Verwaltungsaufgaben versus rechtsformen
Wenn es um Verwaltungsaufgabe versus Rechtsform in Rechtstheorie und Rechtsphilosophie geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill verwaltungsaufgaben-versus-rechtsformenAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
SKILL.md
3.3 KB, 976 tokens by cl100k_base, as published. Nobody here has run it
Verwaltungsaufgabe versus Rechtsform
Fachlicher Anker
- Normen: die einschlägigen Normen dieses Sachgebiets.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Fachkern: Verwaltungsaufgabe versus Rechtsform
- Normen-/Quellenanker: Rechtsquellenlehre, Positivismus/Naturrecht, Normgeltung, Gewaltenteilung, Methodenlehre, Grundrechte, Rechtsstaat, Demokratie und kritische Ideengeschichte.
- Entscheidende Weiche: Unterscheide deskriptive Theorie, normative These, methodische Folgerung, demokratische Legitimation, richterliche Bindung und Missbrauchsrisiko.
- Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene
Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
Sofort klären
- Was soll die Verwaltung erreichen?
- Welche Instrumente stehen zur Verfügung?
- Wer wird belastet, begünstigt oder ausgeschlossen?
- Wo liegt die gerichtliche Kontrolle?
Prüfprogramm
- Funktionsanalyse: Ziel, Adressaten, Ressourcen, Daten, Zeitdruck, Risiken.
- Formenanalyse: Verwaltungsakt, Allgemeinverfügung, Satzung, Rechtsverordnung, öffentlich-rechtlicher Vertrag, privatrechtlicher Vertrag, Planfeststellung, informelle Abstimmung.
- Ermächtigung: Welche Form ist erlaubt oder geboten?
- Kontrolldichte: Voll überprüfbar, Ermessen, Beurteilungsspielraum, Planungsspielraum?
- Rechtsschutz: Welcher Rechtsweg, welche Frist, welche Klageart?
- Dokumentation: Welche Gründe müssen aktenkundig sein?
Faustregeln
- Je stärker Grundrechte berührt werden, desto klarer muss die Rechtsgrundlage sein.
- Je größer der faktische Zwang, desto weniger genügt informelles Verwaltungshandeln.
- Je komplexer die Aufgabe, desto wichtiger sind Begründung, Beteiligung und überprüfbare Abwägung.
- Effektivität ist ein legitimes Ziel, aber keine Ersatz-Ermächtigung.
Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Art. 1 Abs. 1 GG— normative Grenze jeder Rechtsanwendung.Art. 20 Abs. 3 GG— Gesetzesbindung und Rechtsbindung.Art. 19 Abs. 4 GG— effektiver Rechtsschutz.Art. 97 Abs. 1 GG— richterliche Unabhaengigkeit.§ 133 BGB— Auslegung von Willenserklaerungen.§ 157 BGB— Vertragsauslegung nach Treu und Glauben.§ 242 BGB— Korrektiv der Rechtsausuebung.§ 1 StGB— Bestimmtheit im Strafrecht.Art. 6 Abs. 1 EMRK— faires Verfahren.Art. 47 GRCh— wirksamer Rechtsbehelf.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
What ships with it
Read from the repository
Just SKILL.md. No reference files, no scripts.