Staatshaftung aufopferung
Wenn es um Aufopferung in Preußisches Allgemeines Landrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Staatshaftung Aufopferung; Arbeitsfeld: Preußisches Allgemeines Landrecht.From its SKILL.md
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Aufopferung
Startfragen
- Welche Quelle liegt vor: Scan, OCR, PDF, Transkription, Sekundärtext, Urteil oder Aktenvermerk?
- Welches Jahr, welcher Band, welcher Teil, welcher Titel und welcher Paragraph sind sicher?
- Geht es um historische Erklärung, heutige Fortwirkung, Dogmengeschichte, Unterricht oder Schriftsatzargument?
- Welcher Ort und welches Jahr sind für den Sachverhalt maßgeblich?
- Brauchen wir einen Live-Check, weil heutiges Recht, Landesrecht oder Rechtsprechung betroffen ist?
Prüfroutine
- Textzeuge sichern: Ausgabe, Druck, Band, Seite/Scan, OCR-Fassung und Fundstelle erfassen.
- Systemstelle finden: Einleitung, Teil, Titel, Paragraph und Nachbarvorschriften bestimmen.
- Geltung trennen: historisch geltendes Recht, subsidiäre Anwendung, lokale Abweichung und heutige Fortwirkung unterscheiden.
- Begriffe entschlüsseln: alte Orthographie, ständische Begriffe und heutige Übersetzung offenlegen.
- Anachronismus prüfen: moderne Kategorien nur als Vergleich verwenden, nicht in den Normtext hineinlesen.
- Output bauen: Quellenmatrix, Kurzvermerk, Gutachtenbaustein, Unterrichtsfolie oder Schriftsatzpassage erstellen.
Meat on the Bone — Konkreter ALR-Stoff
Schlüsselparagraphen
- Einl. § 74 ALR: "Die einzelnen Rechte und Vortheile der Mitglieder des Staats müssen den Rechten und Pflichten zur Befoerderung des gemeinschaftlichen Wohls, wenn zwischen beiden ein wirklicher Widerspruch (Collision) eintritt, nachstehen."
- Einl. § 75 ALR: "Dagegen ist der Staat denjenigen, welcher seine besondren Rechte und Vortheile dem Wohle des gemeinen Wesens aufzuopfern genoethigt wird, zu entschaedigen verbunden."
Subsumtionsbeispiel: Pockenimpfungsschaden 1880
Sachverhalt: Reichsimpfgesetz 1874 verlangt Pflichtimpfung; Kind erleidet Impfschaden. ALR-Loesung: Einl. §§ 74-75 — Sonderopfer für das Gemeinwohl; Entschaedigung des Staates. Praktisch erst durch BGHZ 9, 83 als allgemeines Rechtsinstitut entwickelt. Heute spezialgesetzlich SGB XIV (seit 01.01.2024).
Subsumtionsbeispiel: Schussschaden eines Unbeteiligten 1950
Sachverhalt: Polizei schiesst auf Fluechtigen; Querschlaeger trifft Passanten. ALR-Loesung: Einl. §§ 74-75 — rechtmäßige hoheitliche Handlung; Sonderopfer; Entschaedigungsanspruch. Heute teils kodifiziert in PolG/POG der Länder, daneben fortgesetzt als ungeschriebenes Institut.
Praktisch heute
- BGHZ 9, 83 (st. Rspr.) — Aufopferungsanspruch lebt fort.
- Subsidiaer zu Spezialgesetzen (SGB XIV, PolG der Länder, OEG bis 31.12.2023, StVG).
- Abgrenzung: Art. 14 III GG (Enteignung) — Eigentumsentziehung; Art. 34 GG iVm § 839 BGB (Amtshaftung) — rechtswidrige Eingriffe; Aufopferung — alle uebrigen rechtmäßigen Eingriffe.
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