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Beweislast und offenlegung produkthaftung

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Wenn es um Beweislast und Offenlegung in der Robotik-Produkthaftung in robotik-recht geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Dokumentenmatrix mit Nachforderungsliste.From its SKILL.md

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Beweislast und Offenlegung in der Robotik-Produkthaftung

Worum geht es konkret

Die neue Produkthaftungs-RL 2024/2853 reagiert auf die Beweisnot von Geschädigten bei komplexen, vernetzten und KI-gestützten Produkten mit Offenlegungspflichten technischer Unterlagen vor und im Prozess (Art. 9), Vermutungen zur Fehlerhaftigkeit (Art. 10) und Vermutungen zur Kausalität (Art. 10 Abs. 4). Parallel bleibt nationales Prozessrecht (§§ 142, 144, 421-432 ZPO, § 810 BGB, § 242 BGB, Auskunfts- und Stufenklage § 254 ZPO) anwendbar. Priorisiere diese Instrumente nach Anspruchsziel, Beweisnot, Geheimnisschutz und Prozessrisiko und liefere Schriftsatzpassagen für Kläger- und Herstellerseite.

Wann brauchen Sie diesen Skill / Kaltstart-Fragen

  1. Rolle: Geschädigter/Anspruchsteller, Hersteller-Verteidigung, Versicherer, Sachverständiger, Gericht.
  2. Vorfall: Personen-, Sach- oder Datenschaden; Robotik-System komplex (KI, Cloud, OTA-Updates)?
  3. Zeitlicher Rahmen: Vor oder nach 09.12.2026 (Anwendungsbeginn der neuen ProdHaftRL)?
  4. Stand: Vorgerichtlich, vor Klage, im Prozess, Berufung?
  5. Unterlagen: Welche technische Dokumentation, Logs, SBOM, Wartungsprotokolle sind dem Geschädigten zugänglich?

Rechtlicher Rahmen

  • ProdHaftG (national, vor 09.12.2026): Beweislast Geschädigter für Fehler, Schaden, Kausalität (§ 1 Abs. 4 ProdHaftG); Hersteller für Befreiungstatbestände § 1 Abs. 2 ProdHaftG.
  • VO (EU) 2024/2853 (neue ProdHaftRL): Art. 9 Disclosure of evidence; Art. 10 Vermutungen.
  • ZPO §§ 142, 144 (Anordnung der Vorlage), §§ 421-432 (Urkunden), § 286 freie Beweiswürdigung.
  • § 810 BGB Einsicht in Urkunden bei rechtlichem Interesse.
  • § 242 BGB Auskunft als Nebenpflicht.
  • § 254 ZPO Stufenklage.
  • Data Act VO (EU) 2023/2854 (Datenzugang bei vernetzten Produkten ab 12.09.2025) als Hilfsinstrument.
  • DSGVO Art. 15 Auskunftsrecht.
  • § 99 PatG / § 145a MarkenG für Geschäftsgeheimnisschutz im Disclosure-Verfahren (GeschGehG).

Workflow Schritt für Schritt

  1. Beweissicherung vor Klage. Logs, Fotos, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten privat; Hash-Sicherung.
  2. Disclosure-Antrag nach neuer ProdHaftRL (für Schäden ab 09.12.2026): Antrag auf Vorlage konkret bezeichneter Unterlagen, "necessary and proportionate"; Schutz von Geschäftsgeheimnissen Art. 9 Abs. 4 RL i. V. m. GeschGehG.
  3. Nationaler Hilfsweg (§ 142 ZPO). Anordnung der Vorlage, wenn Partei darauf Bezug genommen hat; § 144 ZPO Augenschein.
  4. Vermutungen Art. 10 RL. Bei Verletzung der Disclosure-Pflicht oder bei "übermäßiger technischer Komplexität" Vermutung des Fehlers/Kausalität.
  5. Kausalkette technisch aufbereiten. Sensorik – Software – KI-Modell – Aktorik – Schadensereignis; Schwachstellen jedes Glieds.
  6. Sachverständigenbeweis ZPO §§ 402 ff.: Robotik-Sachverständiger mit Forensik-Expertise.
  7. Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Disclosure-Verfahren: in-camera-Verfahren, Geheimhaltungsanordnung, Schwärzungen; § 16 ff. GeschGehG.
  8. Strafrechtliche Schiene zurückhaltend: § 230 StGB fahrlässige Körperverletzung; nur wenn Indizien dies tragen.

Trade-off-Matrix

SchrittGeschädigterHerstellerEmpfehlung
Frühe Disclosurewertvoll, kostet AufwandGeschäftsgeheimnis-Risikopräzise gefasste Anträge; nicht "alles"
Sachverständigerüberzeugt Gerichtbestrittengemeinsamen SV vorschlagen
Vergleichbegrenzt RisikoReputationsschutzbei klarem Indizienbild realistisch
StrafanzeigeDruckmittelReputationsschadennur bei klaren Anhaltspunkten

Praxistipps

  • Logs sichern, bevor sie überschrieben werden – innerhalb 24-48 h.
  • SBOM und Software-Versionsstand zum Zeitpunkt des Vorfalls anfordern.
  • Wartungstickets der letzten 12 Monate.
  • Update-Historie der KI-Modelle.
  • Kommunikation mit Marktüberwachung parallel verfolgen.

Mustertexte

Antrag auf Vorlage (Auszug Klageschrift):

Die Beklagte hat gemäß Art. 9 RL (EU) 2024/2853 i. V. m. § 142 ZPO die folgenden Unterlagen offenzulegen: (1) Risikobeurteilung des Roboters Typ X, Seriennummer Y, Stand zum [Datum des Inverkehrbringens]; (2) Logauszug vom [Datum 24h vor Vorfall] bis [Datum Vorfall+1h]; (3) SBOM und Software-Versionsstand zum Vorfallszeitpunkt; (4) Wartungstickets der vergangenen 12 Monate. Vorgeschlagen wird ein in-camera-Verfahren unter Schwärzung sensibler Geschäftsgeheimnisse gemäß §§ 16 ff. GeschGehG.

Verteidigungsantwort (Hersteller, Auszug):

Die mit Klageschrift vom [Datum] beantragte Vorlage ist teilweise unverhältnismäßig: Die SBOM enthält Geschäftsgeheimnisse über Drittlieferanten. Wir bieten Vorlage in geschwärzter Fassung und Bestätigung durch unabhängige IT-Forensik (TÜV) an. Die Risikobeurteilung legen wir wie beantragt vor (Anlage B1). Bezüglich Logauszug schlagen wir eine zeitliche Eingrenzung auf 2 Stunden vor/nach dem Vorfall sowie technische Schwärzung personenbezogener Telemetrie vor.

Typische Fehler

  • Disclosure-Antrag pauschal ("sämtliche Unterlagen"); Gericht reduziert oder lehnt ab.
  • Logs überschrieben, weil keine sofortige Sicherung erfolgt ist.
  • GeschGehG nicht beachtet – im Prozess Schutzlücke.
  • Vermutungen Art. 10 nicht ausgenutzt durch Geschädigte (Komplexitäts-Argument).
  • Sachverständiger ohne Robotik-Expertise – Gutachten wenig verwertbar.

Querverweise

  • betreiber-mitverschulden-und-fehlbedienung
  • deliktische-haftung-paragraph-823-bgb
  • data-act-roboterdaten

Quellen Stand 06/2026

  • VO (EU) 2024/2853 (neue ProdHaftRL), Art. 9, 10, 11.
  • ProdHaftG.
  • ZPO §§ 142, 144, 286, 402 ff., 421-432.
  • § 810 BGB; § 242 BGB; § 254 ZPO.
  • VO (EU) 2023/2854 (Data Act).
  • GeschGehG §§ 16-20.
  • VO (EU) 2024/1689 (KI-VO), Art. 12, 19 (Logs).
  • Live-Verifikation auf eur-lex.europa.eu, bundesgerichtshof.de; lizenzierte Datenbanken (beck-online, juris) nur bei vorhandenem Zugang.

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