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Launch pruefung

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/produktrecht/skills/launch-pruefung

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Produkt-Launch-Freigabeprüfung in Produkthaftung und Produktrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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Produkt-Launch-Freigabeprüfung

Eingaben

  • PRD / Produktbeschreibung — als Datei, Link oder direkte Eingabe
  • Technische Unterlagen — Konstruktionszeichnungen, Stücklisten, Prüfberichte (soweit vorhanden)
  • Marketingplan — falls vorhanden; bei substanziellem Marketinginhalt Weiterleitung an werbeaussagen-pruefung
  • Geplantes Markteinführungsdatum — für die Dringlichkeitskalibrierung
  • Zielmarkt(e) — EU-Binnenmarkt, nationale Sonderregelungen, Drittstaaten
  • Produktkategorie — Verbraucherprodukt, Maschinenprodukt, Medizinprodukt, Lebensmittel, Kosmetikum usw.

Rechtlicher Rahmen

Kernvorschriften

Produktsicherheit und Marktüberwachung

  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) für nationale Bereitstellungs-, Vollzugs- und Sanktionsfragen
  • VO (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), anwendbar ab 13.12.2024
  • Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), ggf. ab 09.12.2026 in der Fassung gemäß RL 2024/2853/EU
  • Maschinenverordnung (VO (EU) 2023/1230, MaschV) — für Maschinen und Sicherheitsbauteile
  • CE-Kennzeichnung: je nach Produktgruppe RL 2014/30/EU (EMV), RL 2014/35/EU (Niederspannung), RL 2014/53/EU (Funkanlagen RED), MDR VO (EU) 2017/745 (Medizinprodukte)
  • VO (EU) 305/2011 (Bauprodukte-VO) — wo anwendbar

Produkthaftung

  • §§ 1–15 ProdHaftG: Haftung des Herstellers für fehlerhafte Produkte, unabhängig vom Verschulden
  • §§ 823 Abs. 1, 826 BGB: deliktische Haftung (Parallelweg)

Verbraucher- und Wettbewerbsrecht

  • §§ 433 ff. BGB: Kaufvertrag, Gewährleistung, Beschaffenheitsgarantie (§ 443 BGB)
  • § 5 UWG: Irreführende Werbung (betrifft auch Produktbeschreibungen)

Marktüberwachung

  • Marktüberwachungs-VO (EU) 2019/1020
  • Zuständige Behörden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für den Geräte- und Produktsicherheitsbereich; Bundesnetzagentur für Funkanlagen und Elektromagnetische Verträglichkeit; Landesbehörden im Vollzug

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Ablauf

Schritt 1: Eingaben erfassen

Fehlende Dokumente beim Nutzer anfordern. Sofern ein Ticket-System (z. B. Jira, Linear) verbunden ist, Ticket und Kommentare abrufen — oft enthält die Kommentarhistorie Kontext, den das PRD nicht erfasst.

Schritt 2: Produkt und Markteinführung verstehen

Vor der Checkliste in klarer Sprache beantworten:

  • Was tut dieses Produkt? An wen richtet es sich (Verbraucher, gewerbliche Abnehmer, Mischnutzung)?
  • Was ist neu gegenüber bereits geprüften Versionen?
  • Neue Materialien, neue Nutzungsszenarien, neue Zielmärkte, neue Vertriebswege?
  • Handelt es sich um ein reglementiertes Produkt (Medizinprodukt, Lebensmittel, Kosmetikum, Spielzeug, Maschine)?

KI-Komponente — vor dem Rahmenwerk-Durchlauf prüfen. Enthält das Produkt eine KI-Funktionalität — Drittanbieter-Modell, intern trainiertes Modell, automatisierte Klassifikation, generative Inhalte, Empfehlungen, Prognosen — auch wenn das PRD den Begriff "KI" nicht verwendet? Wörter wie "intelligent", "automatisiert", "personalisiert", "generiert", "vorgeschlagen" sind Hinweise. Sofern KI-Komponente erkannt → explizit kennzeichnen und ergänzend zum Rahmenwerk-Durchlauf nach dem KI-Rechtsrahmen (KI-VO (EU) 2024/1689) prüfen.

Schritt 3: Prüfrahmenwerk durcharbeiten

Für jede der nachfolgenden Kategorien prüfen. Auto-Überspringen nur mit einzeiliger Begründung.

Nr.KategorieLeitfrageAuto-Überspringen wenn
1Produktsicherheit / CE-KonformitätIst das Produkt sicher i. S. d. ProdSG/GPSR? CE-Kennzeichnung zutreffend? Technische Dokumentation vollständig?Reine Softwareanpassung ohne Hardwarebezug
2ProdukthaftungKonstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler (§ 1 Abs. 2 ProdHaftG)? Waren- und Personenschadenspotenzial?Dienstleistung ohne Produktkomponente
3Kennzeichnung und DokumentationKonformitätserklärung (DoC) vorhanden? Betriebsanleitung in DE? Hinweise auf Restrisiken? CE-Zeichen korrekt angebracht?Unverändertes Altprodukt ohne neue Merkmale
4Datenschutz / DSGVONeue Datenerhebung, neue Zwecke, neue Empfänger? Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich?Keine personenbezogenen Daten verarbeitet
5Gewerbliche Schutzrechte / IPDrittanbieter-IP, Open-Source-Lizenzen, Designschutz, Patente von Wettbewerbern?Keine neuen technischen Merkmale, keine Drittsoftware
6Vertragliche Zusagen und GarantienWiderspruch zu bestehenden AGB, SLA, Beschaffenheitsgarantien (§ 443 BGB), Werbeversprachen?Keine kundenwirksamen Änderungen
7MarketingaussagenPrüfungsbedürftige Werbebehauptungen? Substantiierungspflicht? Bei substanziellem Marketinginhalt → Weiterleitung an werbeaussagen-pruefungKein Marketingmaterial vorhanden
8Sektor-spezifische RegulierungBerührt die Markteinführung einen regulierten Sektor (Medizinprodukte, Lebensmittel, Kosmetika, Spielzeug)? Spezialrecht anwendbar?Kein geregelter Sektor betroffen

Sektor-Overlays. Falls eine der folgenden Produktgruppen betroffen ist, ergänzend prüfen:

ProduktgruppeZusätzliche Prüfpflichten
MedizinprodukteMDR VO (EU) 2017/745, IVDR VO (EU) 2017/746, Risikoklassifizierung, Benannte Stelle (Notified Body), klinische Bewertung, EUDAMED-Registrierung
Lebensmittel / NahrungsergänzungLMIV VO (EU) 1169/2011 (Pflichtangaben, Allergenkennzeichnung), LFGB, Health-Claims-VO (EG) 1924/2006, Novel-Food-VO (EU) 2015/2283
KosmetikaVO (EG) 1223/2009, Sicherheitsbewertung, CPNP-Notifizierung, INCI-Kennzeichnung
SpielzeugSpielzeug-RL 2009/48/EG, nationale Umsetzung (2. GPSGV)
MaschinenMaschV VO (EU) 2023/1230 (ab 20.01.2027), vorher RL 2006/42/EG, CE-Verfahren, Technische Dokumentation (Anh. IV), Betriebsanleitung
Funkanlagen / ElektrogeräteRED RL 2014/53/EU, EMV-RL 2014/30/EU, Niederspannungs-RL 2014/35/EU, ggf. WEEE, RoHS
Chemikalien / SVHCREACH-VO (EG) 1907/2006, CLP-VO (EG) 1272/2008, Sicherheitsdatenblatt

Ausgabe je Kategorie:

### [Nr.]. [Kategorie]

**Geprüft:** [was konkret geprüft wurde]
**Befund:** [Unauffällig | Klärungsbedarf | Blocker | Übersprungen]
**Detail:** [Konkrete Beschreibung, bezogen auf das PRD]
**Kalibrierung:** [gemäß CLAUDE.md — typischerweise FYI / erfordert Maßnahme / blockiert]
**Maßnahme:** [Was zu tun ist, wer verantwortlich ist, bis wann]

Schritt 4: Schweregrad kalibrieren

Jeden Befund gegen die Kalibrierungstabelle in der CLAUDE.md abgleichen:

  • Entspricht einem "typischerweise FYI"-Muster → vermerken, nicht blockieren
  • Entspricht "erfordert Maßnahme" → Maßnahme und Zeitrahmen konkret benennen
  • Entspricht "blockiert" → prominent kennzeichnen, eskalieren
  • Neuartig (nicht in der Tabelle) → explizit vermelden: "Dieser Befund entspricht keinem Muster in der Kalibrierung — menschliche Entscheidung erforderlich"

Schritt 5: Prüfvermerk zusammenstellen

### Produkt-Launch-Prüfvermerk: [Produktname / Feature-Name]

**Geprüft:** [Datum] | **Launch-Datum:** [Datum] | **Prüfer:** [Name]
**PRD:** [Link] | **Ticket:** [Link, sofern verbunden]

---

## Ergebnis

[Ein Absatz: Kann das Produkt in den Markt? Was muss vorher erledigt werden?]

**Freigabe:** [Freigegeben | Freigabe unter Bedingungen | Blockiert bis X | Eskalation erforderlich]

---

## Befunde nach Kategorie

[Alle Kategorieblöcke aus Schritt 3 — übersprungene Kategorien am Ende mit Begründung]

---

## Maßnahmenplan

| Nr. | Maßnahme | Verantwortlich | Frist | Blockierend? |
|---|---|---|---|---|
| 1 | [konkret] | [PM/Technik/Recht] | [Datum] | Ja/Nein |

---

## Eskalationen

[Falls vorhanden — an wen, warum]

---

## Hinweise für künftige Prüfungen

[Falls diese Markteinführung ein Muster offenbart, das die Kalibrierungstabelle aktualisieren sollte]

Schritt 6: Privilegierten Vermerk UND bereinigten Ticket-Kommentar ausgeben

⚠️ Vertraulichkeitshinweis: Die vollständige Mandatsnotiz nicht in ein breit zugängliches Ticket (Jira/Linear) einstellen — Postings in Kanäle außerhalb des Mandatsgeheimniskreises können den Schutz aufheben.

Ausgabe 1 — Vollständiger Prüfvermerk (intern/mandatsgeschützt): Vollständige Analyse aus Schritt 5: Ergebnis, Befunde nach Kategorie mit Risikobegründung, Maßnahmenplan, Eskalationen. Nur an Personen innerhalb des Mandatsgeheimniskreises verteilen.

Ausgabe 2 — Bereinigter Ticket-Kommentar (SICHER FÜR TRACKER). Nach dem Vermerk mit einem klaren ----Trenner und der Überschrift ## SICHER FÜR TRACKER (nicht mandatsgeschützt) einen kurzen Kommentarblock ausgeben, der NUR enthält:

  • Launch-Status: Grün / Gelb / Rot
  • Bedingungen als Maßnahmeneinträge: jede Bedingung als Handlungsanweisung an PM/Technik, ohne rechtliche Begründung
  • Frist und Verantwortlicher je Bedingung

Der bereinigte Block enthält weder rechtliche Begründungen noch interne Überlegungen, keine Normenverweise, keine Eskalationsnotizen.

Beispiel

Sachverhalt: Neues Haushaltsgerät mit WLAN-Schnittstelle soll in Deutschland und Österreich auf den Markt gebracht werden.

Beispielhafte Befunde:

  • Kategorie 1 (Produktsicherheit/CE): CE-Kennzeichnung nach RED RL 2014/53/EU erforderlich; Konformitätsbewertungsverfahren (Selbsterklärung nach Modul A) noch nicht abgeschlossen — Blocker.
  • Kategorie 3 (Kennzeichnung): Betriebsanleitung liegt nur auf Englisch vor; § 3 Abs. 2 Nr. 4 ProdSG verlangt Unterlagen in der Amtssprache des Bestimmungslands — Blocker (Übersetzung DE/AT erforderlich).
  • Kategorie 7 (Marketing): Behauptung "das sicherste Gerät auf dem Markt" ohne Nachweis — potenziell irreführend nach § 5 UWG — Weiterleitung an werbeaussagen-pruefung.

Risiken und typische Fehler

  • CE-Kennzeichnung ohne vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren: Häufiger Fehler bei Start-ups. § 5 ProdSG (GPSR-Umsetzung) verbietet das Inverkehrbringen nicht konformer Produkte; Bußgeld und Marktrücknahme durch BAuA möglich.
  • Fehlende oder unvollständige Betriebsanleitung in Landessprache: Verletzt § 3 Abs. 2 ProdSG, führt zu Instruktionsfehler i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 2 ProdHaftG (haftungsrelevant).
  • Vernachlässigung der GPSR-Meldepflichten: Art. 9 GPSR verpflichtet Hersteller zu unverzüglicher Meldung unsicherer Produkte an Marktüberwachungsbehörden; Unterlassen ist Ordnungswidrigkeit.
  • Produkthaftungsrisiko durch unklare Gebrauchsanweisung: Instruktionsfehler können haftungsrelevant sein, auch wenn das Produkt technisch einwandfrei konstruiert ist; Warnhinweise, bestimmungsgemäße Nutzung und naheliegender Fehlgebrauch müssen zusammen geprüft werden.
  • Verwechslung von CE-Pflicht und CE-freier Produktkategorie: Nicht jedes Produkt unterliegt CE-Pflicht; Fehlkennzeichnung (CE ohne einschlägige RL) ist ebenfalls unzulässig.
  • KI-Komponenten ohne Risikobewertung nach KI-VO: KI-VO (EU) 2024/1689 gilt gestaffelt; Hochrisiko-Pflichten nach Art. 6 i. V. m. Anhang III müssen frühzeitig nach Zweckbestimmung und realem Einsatzkontext klassifiziert werden.

Quellenpflicht

Jede Norm, Entscheidung oder Behördenaussage im Prüfvermerk muss belegt sein:

  • Primärquellen: EUR-Lex (Verordnungen, Richtlinien), BAuA-Website, BfArM (Medizinprodukte), BVL (Lebensmittel)
  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Quellenregel: Klindt ProdSG, Kullmann ProdHaftG, Foerste/von Westphalen Produkthaftungshandbuch
  • Zitierhinweis: Entscheidungen in der Form BGH, Urt. v. TT.MM.JJJJ – Az., Fundstelle Rn. X; Normen stets mit §-Zeichen und Absatz-/Nummerierungsangabe

Quellen, die nur aus Modellwissen stammen, nicht als zitierfähige Fundstelle ausgeben. Pinpoint-Zitate nur verwenden, wenn Randnummer, Seite oder amtlicher Leitsatz aus der konkreten Quelle geprüft wurde.

Hinweis: Strukturiere die Launch-Freigabe so, dass juristische und technische Teams Risiken früh sehen, sauber dokumentieren und gezielt entscheiden können; die fachliche Endverantwortung bleibt beim zuständigen Menschen.

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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