Beschaeftigtendatenschutz cobot
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Wenn es um Beschäftigtendatenschutz bei Cobot-Einsatz in robotik-recht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Beschäftigtendatenschutz bei Cobot-Einsatz
Fachkern: Beschäftigtendatenschutz bei Cobot-Einsatz
- Normen-/Quellenanker: EU-Maschinenverordnung, Produkthaftungsrecht, ProdSG/GPSR, AI Act, MDR/MPDG bei Medizinrobotik, DSGVO, Cybersecurity/NIS2 und Arbeitsschutz.
- Entscheidende Weiche: Prüfe Rolle Hersteller/Integrator/Betreiber, bestimmungsgemäße Verwendung, CE-Konformität, Sicherheitsfunktion, Lern-/Updateverhalten, Schadenpfad und Rückrufpflicht.
Worum geht es konkret
Cobots erfassen regelmäßig Beschäftigtendaten: Pickrate je Schicht, Standortdaten innerhalb des Arbeitsplatzes, biometrische Marker (Hand-, Körpererkennung), ggf. Videoschnitt zur Sicherheit. Dazu kommt Cloud-Telemetrie für Predictive Maintenance. Das berührt DSGVO, § 26 BDSG (a. F.; nach EuGH C-34/21 "Hauptpersonalrat Hessen" eingeschränkt), den Beschäftigtendatenschutz-Entwurf (Bundesgesetzgebung in Vorbereitung), § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und Art. 22, 35 DSGVO. Liefere Prüfschema, Betriebsvereinbarungsklauseln und Datenschutzhinweise.
Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen
- Rolle: Arbeitgeber, Datenschutzbeauftragter, Betriebsrat, Beschäftigte/r, Aufsichtsbehörde.
- Cobot-Modell: Welche Sensoren? Welche Daten werden lokal/Cloud verarbeitet? Anbieter im EWR oder Drittland?
- Zweck: Sicherheit (PFL/SSM), Wartung, Leistungssteuerung, Schichtplanung, individuelle Mitarbeiterauswertung?
- Bestehende BV zu Mitarbeiterüberwachung?
- Anlass: Erstinbetriebnahme, Beschwerde Mitarbeiter, Anfrage Aufsichtsbehörde, Audit, Anti-Diskriminierungsfall.
Rechtlicher Rahmen
- DSGVO Art. 5, 6, 9, 13, 14, 22, 25, 32, 35.
- § 26 BDSG in seinem nach EuGH C-34/21 verbleibenden Anwendungsbereich; bundesgesetzliche Reform des Beschäftigtendatenschutzes seit 2024/2025 im Gesetzgebungsverfahren.
- BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6 (Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen zur Überwachung), Nr. 7 Arbeits- und Gesundheitsschutz, § 80 Mitwirkungsrechte, § 90 Unterrichtung.
- KI-VO Art. 26 Abs. 7 Information der Beschäftigten und Betriebsräte bei Einsatz von Hochrisiko-KI am Arbeitsplatz; Art. 5 Verbote (insb. Emotionserkennung am Arbeitsplatz, Art. 5 Abs. 1 lit. f ab 02.02.2025).
- MaschinenVO VO (EU) 2023/1230 und ArbSchG für Sicherheits-Sensorik.
Schritt für Schritt
- Datenkatalog. Welche Daten entstehen (Sensor, Kamera, Audio, Vibration, Bedien-Logs)? Welche sind personenbezogen oder personenbeziehbar? Welche sind besonderer Kategorien (Art. 9 DSGVO)?
- Zweckbindung. Pro Datenkategorie konkreten Zweck definieren; "Allzweck-Telemetrie" ist nicht zulässig.
- Rechtsgrundlage. Für jeden Zweck: § 26 BDSG / Art. 6 Abs. 1 lit. b/c/f DSGVO / Kollektivvereinbarung Art. 88 DSGVO + § 26 Abs. 4 BDSG.
- DSFA Art. 35 DSGVO bei systematischer Überwachung am Arbeitsplatz; Konsultation des DSB.
- Betriebsrat. Mitbestimmung § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG; Betriebsvereinbarung mit klaren Zweck-, Erforderlichkeits-, Löschungs-, Auswertungsregeln.
- Technische Datenminimierung. On-device-Aggregation; keine Roh-Videos in Cloud; Hashes statt Klartext.
- KI-VO-Pflichten. Information der Beschäftigten und des Betriebsrats vor Inbetriebnahme; Verbot Emotionserkennung am Arbeitsplatz.
- Auftragsverarbeitung Art. 28 DSGVO mit Cloud-Anbieter; bei Drittland: Standardvertragsklauseln, TIA.
- Auskunfts- und Löschpflichten Art. 15, 17 DSGVO; klare Prozesse.
Trade-off-Matrix
| Daten | Sicherheits-Zweck | HR-Zweck (Leistung) | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Bewegungsdaten Cobot-Arm | erforderlich, dauerhaft | nicht erforderlich | dauerhaft für Safety, aggregiert für HR (oder gar nicht) |
| Standort Mitarbeiter relativ zum Cobot | nur sicherheitskritisch | grds. unzulässig | Ereignisspeicher bei Annäherungsalarm, sonst gelöscht |
| Schicht-Performance | nicht erforderlich | mit BV möglich | nur aggregiert (Team-Ebene), Löschfrist 90 Tage |
| Bild/Video | nur sicherheitsrelevant | grds. unzulässig | Ereignisspeicher, on-device Blur |
Praxistipps
- Trennung Safety / HR durch Datenarchitektur: getrennte Pipelines, getrennte Zugriffsrechte.
- Kein Permanent-Video im Cobot-Bereich.
- Schichtleitung darf nicht Echtzeit-Leistungsdaten einzelner Mitarbeiter sehen.
- Mitarbeiter informieren (Art. 13 DSGVO) bei Inbetriebnahme und bei Änderungen.
- Anti-Diskriminierungs-Check: keine Auswertung nach geschützten Merkmalen.
Mustertexte
Klausel Betriebsvereinbarung (Auszug):
§ 4 Datenarten und Zwecke
- Die im Cobot Typ Y erhobenen Bewegungs- und Sensordaten dienen ausschließlich der Sicherheit (Power-and-Force-Limiting, Speed-and-Separation-Monitoring) sowie der Wartung. Eine personenbezogene Leistungsauswertung erfolgt nicht.
- Aggregierte Schicht-Performance-Daten werden nur auf Team-Ebene (mindestens 5 Personen) ausgewertet und nach spätestens 90 Tagen gelöscht.
- Verstöße gegen diese Zweckbindung führen zur sofortigen Aussetzung des Einsatzes nach § 23 Abs. 3 BetrVG.
Mitarbeiterinformation Art. 13 DSGVO (Auszug):
Verantwortlicher: [Firma]. Kontakt DSB: [E-Mail]. Im Cobot-Arbeitsplatz X werden zu Sicherheits- und Wartungszwecken Bewegungsdaten des Cobots sowie ereignisbezogen Annäherungsdaten Ihres Aufenthalts im Schutzraum erhoben. Rechtsgrundlage: § 26 BDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b/f DSGVO und Betriebsvereinbarung vom [Datum]. Speicherdauer: 7 Tage (Sicherheit); 90 Tage aggregiert (Wartung). Empfänger: [Cloud-Anbieter] als Auftragsverarbeiter im EWR. Ihre Rechte: Art. 15-22 DSGVO; Beschwerde bei [zuständige Aufsichtsbehörde].
Typische Fehler
- Permanent-Video für Sicherheit – unverhältnismäßig.
- Telemetrie an Hersteller ohne AVV.
- Emotionserkennung als Bedienkomfort – seit 02.02.2025 nach Art. 5 KI-VO verboten am Arbeitsplatz.
- BV nicht aktualisiert bei Software-Update mit neuen Funktionen.
- Schicht-Performance individualisiert – Mitbestimmung verletzt.
Quellen Stand 06/2026
- DSGVO; BDSG § 26.
- BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6, 7; § 80; § 90.
- VO (EU) 2024/1689 (KI-VO), Art. 5, Art. 26 Abs. 7.
- EuGH, Urteil vom 30. März 2023, Rs. C-34/21 - Hauptpersonalrat Hessen, ECLI:EU:C:2023:270.
- Live-Verifikation auf bfdi.bund.de, edpb.europa.eu, eur-lex.europa.eu; lizenzierte Datenbanken (beck-online, juris) nur bei vorhandenem Zugang.
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