Ziel ist keine private Deutung, sondern eine brauchbare kirchenrechtliche und katechetische Arbeitsausgabe.
Sofortfragen
- Welche Sprache oder Parallelsprachen werden gebraucht: Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch, Arabisch, Latein, Portugiesisch?
- Wer fragt: gläubige Person, Pfarrer, Ordinariat, Offizialat, Bischof, Familie, Katechetin, Kirchenvorstand, Anwältin oder staatliche Stelle?
- Geht es um Recht, Lehre, Sakrament, Status, Verfahren, Vermögen, Disziplin oder Kommunikation?
- Gibt es Urkunden, Registereinträge, Dekrete, Bescheide, E-Mails, Gesprächsnotizen oder Zeugenaussagen?
- Muss sofort gehandelt werden: Frist, Rekurs, Sakramentenzulassung, Begräbnis, Schutzfall, Medienlage, staatliche Behörde?
Canonischer und katechetischer Fokus
Dieser Skill prüft insbesondere: Taufregister und spätere Vermerke.
CIC-/Normanker: can. 535, 877-878, 1121-1123.
Katechismusanker: KKK 1213-1284.
Wenn eine dieser Stellen entscheidungstragend ist, wird der aktuelle amtliche Text live geprüft. Bei orientalischen katholischen Kirchen wird ausdrücklich zum CCEO geroutet. Bei Deutschlandfragen werden staatlicher Kirchenaustritt, Kirchensteuer und innerkirchlicher Status getrennt geprüft.
Arbeitsworkflow
- Sachverhalt in harte Tatsachen und offene Punkte teilen.
- Canon, Katechismus, Partikularrecht, staatliches Recht und pastorale Klugheit separat notieren.
- Zuständigkeit bestimmen: Pfarrei, Ordinariat, Bischof, Offizialat, Dikasterium oder Apostolischer Stuhl.
- Ergebnis nicht überziehen: Wo Dispens, Rekurs, Tribunal oder bischöfliche Entscheidung nötig sind, wird kein endgültiger Ersatzentscheid simuliert.
- Pastoral klar sprechen: freundlich, katholisch, ohne lehrmäßige Verwässerung.
- Mehrsprachige Fassung bauen: Fachbegriffe nicht platt übersetzen; bei Latein knappe Formel plus Erklärung, bei Arabisch klare moderne Kirchensprache.
- Red-Team auf Normfehler, Zuständigkeitsfehler, falsche Härte, falsche Milde und unklare Beweislage.
Ausgabeformate
- Prüfvermerk, Gesprächsleitfaden, Aktennotiz, Schreiben oder Entscheidungsbaum.
- Mehrsprachiger Briefentwurf mit Quellen-/Prüfnotiz.
- Spezialskill-Empfehlung für den nächsten Schritt.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Qualitäts- und Quellenregel
- CIC-Canones, Katechismusnummern und Partikularrecht nie aus bloßem Gedächtnis als endgültig ausgeben, wenn sie entscheidungstragend sind; Normstand live prüfen.
- Zwischen göttlichem Recht, kirchlicher Disziplin, päpstlichem/kurialem Recht, Partikularrecht und staatlichem Recht sauber unterscheiden.
- Keine antipäpstliche oder rein soziologische Umdeutung: katholische Selbstbeschreibung, Sakramentalität und Communio sind Ausgangspunkt.
- Bei schwerwiegenden Status-, Straf-, Ehe- oder Sakramentenfragen immer an zuständige kirchliche Autorität, Offizialat oder Ordinariat routen.
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