Polizeirecht und wohlfahrtsstaat
Wenn es um Polizeirecht in Preußisches Allgemeines Landrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Polizeirecht Und Wohlfahrtsstaat; Arbeitsfeld: Preußisches Allgemeines Landrecht.From its SKILL.md
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Polizeirecht
Startfragen
- Welche Quelle liegt vor: Scan, OCR, PDF, Transkription, Sekundärtext, Urteil oder Aktenvermerk?
- Welches Jahr, welcher Band, welcher Teil, welcher Titel und welcher Paragraph sind sicher?
- Geht es um historische Erklärung, heutige Fortwirkung, Dogmengeschichte, Unterricht oder Schriftsatzargument?
- Welcher Ort und welches Jahr sind für den Sachverhalt maßgeblich?
- Brauchen wir einen Live-Check, weil heutiges Recht, Landesrecht oder Rechtsprechung betroffen ist?
Prüfroutine
- Textzeuge sichern: Ausgabe, Druck, Band, Seite/Scan, OCR-Fassung und Fundstelle erfassen.
- Systemstelle finden: Einleitung, Teil, Titel, Paragraph und Nachbarvorschriften bestimmen.
- Geltung trennen: historisch geltendes Recht, subsidiäre Anwendung, lokale Abweichung und heutige Fortwirkung unterscheiden.
- Begriffe entschlüsseln: alte Orthographie, ständische Begriffe und heutige Übersetzung offenlegen.
- Anachronismus prüfen: moderne Kategorien nur als Vergleich verwenden, nicht in den Normtext hineinlesen.
- Output bauen: Quellenmatrix, Kurzvermerk, Gutachtenbaustein, Unterrichtsfolie oder Schriftsatzpassage erstellen.
Meat on the Bone — Konkreter ALR-Stoff
Schlüsselparagraphen
- ALR II 17 § 10: "Die noethigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, und zur Abwendung der dem Publico, oder einzelnen Mitgliedern desselben, bevorstehenden Gefahren, zu treffen, ist das Amt der Polizey." — DIE polizeirechtliche Generalklausel.
- ALR II 17 §§ 1-50: Polizeyrecht im aufgeklaerten Absolutismus — wohltaetige Polizei.
Subsumtionsbeispiel: PrOVG Kreuzberg-Urteil 14.06.1882
Sachverhalt: Polizei verbietet die Errichtung eines Aussichtsturmes auf dem Kreuzberg, weil er die Aussicht beeintraechtige. ALR-Loesung: PrOVG entschied auf Basis ALR II 17 § 10: Polizei darf nur "Gefahrenabwehr" betreiben, keine "Wohlfahrtspflege". Ablehnung des Wohlfahrtszwecks; nur Gefahrenabwehr ist Polizeiaufgabe. Das Urteil prägt bis heute den engen Gefahrenbegriff im modernen Polizeirecht.
Subsumtionsbeispiel: Schlossbrand 1850 und Polizeiliche Loeschanordnung
Sachverhalt: Brand in einem Wohnviertel; Polizei ordnet an, Wasservorraete der Nachbarn auszuschuetten. ALR-Loesung: ALR II 17 — Gefahrenabwehr; rechtmaessig; aber Aufopferungsanspruch der Nachbarn nach Einl. §§ 74-75. Heute § 21 BPOLG / Landespolizeigesetze.
Heutige Fortwirkung
- Polizeirechtliche Generalklausel: heute § 8 ASOG Berlin; § 8 PolG NRW; § 1 BPolG (Bundespolizei).
- Eng-faktische Gefahrenbegriff seit Kreuzberg-Urteil 1882.
- Trennung Sicherheits- und Wohlfahrtspolizei = klassisches Erbe des Rechtsstaats.
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