Leistungsstoerungen unmoeglichkeit
Wenn es um Pralr Leistungsstoerungen Unmoeglichkeit Verzug in Preußisches Allgemeines Landrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Leistungsstoerungen Unmoeglichkeit; Arbeitsfeld: Preußisches Allgemeines Landrecht.From its SKILL.md
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Pralr Leistungsstoerungen Unmoeglichkeit Verzug
ALR-System
- Unmoeglichkeit (impotentia praestandi): wenn Erfuellung nicht möglich.
- Verzug (mora): bei unentschuldigter Verzoegerung.
- Verschuldensgrade nach roemischer Tradition (dolus, culpa lata, culpa levis, culpa levissima).
Unmoeglichkeit
- Vor Vertragsschluss: nichtig.
- Nach Vertragsschluss: bei Verschulden Schadensersatz.
- Zufaellig: Befreiung.
Verzug
- ALR I 11 §§.
- Mahnung erforderlich (mora ex re bei festem Termin entfaellt).
- Verzinsung Verzugsschaden.
Fortwirkung BGB
- § 275 BGB Unmoeglichkeit.
- §§ 280-281 BGB Pflichtverletzung.
- §§ 286-288 BGB Verzug.
Prüfraster
- Welcher Stoerungstyp?
- Verschulden?
- Rechtsfolgen?
Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
§ 241 Abs. 2 BGB— Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.§ 242 BGB— Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.§ 280 Abs. 1 BGB— Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.§ 286 Abs. 1 BGB— Verzug und Fristlogik.§ 195 BGB— regelmäßige Verjährung.§ 199 Abs. 1 BGB— Beginn der regelmäßigen Verjährung.§ 253 Abs. 2 ZPO— Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.§ 138 Abs. 1 ZPO— Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Powersprint-Vertiefung
- Quellenarbeit: Vor einer Aussage die betroffene ALR-Stelle mit Teil, Titel und Paragraph aus der 1794er oder 1804er Fassung festhalten; Abweichungen zwischen Fassungen nur behaupten, wenn sie am Text belegt sind.
- Historische Funktion: Erkläre, ob
Pralr Leistungsstoerungen Unmoeglichkeit Verzugeher ständische Ordnung, Kameralstaat, Privatrechtsdogmatik, Polizeirecht oder frühe Verfahrensrationalisierung abbildet. - Moderner Vergleich: Stelle die heutige Parallele nur als Vergleich daneben, etwa BGB, ZPO, FamFG, StGB/StPO oder öffentliches Recht; niemals so tun, als gelte ALR-Recht noch unmittelbar.
- Output: Liefere eine Mini-Synopse
ALR-Regel / historisches Problem / heutige Vergleichsnorm / didaktischer Nutzen / offene Quellenprüfung.
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