Technokratie industriegesellschaft
Wenn es um Technokratie, Industriegesellschaft und Grundrechte in Rechtstheorie und Rechtsphilosophie geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Gegenprüfung mit Fehler-, Beweis- und Fristencheck.From its SKILL.md
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Technokratie, Industriegesellschaft und Grundrechte
Fachlicher Anker
- Normen: die einschlägigen Normen dieses Sachgebiets.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Fachkern: Technokratie, Industriegesellschaft und Grundrechte
- Normen-/Quellenanker: Rechtsquellenlehre, Positivismus/Naturrecht, Normgeltung, Gewaltenteilung, Methodenlehre, Grundrechte, Rechtsstaat, Demokratie und kritische Ideengeschichte.
- Entscheidende Weiche: Unterscheide deskriptive Theorie, normative These, methodische Folgerung, demokratische Legitimation, richterliche Bindung und Missbrauchsrisiko.
- Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene
Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
Sofort klären
- Welcher technische Sachverhalt wird behauptet?
- Ist er belegt, plausibel, umstritten oder bloße Managementbehauptung?
- Welche Rechtsfolge soll daraus folgen?
- Welche Grundrechte, Haftungsrisiken oder demokratischen Kontrollfragen entstehen?
Prüfprogramm
- Technikbefund: Fakten, Unsicherheiten, Standards, Gutachten, Daten.
- Regulierungsziel: Sicherheit, Versorgung, Innovation, Wettbewerb, Datenschutz, Nachhaltigkeit, Resilienz.
- Normbindung: Welche Norm erlaubt die Maßnahme?
- Sachzwang-Test: Ist die behauptete Alternativlosigkeit echt oder nur bequem?
- Grundrechts-Check: Freiheit, Eigentum, Beruf, Gleichheit, Datenschutz, körperliche Unversehrtheit, Rechtsschutz.
- Kontroll-Design: Transparenz, Audit, unabhängige Expertise, Dokumentation, Befristung, Nachsteuerung.
Anti-Technokratie-Regeln
- Expertinnen und Experten erklären Tatsachen und Risiken, ersetzen aber nicht demokratische Entscheidung.
- Technische Komplexität senkt nicht die Begründungslast.
- Standards sind wichtig, aber ihre Rechtswirkung muss gesondert geprüft werden.
Safety,Security,ResilienzundEffizienzsind Ziele, keine automatischen Eingriffsermächtigungen.
Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Art. 1 Abs. 1 GG— normative Grenze jeder Rechtsanwendung.Art. 20 Abs. 3 GG— Gesetzesbindung und Rechtsbindung.Art. 19 Abs. 4 GG— effektiver Rechtsschutz.Art. 97 Abs. 1 GG— richterliche Unabhaengigkeit.§ 133 BGB— Auslegung von Willenserklaerungen.§ 157 BGB— Vertragsauslegung nach Treu und Glauben.§ 242 BGB— Korrektiv der Rechtsausuebung.§ 1 StGB— Bestimmtheit im Strafrecht.Art. 6 Abs. 1 EMRK— faires Verfahren.Art. 47 GRCh— wirksamer Rechtsbehelf.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
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