Personenrecht status familienrecht ehe
Wenn es um Personenrecht und Status in Preußisches Allgemeines Landrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Personenrecht Status Familienrecht Ehe; Arbeitsfeld: Preußisches Allgemeines Landrecht.From its SKILL.md
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Personenrecht und Status
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB.
- Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Startfragen
- Welche Quelle liegt vor: Scan, OCR, PDF, Transkription, Sekundärtext, Urteil oder Aktenvermerk?
- Welches Jahr, welcher Band, welcher Teil, welcher Titel und welcher Paragraph sind sicher?
- Geht es um historische Erklärung, heutige Fortwirkung, Dogmengeschichte, Unterricht oder Schriftsatzargument?
- Welcher Ort und welches Jahr sind für den Sachverhalt maßgeblich?
- Brauchen wir einen Live-Check, weil heutiges Recht, Landesrecht oder Rechtsprechung betroffen ist?
Prüfroutine
- Textzeuge sichern: Ausgabe, Druck, Band, Seite/Scan, OCR-Fassung und Fundstelle erfassen.
- Systemstelle finden: Einleitung, Teil, Titel, Paragraph und Nachbarvorschriften bestimmen.
- Geltung trennen: historisch geltendes Recht, subsidiäre Anwendung, lokale Abweichung und heutige Fortwirkung unterscheiden.
- Begriffe entschlüsseln: alte Orthographie, ständische Begriffe und heutige Übersetzung offenlegen.
- Anachronismus prüfen: moderne Kategorien nur als Vergleich verwenden, nicht in den Normtext hineinlesen.
- Output bauen: Quellenmatrix, Kurzvermerk, Gutachtenbaustein, Unterrichtsfolie oder Schriftsatzpassage erstellen.
Meat on the Bone — Konkreter ALR-Stoff
Schlüsselparagraphen
- ALR I 1 § 1: "Der Mensch wird, in so fern er gewisse Rechte in der buergerlichen Gesellschaft geniesst, eine Person genannt."
- ALR I 1 §§ 13-14: Lebendgeburt erforderlich für Rechtsfaehigkeit; "Schrei oder ander Lebenszeichen" Anforderung.
- ALR I 1 §§ 25-30: Verschollenheit; nach 80. Lebensjahr Todvermutung mit Verschollensregel (vor Zitat verifizieren).
- ALR I 1 §§ 50-70: Stand als rechtlicher Begriff; Verweis auf die staendischen Titel ALR II 7-9.
- ALR I 4 §§ 1 ff.: Geschäftsfaehigkeit; Minderjaehrige bis 14 völlig geschaeftsunfaehig, bis 25 beschraenkt.
Subsumtionsbeispiel: Erbfaehigkeit eines Nasciturus
Sachverhalt: Schwangere Witwe; Kind wird tot geboren; Erbschaft des verstorbenen Vaters. ALR-Loesung: ALR I 1 §§ 13-14 — Lebendgeburt erforderlich; Totgeborenes hat nie Rechtsfaehigkeit erlangt; die Erbschaft faellt nach Intestaterbfolge an die naechsten Verwandten (Naechstmoegliche Erben nach ALR I 17). Vergleich BGB: § 1923 Abs. 2 BGB schuetzt den Nasciturus identisch.
Subsumtionsbeispiel: Adelsfuehrung
Sachverhalt: Familie behauptet Adelszugehoerigkeit. ALR-Loesung: ALR II 9 §§ — Prüfung des Adelsbriefs; Adelsfuehrung nur bei Nachweis. Heute: Art. 109 III WRV / Art. 123 I GG, Adel nur als Namensbestandteil.
Heutige Fortwirkung
- § 1 BGB hat ALR I 1 § 1 abgeloest — Rechtsfaehigkeit beginnt mit Vollendung der Geburt.
- BVerfG zur Adelsfuehrung als Namensbestandteil — staendige Rspr., Az im Mandat verifizieren.
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