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Mandant aufnahme

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/rechtsberatungsstelle/skills/mandant-aufnahme

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um /mandant-aufnahme in Plugin für die studentische Rechtsberatungsstelle geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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/mandant-aufnahme

  1. Lade CLAUDE.md → Fachbereiche, Intake-Vorlagen, Aufsichtsmodell, Konfliktprüfungsregeln.
  2. Nutze den Ablauf unten.
  3. Route zum fachbereichsspezifischen Template; achte auf fachübergreifende Probleme.
  4. Konfliktprüfung, RDG-Plausibilitätsprüfung, Triage.
  5. Ausgabe: formatierte Fallzusammenfassung mit KI-Label, Verifikationshinweisen, Aufsichtsrouting.

Mandantenintake

RDG-Besonderheiten beim Intake

  • § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG: Das Intake-Gespräch ist eine Rechtsdienstleistung – es darf nur unentgeltlich und unter Anleitungsstruktur stattfinden.
  • § 43a Abs. 4 BRAO / BORA § 3: Vor jedem Intake Interessenkonflikt prüfen. Hat die Beratungsstelle oder der Anleiter bereits die Gegenseite vertreten?
  • § 203 StGB: Alles, was im Intake erfährt wird, ist Mandantengeheimnis – ab dem ersten Wort des Gesprächs.
  • DSGVO Art. 13: Der Mandant ist zu Beginn über die Verarbeitung seiner Daten zu informieren (Name, Zweck, Speicherdauer, Rechte).

Interessenkonflikt-Check (zwingend vor jedem Intake)

Bevor das Gespräch beginnt:

  1. Name des Mandanten und aller beteiligten Parteien (Vermieter, Jobcenter-Sachbearbeiter o. Ä.) erfassen.
  2. Gegen bestehende Mandate und Mandantenregister abgleichen.
  3. Wenn Konflikt erkannt: Intake sofort stoppen; Mandant höflich über Hindernis informieren; keine Rechtsauskünfte mehr erteilen; an alternative Beratungsstelle verweisen.

Prüffrage: "Hat unsere Beratungsstelle oder unser Anleiter je die Gegenseite dieses Verfahrens beraten?" – wenn ja: Konflikt.

Datenschutz-Hinweis zu Beginn (Pflicht)

Vor Beginn des Gesprächs vorlesen oder übersetzen (ggf. mit Dolmetscher):

"Wir sind eine studentische Rechtsberatungsstelle. Ihre Daten werden nur für Ihre Beratung genutzt und nach Abschluss des Mandats mindestens 5 Jahre aufbewahrt (§ 50 BRAO). Sie können jederzeit Auskunft, Berichtigung oder Löschung verlangen (DSGVO Art. 15–17). Ihre Angaben sind vertraulich (§ 203 StGB)."

Fachbereichsspezifisches Intake

Asyl / Aufenthaltsrecht

  • Personalien: Vollständiger Name (mit Schreibweise lt. Reisepass/Ausweis), Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit.
  • Status: Aktueller aufenthaltsrechtlicher Status (Asylantragsteller, GFK-Schutz, subsidiärer Schutz, Duldung, humanitärer Aufenthaltstitel § 25 AufenthG)?
  • Verfahrensstand: BAMF-Bescheid erhalten? Datum der Zustellung? → Fristencheck sofort! Bei § 36-Bescheid: Klage binnen 1 Woche (§ 74 Abs. 1 i. V. m. § 36 AsylG)!
  • Einreise: Datum und Einreiseweg (relevant für Dublin III, Jahresfrist § 74 AsylG).
  • Vorverfahren: Frühere Asylanträge, Abschiebungen, EURODAC-Treffer?
  • Vulnerabilität: Minderjährigkeit (§ 12 AsylG: Bestellung Vormund), Schwangerschaft, Trauma, Behinderung (→ § 76b SGB IX prüfen).
  • Familie: Familienangehörige, deren Status, Familiennachzug?
  • Strafrecht: Vorstrafen (§ 3 Abs. 2 AsylG Ausschluss, § 25 Abs. 3 AufenthG Sperrung)?
  • Sprache: Welche Sprachen spricht der Mandant? Dolmetscher notwendig?
  • Dringlichkeit: Abschiebung angekündigt? Ankündigungsschreiben der Ausländerbehörde?

SGB II / Bürgergeld

  • Bescheid: Art des Bescheids (Bewilligung, Änderung, Ablehnung, Sanktion) und Datum der Bekanntgabe → Widerspruchsfrist: 1 Monat ab Bekanntgabe (§ 84 SGG).
  • Leistungen: Aktuell bewilligte Bedarfe (Regelbedarf, Unterkunft § 22 SGB II, Mehrbedarfe §§ 20 ff. SGB II)?
  • Anlass: Sanktion (§ 31 SGB II – Pflichtverletzung, Höhe, Dauer)? Einkommensanrechnung (§§ 11–11b SGB II)? Unterkunftskosten unangemessen (§ 22 SGB II)?
  • Haushaltsgemeinschaft: Wer lebt im Haushalt?
  • Einkommen und Vermögen: Erwerbseinkommen, Kindergeld, Unterhalt; Vermögen (Schonvermögen § 12 SGB II beachten).
  • Vorherige Rechtsmittel: Frühere Widersprüche oder Klagen?
  • Dringlichkeit: Droht Obdachlosigkeit? Einstweiliger Rechtsschutz (§ 86b SGG) nötig?

Mietrecht

  • Mietverhältnis: Privat, sozial gefördert (WoBindG), Genossenschaft?

  • Anlassfall: Kündigung (fristlos § 543 BGB, ordentlich § 573 BGB), Mieterhöhung (§§ 558 ff. BGB), Mängel (§ 536 BGB Minderung), Kaution (§ 551 BGB), Modernisierung (§§ 559 ff. BGB)?

  • Dokumente: Mietvertrag, Kündigungsschreiben, Mieterhöhungsverlangen, Mietspiegel vorhanden?

  • Fristen: Datum des Kündigungsschreibens / Mieterhöhungsverlangens? Gerichtstermin?

  • Mietspiegel: Liegt ein qualifizierter Mietspiegel i. S. v. § 558d BGB vor? (Berlin: Berliner Mietspiegel 2023/2024)

  • Sozialklausel: § 574 BGB – Widerspruch des Mieters gegen Kündigung? Härtegründe?

  • Dringlichkeit: Räumungsklage anhängig? Vollstreckungsankündigung?

  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.

Verbraucherrecht

  • Vertragsart: Fernabsatz (§§ 312 ff. BGB), Energielieferung, Mobilfunk, Versicherung, Finanzierung?
  • Problem: Widerrufsrecht abgelaufen? AGB-Klausel unwirksam (§§ 305–310 BGB)? Schuldnerberatung (kein RDG – an anerkannte Schuldnerberatung verweisen)?
  • Fristen: Widerrufsfrist 14 Tage (§ 355 BGB); bei fehlender Belehrung: 12 Monate + 14 Tage.

Familienrecht / SGB IX

  • Thema: Unterhalt (§§ 1601 ff. BGB), Sorgerecht (§§ 1626 ff. BGB), Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB), Gewalt (Gewaltschutzgesetz §§ 1–2 GewSchG)?
  • Kinder: Minderjährige Kinder, Umgangsregelung, Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII – Meldepflichten prüfen)?
  • SGB IX: Eingliederungshilfe nach § 76b SGB IX (bes. für Geflüchtete mit Behinderung)?

Triage-Klassifikation

KlasseKriteriumEmpfehlung
DringendFrist in ≤ 14 Tagen; drohende Abschiebung; RäumungsklageSofortige Rücksprache mit Anleiter; ggf. einstweiliger Rechtsschutz
RegulärFrist > 14 Tage; Beratungsmandat ohne unmittelbaren HandlungsdruckNormaler Ablauf
WeitervermittlungAußerhalb RDG-Erlaubnis; Interessenkonflikt; zu komplex für BeratungsstelleVerweis auf RAK-Vermittlung, Pro Bono Berlin/Bremen, VB-Zentrale
SchuldnerberatungÜberschuldung als HauptthemaAn anerkannte Schuldnerberatungsstelle (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) verweisen
## Fallprotokoll [Datum]

**Mandantenkennung:** [anonymisiert – z. B. M-2024-17]
**Fachbereich:** [Asylrecht | SGB II | Mietrecht | ...]
**Dringlichkeitsklasse:** [Dringend | Regulär | Weitervermittlung]
**Bearbeitende/r:** [Kürzel]

### Sachverhalt
[Knapper Fließtext, sachlich, keine Wertung]

### Rechtliche Fragestellungen (vorläufig)
1. ...
2. ...

### Konfliktprüfung
☑ Keine Interessenkonflikte festgestellt / ☐ Konflikt: [Beschreibung]

### Relevante Fristen
| Frist | Datum | Norm |
|---|---|---|
| ... | TT.MM.JJJJ | § ... |

### Empfohlene nächste Schritte (Entwurf)
1. ...

### Anleiterhinweis
[Punkte, die zwingend mit dem Anleiter besprochen werden müssen]

Risiken / typische Fehler

  • Fristvergessenheit: Datum der Zustellung sofort prüfen – nicht erst beim nächsten Termin. Bei § 36-Bescheid AsylG 1 Woche, bei § 74 AsylG sonst 2 Wochen oder 1 Monat – immer konkret berechnen.
  • Fehlende Konfliktprüfung: Ohne Check kann § 43a Abs. 4 BRAO verletzt sein. Dann keine weiteren Informationen mehr entgegennehmen.
  • Sprachbarriere nicht dokumentiert: Wenn der Mandant die Erläuterungen nicht verstanden hat, ist die Aufklärungspflicht nicht erfüllt.
  • Falsche Rechtsbereichszuordnung: Asylmandat schlägt fast immer auf SGB II durch (§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II: Leistungsausschluss für bestimmte Ausländer – prüfen!).
  • Entgeltlichkeit: Kein Entgelt entgegennehmen – auch kein "freiwilliges Geschenk". Verletzt § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG (Unentgeltlichkeitspflicht) und ist bußgeldbewehrt (§ 20 RDG).

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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