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Phishing tatbestand beweis und belege

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Wenn es um Phishing: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage in Phishing-Vorfall-Prüfer geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.From its SKILL.md

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Phishing: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: § 675u; § 675v — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Spezialwissen: Phishing: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage

  • Normen-/Quellenanker: BGB §§ 675u, 675v, 675w, 280; ZAG/PSD2, künftig PSD3/PSR beobachten; DSGVO Art. 33, 34; StGB §§ 263, 263a, 202a, 269; Bank-AGB, Authentifizierungsprotokolle und Ombudsmannregeln.

Fallweichen

Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

  1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
  2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
  3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
  4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
  5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

Arbeitsworkflow

  1. Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
  2. Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Phishing-Vorfall prüfen.
  3. Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
  4. Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
  5. Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

Phishing — Tatbestände und Beweisfragen

  • Zivilrechtlich §§ 675u, 675v BGB: Nicht autorisierter Zahlungsvorgang vs. autorisierter unter Täuschung.
  • Beweislast Bank: Authentifizierung, ordnungsgemäße Aufzeichnung, korrekte Buchung (§ 675w BGB).
  • Beweislast Kunde: keine — Bank trägt; Kunde muss nur Nichtautorisierung anzeigen.
  • Grobe Fahrlässigkeit § 675v Abs. 3: Beweislast Bank.
  • Strafrechtlich:
  • § 263a StGB Computerbetrug: unbefugte Verwendung von Daten, Vermögensschaden.
  • § 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten.
  • § 202a/202b/202c StGB: Ausspähen, Abfangen, Vorbereiten.
  • Belege: E-Mail-Header (DKIM, SPF, Return-Path, Received-Chain), IP-Logs, Banking-Session-Log, Screenshot des Anmeldeprozesses, ggf. App-Log.

Beweissicherung Tag 1

  • E-Mail-Original mit allen Headern (.eml / .msg).
  • Screenshots: Phishing-Seite, Banking-Oberfläche, TAN-Aufforderung, Konfirmation der Überweisung.
  • Bank-Login-Protokoll (IP, Device, Browser, Zeit) — bei Bank anfordern.
  • Telefonprotokoll bei Call-ID-Spoofing (Voicemail, Anrufliste, Rückrufnummer).
  • Strafanzeige-Aktenzeichen für späteren Akteneinsichtantrag § 406e StPO.

Praxis-Tipp

Bei BGH-Aktenzeichen im Phishing-Kontext immer den tatsächlichen Entscheidungsgegenstand sichern: BGH XI ZR 91/14 vom 26.01.2016 betrifft die Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises für Autorisierung und die fehlende allgemeine Erfahrungstatsache grober Fahrlässigkeit bei missbräuchlichem Online-Banking. Die Entscheidung enthält keinen abstrakten Rechtssatz, dass ein Klick auf einen Phishing-Link stets unschädlich wäre.

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