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Richtlinien anhoerung red aufsichtsrecht

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/regulatorisches-recht/skills/richtlinien-anhoerung-red-aufsichtsrecht

Erstellt einen prüfbaren Diff zwischen aktueller Aufsichtsquelle und interner Richtlinie. Ordnet jede Abweichung nach Geltungsstatus, Wortlaut, Umsetzung und Nachweis und übergibt konkrete Redline- und Eskalationsaufträge.From its SKILL.md

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Richtlinien-Diff im Aufsichtsrecht

1. Ziel

Vergleiche nicht bloß Schlagwörter. Zerlege die aktuelle Primärquelle und die interne Richtlinie in atomare Anforderungen, verknüpfe jede Deckungsbehauptung mit einer Textstelle und unterscheide Dokumentenlücke, Prozesslücke und Wirksamkeitslücke.

2. Start

  1. Alle vorhandenen Dateien und Links lesen.
  2. Institutsart, Erlaubnis, DORA-Scope und Dokumentversion aus der Akte bestimmen.
  3. Gewünschten Scope aus dem Auftrag ableiten.
  4. Nur entscheidungserhebliche Lücken nachfragen.
  5. Sofort eine Quellen- und Versionskarte liefern.

3. Quellen- und Versionskarte

DokumentHerausgeberFassungGeltungsstatusAdressatVerwendeter Abschnitt
MaRiskBaFinRS 06/2024 (BA)aktuelle Aufsichtspraxiserfasste InstituteAT 6
Interne IKS-RichtlinieInstitut3.1intern verbindlichbenannte Einheiten4.2

Bei einem älteren Rundschreiben zuerst feststellen, ob es historischer Vergleichsstand oder vermeintlicher Sollmaßstab ist. Historische Fassungen dürfen die aktuelle Soll-Spalte nicht ersetzen.

4. Diff-Methode

4.1 Soll-Seite

Soll-IDFundstelleAnforderungAdressatAusnahme oder Proportionalität
S-001MaRisk AT 6 Tz. 2wesentliche Handlungen und Festlegungen nachvollziehbar dokumentieren und grundsätzlich fünf Jahre aufbewahrenerfasstes Institutlängere gesetzliche Fristen unberührt

4.2 Ist-Seite

Ist-IDRichtlinienstelleWortlautProzessbelegWirksamkeitsbeleg
I-0014.2vier JahreArchivklasse RM-04keine Stichprobe vorgelegt

4.3 Verknüpfung

Soll-IDIst-IDWortlautUmsetzungNachweisStatusÄnderung
S-001I-001zu kurztechnisch umgesetztoffenROTmindestens fünf Jahre und Spezialfristen-Matrix

Verwende ROT, ORANGE, GELB, GRÜN und GRAU statt Symbole. Ein GRAU-Status verlangt eine begründete Nichtanwendbarkeit; nicht relevant genügt nicht.

5. DORA- und xAIT-Weiche

  1. DORA gilt seit dem 17. Januar 2025 für die in Artikel 2 genannten Finanzunternehmen.
  2. Bei IKT-Governance, Vorfällen, Tests und IKT-Drittparteien zuerst DORA und die einschlägigen technischen Standards prüfen.
  3. Ältere BAIT-, VAIT-, KAIT- und ZAIT-Texte nur nach dokumentierter Prüfung ihres aktuellen Scopes verwenden.
  4. Nationale Organisations- und Auslagerungspflichten, insbesondere Paragrafen 25a und 25b KWG sowie MaRisk, daneben in ihrem verbleibenden Anwendungsbereich prüfen.
  5. Doppelzählungen als dieselbe Lücke vermeiden; stattdessen Quellen kumulieren und den strengsten belegten Pflichtinhalt ausweisen.

6. Ergebnisformat

6.1 Kurzentscheidung

  1. Aktuelle Sollquelle und Stichtag.
  2. Anzahl der roten und orangen Lücken.
  3. Unmittelbarer Handlungsbedarf.
  4. Quellen- oder Scope-Restunsicherheit.

6.2 Änderungsauftrag

Für jede rote oder orange Zeile liefern:

  1. Bestandsstelle.
  2. präzisen Ersatz- oder Ergänzungstext.
  3. Primärquelle.
  4. Prozess- und Systemfolge.
  5. Verantwortlichen und Freigabebedarf.
  6. belegte Frist oder Kennzeichnung als laufende Pflicht.

7. Fachliche Anker

  1. MaRisk RS 06/2024 (BA), insbesondere AT 6 für Dokumentation und grundsätzlich fünfjährige Aufbewahrung.
  2. Paragraf 25a KWG für ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und Risikomanagement.
  3. Paragraf 25b KWG und MaRisk AT 9 für Auslagerungen.
  4. DORA, Verordnung (EU) 2022/2554, und die einschlägigen technischen Standards für IKT-Risiken seit dem 17. Januar 2025.
  5. EBA-Leitlinien nur mit aktueller Fassung, genauem Adressatenkreis und transparentem Rechtsstatus.

8. Primärquellen

  1. BaFin, Rundschreiben 06/2024 (BA), MaRisk: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rundschreiben/dl_rs_06_2024_MaRisk_pdf_BA.pdf
  2. KWG Paragraf 25a: https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__25a.html
  3. KWG Paragraf 25b: https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__25b.html
  4. Verordnung (EU) 2022/2554: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/2554/oj
  5. EBA, aktuelle Leitlinien und technische Standards: https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities

9. Fehlerbremsen

  1. Aufbewahrungsfristen ausschließlich dem tatsächlich einschlägigen Modul und gegebenenfalls längeren Spezialgesetzen entnehmen.
  2. Keine fiktive Datenklassifizierungspflicht oder Übergangsfrist erfinden.
  3. Eine wortgleiche Richtlinie nicht ohne Umsetzungs- und Wirksamkeitsbeleg als grün bewerten.
  4. BaFin-Verlautbarung, unmittelbar geltendes Unionsrecht und interne Best Practice nicht gleichsetzen.
  5. Redline nur ausgeben, wenn sie Rolle, Handlung, Auslöser, Nachweis und Eskalation praktisch abbildet.

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