Banking behoerden gericht und registerweg
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Banking: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg in Phishing-Vorfall-Prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
SKILL.md
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Banking: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: § 675u; § 675v — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen: Banking: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg
- Normen-/Quellenanker: BGB §§ 675u, 675v, 675w, 280; ZAG/PSD2, künftig PSD3/PSR beobachten; DSGVO Art. 33, 34; StGB §§ 263, 263a, 202a, 269; Bank-AGB, Authentifizierungsprotokolle und Ombudsmannregeln.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Banking-Phishing prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Banking-Behördenwege bei Phishing
- Bank selbst: Rückerstattungsantrag § 675u BGB → Beschwerdeabteilung der Bank.
- Schlichtungsstellen Bank-Sparkassen:
- Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank (für nicht in privaten Schlichtungsstellen erfasste Banken): bundesbank.de/schlichtungsstelle.
- Ombudsmann der privaten Banken (Bankenverband): bankenombudsmann.de.
- Ombudsmann der öffentlichen Banken (VöB).
- Schlichter der Sparkassen (DSGV) und Schlichter der Genossenschaftsbanken (BVR).
- BaFin: bafin.de — Beschwerde bei groben Bankpflichtverletzungen; keine Rückerstattung, aber aufsichtsrechtliche Wirkung.
- Polizei / Staatsanwaltschaft: Strafanzeige wegen §§ 263a, 269 StGB; Aktenzeichen für spätere Akteneinsicht § 406e StPO.
- DSB / Aufsichtsbehörde: bei Datenlecks (Art. 33 DSGVO).
- Zivilgericht: Amtsgericht bis einschließlich 10.000 Euro, Landgericht darüber; örtliche Zuständigkeit insbesondere nach Paragrafen 12 ff. ZPO und einen möglichen Verbrauchergerichtsstand gesondert prüfen.
Praxis-Tipp
Schlichtungsverfahren laufen oft schnell (3-6 Monate), sind regelmäßig kostenfrei für Verbraucher und werden von Banken ernst genommen — auch ohne Vergleichsdruck steigt die Erstattungsquote. Bei klarer Sachlage (nicht autorisiert, SCA-Mangel) ist Schlichtung der pragmatische Erstweg vor Klage.