Anwaltsgeheimnis pruefung
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Wenn es um Vertraulichkeitsschutz-Erstprüfung (Vorlagepflicht und Verschwiegenheit) in Prozessrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Vertraulichkeitsschutz-Erstprüfung (Vorlagepflicht und Verschwiegenheit)
Arbeitsbereich
Anwaltsgeheimnis und Verschwiegenheitspflicht bei Weitergabe von Mandatsinformationen prüfen. Normen: Paragraf 43a BRAO, Paragraf 203 StGB, Paragraf 102 ZPO. Prüfraster: Offenbarungsbefugnis, Zeugnisverweigerungsrecht, strafrechtliche Grenzen. Output: Prüfergebnis Anwaltsgeheimnis mit Handlungsempfehlung. Abgrenzung: nicht Datenschutz-Compliance DSGVO. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Zweck
Ein Dokumentensatz im Prozess hat drei Arten von Einträgen: zweifelsfrei geschützt, zweifelsfrei nicht geschützt und die Fälle, die juristisches Urteilsvermögen erfordern. Dieser Skill sortiert die ersten beiden Kategorien, damit die Anwaltszeit vollständig für die dritte zur Verfügung steht.
Dies ist eine Erstprüfung. Der Anwalt prüft jeden markierten Eintrag. Keine Ausnahmen.
Hinweis: Ein direktes Pendant zum US-amerikanischen "privilege log" gibt es im deutschen Recht nicht. Dieser Skill deckt die deutschen Rechtsinstitute ab, die vergleichbare Schutzfunktionen erfüllen: Vorlagepflicht nach Paragraf 142 ZPO, Beschlagnahmeschutz nach Paragraf 97 StPO, Zeugnisverweigerungsrecht nach Paragraf 53 StPO und die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nach Paragraf 43a Abs. 2 BRAO, Paragraf 203 StGB.
Eingaben
- Dokumentenbestand (erforderlich): Dateipfad oder im Dialog übermittelte Dokumentenliste
- Mandatsbezeichnung (Slug): Zur Zuordnung in die Mandatsakte
- Verfahrensart: ZPO-Verfahren, StPO-Verfahren, VwGO, FGO, SGG — maßgeblich für die anwendbaren Normen
- Kontext: Wurde eine Urkundenvorlageanordnung nach Paragraf 142 ZPO erlassen? Liegt eine Durchsuchungs-/Beschlagnahmemaßnahme vor?
Rechtlicher Rahmen
Kernvorschriften
- Paragraf 142 ZPO — Anordnung der Urkundenvorlegung durch das Gericht; Voraussetzungen: erheblich und zumutbar; kein Zwang zur Vorlage, wenn Verweigerungsrecht besteht.
- Paragraf 144 ZPO — Anordnung der Inaugenscheinnahme; parallele Schranken wie Paragraf 142 ZPO.
- Paragraf 97 StPO — Beschlagnahmeverbote; insbesondere Abs. 1 Nr. 1: Schriftstücke des Rechtsanwalts, die Zeugnisverweigerungsberechtigten gehören; Abs. 2: Schutz von Dokumenten im Gewahrsam des Verteidigers oder Beistands.
- Paragraf 53 StPO — Zeugnisverweigerungsrecht der Rechtsanwälte, Ärzte, Notare und sonstiger Berufsgeheimnisträger; gilt auch im Verfahren auf Vorlage.
- Paragraf 53a StPO — Erstreckt das Zeugnisverweigerungsrecht auf berufsmäßig tätige Gehilfen.
- Paragraf 43a Abs. 2 BRAO — Absolute Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts; schützt alle Informationen, die der Anwalt in Ausübung des Berufs anvertraut bekommt.
- Paragraf 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB — Strafbare Verletzung von Privatgeheimnissen durch Rechtsanwälte; stärkt Paragraf 43a BRAO strafrechtlich ab.
- Paragraf 160a StPO — Schutz von Berufsgeheimnisträgern bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen; gilt über den Verweis für den gesamten Bereich der Beweiserhebung.
Besonderheit: Syndikusrechtsanwalt (Paragraf 46 BRAO)
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Ablauf
Schritt 0: Anwendbares Recht bestimmen
Vor der Dokumentenprüfung: Welches Verfahrensrecht gilt?
- ZPO-Verfahren: Paragraf 142 ZPO (Urkundenvorlage), Paragraf 144 ZPO (Inaugenscheinnahme); Weigerungsrecht nach Paragraf 142 Abs. 2 ZPO i.V.m. Paragrafen 383, 384 ZPO.
- StPO-Verfahren: Paragraf 97 StPO (Beschlagnahmeverbot); Paragraf 53 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht); Paragraf 160a StPO (Schutz bei Ermittlungsmaßnahmen).
- VwGO/FGO/SGG: Parallelvorschriften; Vorlagepflicht vergleichbar Paragrafen 86, 99 VwGO; Akteneinsichtsrechte.
Quellenattribuierung: Jeden Regelhinweis und jede Entscheidung in der Ausgabe mit Herkunftsnachweis versehen: [Primärquelle], [Kommentar – prüfen], [Trainingsdaten – prüfen]. Quellen mit Prüfvermerk tragen höheres Fehlerrisiko und sollten zuerst verifiziert werden.
Schritt 1: Formatkontrolle
Hat der Dokumentensatz die erforderlichen Angaben?
| Feld | Vorhanden? |
|---|---|
| Datum | |
| Verfasser/Urheber | |
| Empfänger (An, CC, BCC) | |
| Dokumentenart | |
| Behaupteter Schutztatbestand (Mandatsgeheimnis / Beschlagnahmeverbot / Zeugnisverweigerung) | |
| Beschreibung (ausreichend zur Beurteilung ohne Offenbarung des Geschützten) |
Fehlende Felder → vor der inhaltlichen Prüfung zur Ergänzung markieren.
Schritt 2: Eintrag für Eintrag
Für jeden Eintrag:
Eintrag [N] ([Aktenzeichen/Belegnummer]): [✅ Geschützt | ✅ Geschützt + ⚠️ Markiert | ❌ Nicht geschützt (Bewertung)]
[Bei ✅ (ohne Markierung): einzeilige Begründung mit Norm]
[Bei ✅ + ⚠️: Schutz behalten; konkrete Frage, die der Anwalt beantworten muss; Argumente pro und contra]
[Bei ❌: einzeilige Begründung — Schutz bleibt im Register, bis der Anwalt ihn entfernt]
Dreistufenregel: Der Skill entscheidet nie stillschweigend eine subjektive Schwellenwertfrage. Bei jeder unsicheren Entscheidung — Mandatsgeheimnis oder rein kaufmännischer Zweck, Beschlagnahmeschutz grenzwertig, gemischter Inhalt, Beteiligung Dritter — wird die Schutzklassifizierung beibehalten und eine ⚠️-Markierung gesetzt. Zu wenig als geschützt zu kennzeichnen öffnet die Tür zu Beweismittelverlust (einbahnige Tür); zu viel als geschützt zu kennzeichnen ist vom Anwalt korrigierbar (zweiseitige Tür). Den korrigierbaren Fehler bevorzugen.
Schritt 3: Mustererkennung
Über den gesamten Dokumentensatz:
- Gleiche Frage wiederholt? (Z. B. dieselbe Drittpartei in 50 Einträgen — eine Entscheidung löst 50 Markierungen)
- Überklassifizierungsmuster? (Wenn alles als geschützt gekennzeichnet wird, ohne Differenzierung — dem Anwalt zur Kenntnis bringen; aber die Entscheidung zur Einschränkung liegt beim Anwalt)
- Unzureichende Beschreibungen? (So vage, dass ein Gericht eine In-Camera-Prüfung anordnen könnte)
## Vertraulichkeitsschutz-Erstprüfung: [Mandat] — [Datum]
**Anwendbare Normen:** [Paragraf 142 ZPO / Paragraf 97 StPO / Paragraf 53 StPO / Paragraf 43a BRAO — Pinpoint-Zitate] `[UNSICHER — Aktualität prüfen]`
**Dokumente geprüft:** [N]
**Ergebnis:** [N] ✅ sicher geschützt / [N] ✅+⚠️ Schutz beibehalten & markiert / [N] ❌ Schutzentfernung empfohlen (Anwalt bestätigt)
### ✅ + ⚠️ Markiert — Schutz beibehalten, Anwalt entscheidet
| Eintrag | Belegnummer | Frage | Pro Schutz | Contra Schutz | Zu klärende Entscheidung |
|---|---|---|---|---|---|
| [N] | [Bereich] | [Was subjektiv ist] | [eine Zeile] | [eine Zeile] | [konkrete zu treffende Entscheidung] |
### ❌ Schutzentfernung empfohlen (Anwalt bestätigt vor Streichung)
| Eintrag | Belegnummer | Begründung |
|---|---|---|
*Vermerkt, nicht vollzogen. Der Skill entfernt keine Schutzklassifizierungen aus dem Register — das tut der Anwalt nach Prüfung.*
### ✅ Geschützt (kein Handlungsbedarf)
[Anzahl. Liste auf Anfrage abrufbar.]
### Musterbeobachtungen
[Wiederkehrende Fragen, Überklassifizierung, Beschreibungsprobleme]
### Markierungsdisziplin
- `[PRÜFEN: Sachaussage über Dokument/Verfasser/Datum]`
- `[UNSICHER: Grenzfall Schutztatbestand / Beschlagnahme / Reichweite]`
- `[BELEG FEHLT: Norm, lokale Variante oder Entscheidung als Stütze]`
---
**Anwalt muss alle ⚠️- und ❌-Einträge vor jeder Maßnahme prüfen.**
**Schutzwürdigkeit des Ausgabedokuments:** Diese Prüfung liest per definitionem schutzkandidaten-fähige Unterlagen. Das Ausgabedokument erbt diesen Status — es ist mit dem Mandatsmaterial zu verwahren, entsprechend zu kennzeichnen und nicht außerhalb des Vertrauenskreises zu verbreiten. Eine Weitergabe kann selbst den Schutz aushöhlen.
Beispiel
Sachverhalt: Anordnung nach Paragraf 142 ZPO; Gericht verlangt Vorlage aller E-Mails zwischen der Partei und ihrem Rechtsanwalt zu einer Schadensersatzforderung.
Erstprüfungsergebnis:
- ✅ 12 E-Mails: Mandatsgeheimnis (Paragraf 43a Abs. 2 BRAO); Anwalt bittet um Rechtsrat, Anwalt erteilt Rat; keine Drittpartei im Verteiler.
- ✅+⚠️ 3 E-Mails: Anwalt in CC bei rein kaufmännischer Verhandlung; dominanter Zweck unklar → Anwalt entscheidet.
- ❌ 2 E-Mails: Keine anwaltliche Beteiligung; CC an Anwalt ohne rechtliche Substanz; Bewertung: kein Schutz nach Paragraf 43a BRAO.
Risiken und typische Fehler
- Syndikusanwalt-Grenzfälle: Die Schutzwürdigkeit von Korrespondenz des Syndikusrechtsanwalts hängt von seiner konkreten Funktion im Einzelfall ab (Paragraf 46 Abs. 3 BRAO) — nie pauschal als "sicher geschützt" klassifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Wirkung der Weitergabe: Wird ein eigentlich geschütztes Dokument im Verfahren vorgelegt (auch versehentlich), kann der Schutz vollständig entfallen — Rückruf ist möglich, aber keineswegs sicher.
- Beschreibungstiefe: Zu vage Beschreibungen können dazu führen, dass das Gericht eine In-Camera-Vorlage zur eigenen Prüfung anordnet.
- Fehlende Quellenverifizierung: Alle Normen- und Entscheidungshinweise in der Ausgabe sind KI-generiert; vor einer Einreichung sind sie gegen Primärquellen (amtliche oder frei zugängliche Quellen; lizenzierte Datenbanken nur bei vorhandenem Zugang, Wolters Kluwer) zu verifizieren.
Quellenpflicht
- Gesetzestexte: Paragrafen 142, 144 ZPO; Paragrafen 53, 53a, 97, 160a StPO; Paragrafen 43a, 46 BRAO; Paragraf 203 StGB; Paragrafen 86, 99 VwGO
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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