Erbrecht und testierfreiheit
Wenn es um Erbrecht in Preußisches Allgemeines Landrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Erbrecht Und Testierfreiheit; Arbeitsfeld: Preußisches Allgemeines Landrecht.From its SKILL.md
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill erbrecht-und-testierfreiheitAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
SKILL.md
3.2 KB, 962 tokens by cl100k_base, as published. Nobody here has run it
Erbrecht
Startfragen
- Welche Quelle liegt vor: Scan, OCR, PDF, Transkription, Sekundärtext, Urteil oder Aktenvermerk?
- Welches Jahr, welcher Band, welcher Teil, welcher Titel und welcher Paragraph sind sicher?
- Geht es um historische Erklärung, heutige Fortwirkung, Dogmengeschichte, Unterricht oder Schriftsatzargument?
- Welcher Ort und welches Jahr sind für den Sachverhalt maßgeblich?
- Brauchen wir einen Live-Check, weil heutiges Recht, Landesrecht oder Rechtsprechung betroffen ist?
Prüfroutine
- Textzeuge sichern: Ausgabe, Druck, Band, Seite/Scan, OCR-Fassung und Fundstelle erfassen.
- Systemstelle finden: Einleitung, Teil, Titel, Paragraph und Nachbarvorschriften bestimmen.
- Geltung trennen: historisch geltendes Recht, subsidiäre Anwendung, lokale Abweichung und heutige Fortwirkung unterscheiden.
- Begriffe entschlüsseln: alte Orthographie, ständische Begriffe und heutige Übersetzung offenlegen.
- Anachronismus prüfen: moderne Kategorien nur als Vergleich verwenden, nicht in den Normtext hineinlesen.
- Output bauen: Quellenmatrix, Kurzvermerk, Gutachtenbaustein, Unterrichtsfolie oder Schriftsatzpassage erstellen.
Meat on the Bone — Konkreter ALR-Stoff
Schlüsselparagraphen
- ALR I 12 §§ 1-100: Allgemeines Erbrecht; Anfall der Erbschaft mit dem Tod (delatio); Anspruch auf "ungetheilte Erbschaft".
- ALR I 12 §§ 200-300: Testament; öffentlich (vor Gericht) oder privatschriftlich mit Zeugen.
- ALR I 12 §§ 380-440: Pflichtteilsrecht — kasuistisch nach Verwandtschaftsgrad gestaffelt.
- ALR I 17: Intestaterbfolge; sechs Parentelen-Modell wie im Roemisch-rechtlichen Anschluss.
- ALR II 4: Familienfideikommiss — Adelsgut mit Unteilbarkeit ("Hausgut"); abgeschafft 1919/1938.
Subsumtionsbeispiel: Testament 1820
Sachverhalt: Wohlhabender Buerger setzt zugunsten der Magd Erbe ein; pflichtteilsberechtigte Kinder. ALR-Loesung: Pflichtteilsrecht ALR I 12 §§ 380 ff. — Pflichtteil 1/3 des Intestaterbteils; Testament insoweit unwirksam (querela inofficiosi testamenti analog); Magd erhaelt nur den freien Teil; Kinder klagen erfolgreich Pflichtteil.
Subsumtionsbeispiel: Fideikommiss-Streit
Sachverhalt: Adelsfamilie; Stammgut mit Fideikommiss aus 1750. ALR-Loesung: Bis 1919/1938 ALR II 4 — Stammgut unteilbar; geht an aeltesten Sohn (Primogenitur); juengere Geschwister erhalten Abfindung. Nach Auflösung der Fideikommisse: Vermögen wird Sondervermoegen, fortgesetzt mit Ablösung.
Heutige Fortwirkung
- BGB §§ 1922 ff. ueberlagern ALR-Erbrecht ab 01.01.1900.
- Pflichtteil heute 1/2 des Intestaterbteils (§ 2303 BGB).
- Fideikommisse: Aufloesungsgesetz 26.01.1938 / Kontrollratsgesetz Nr. 45 Berlin — heute keine neuen Fideikommisse möglich.
- ALR-Erbfaelle vor 1900 noch heute relevant für Stammbaum- und Eigentumsstreitigkeiten an alten Gueteen.
What ships with it
Read from the repository
Just SKILL.md. No reference files, no scripts.